HANDLUNGSLOGIKEN UND IMPLIZITE SOZIALISATIONSANNAHMEN VON FACHKRÄFTEN DER ISLAMISMUSPRÄVENTION
Eike Bösing, Yannick von Lautz, Margit Stein und Mehmet Kart
1. Einleitung
Umfassende Erkenntnisse zu Radikalisierungsprozessen im Phänomenbereich Islamismus verweisen auf potenzielle Risikofaktoren, die oftmals auf identitätsbildende Aspekte in der Jugendphase zurückzuführen sind und sich in Push- und Pull-Wirkungen hin zu islamistischen Ideologien und Gruppen insbesondere auf der sozialen Mesoebene entfalten. Ebenso wie die Hinwendung wird die Abwendung vom Islamismus als komplexer Prozess verstanden, in dem auf kognitiver und/oder Verhaltensebene umfassende Neuorientierungen erarbeitet und soziale sowie sozioökonomische Ressourcen (re-)aktiviert und stabilisiert werden müssen. Dazu hat sich in Deutschland eine vielfältige Präventions- und Interventionslandschaft etabliert, in der verschiedenste Berufsgruppen und Professionen tätig sind. Die Fachkräfte der überwiegend pädagogisch und/oder religiös-theologisch orientierten Präventions- und Deradikalisierungsarbeit begleiten die Zielgruppe oftmals über lange Zeiträume und stellen wichtige Bezugspersonen dar. Sie sind an der Gestaltung von Sozialisationsprozessen beteiligt, wobei sich zum Teil deutliche Unterschiede in der Struktur der Handlungslogiken zwischen den professionellen Begleiter*innen zeigen. Auf Basis von einzelfallorientierten Expert*inneninterviews werden im vorliegenden Beitrag die Orientierungsrahmen von Fachkräften der Radikalisierungsprävention rekonstruiert. Durch die Analyse werden vertiefende Erkenntnisse bzgl. der Handlungslogiken mit Fokus auf die impliziten Sozialisationsannahmen und Bedeutungszuschreibungen an Sozialisationsinstanzen erarbeitet.
2. Theoretische Grundlagen und Forschungsstand
Die Hinwendung zu islamistischen Denk- und Handlungsweisen wird oft als Prozess gefasst, in dem sich das Denken und/oder Handeln von Personen oder Gruppen verändert und die geltende normative Ordnung zunehmend infrage gestellt wird (Abay Gaspar et al. 2018; Neumann 2013; Zimmer et al. 2022, 2023). Risikofaktoren der islamistischen Radikalisierung liegen etwa in biographischen Brüchen, sozialräumlichen und familiären Faktoren sowie individuellen oder kollektiven Diskriminierungserfahrungen (Akkuş et al. 2020; Aslan et al. 2018; Frindte et al. 2011; Logvinov 2017; Sageman 2008; Wiktorowicz 2005). Darüber hinaus sind die frühe Jugendphase und identitätsbildende Faktoren besonders ausschlaggebend für die Radikalisierung und besonders junge Menschen in Identitätskrisen entwickeln islamistische Tendenzen (Glaser et al. 2018; Meier et al. 2020). Frank und Scholz (2023) stellen fest, dass Jugendliche, die sich (vorübergehend) islamistischen Denk- und Handlungsmustern zugewandt haben, oftmals im Heranwachsen mit verschiedenen Herausforderungen und Krisen konfrontiert waren, wobei die Orientierung am Islamismus funktional deren Bewältigung dienen sollte.
In diesem Beitrag werden sowohl die Hin- und Abwendungsprozesse von (potenziell) radikalisierten jungen Menschen im Zusammenhang mit Sozialisationsprozessen analysiert, als auch sozialisationstheoretische Annahmen der befragten professionellen Abwendungsbegleiter*innen rekonstruiert. Sozialisation umfasst allgemein die „Entwicklung und Veränderung der menschlichen Persönlichkeit“ (Tillmann 2010, 16). Die Gesamtheit der Umweltbedingungen nimmt über sich gegenseitig bedingende individuelle, interaktionale, institutionelle und gesamtgesellschaftliche Ebenen Einfluss auf die Subjektwerdung. Das Subjekt ist dabei kein*e passive*r Akteur*in, sondern wirkt selbst auf die Umweltfaktoren ein. Es bewegt sich in einem Spannungsverhältnis zwischen Anpassungs- und Normierungsanforderungen der Gesellschaft und der Aneignung und aktiven Gestaltung der Persönlichkeit (Tillmann 2010). Hurrelmann und Bauer betonen in ihrem Modell der produktiven Realitätsverarbeitung eine „Dialektik von Vergesellschaftung und Individuation“ (2015, 95), in der beide Ebenen gleichberechtigt berücksichtigt werden sollten. Das Subjekt steht der Umwelt dabei mal gestaltend oder selektierend, mal ausweichend oder hinnehmend gegenüber, wobei sich hierdurch sowohl die Persönlichkeit als auch die Umwelt verändern. Somit ist Sozialisation ein Prozess „in wechselseitiger Abhängigkeit von der gesellschaftlich vermittelten sozialen und materiellen Umwelt“ (Geulen/Hurrelmann 1980, 51).
Erkenntnisse zur Abwendung vom Islamismus (Deradikalisierung/Distanzierung) fassen diese als Ergebnis individueller oder kollektiver Prozesse,[1] die unter anderem auf negative individuelle Erfahrungen innerhalb radikaler Gruppen oder Erfahrungen des Scheiterns zurückzuführen sind. Diese Pushfaktoren führen dann zur Desillusionierung und der Bereitschaft zur Neuorientierung des Denkens und/oder Handelns (Altier et al. 2014; Bjørgo 2011; Horgan 2009). Darüber hinaus sind es externe Einflüsse (Pullfaktoren) wie steigende Bildungschancen, der Wunsch nach einer eigenen Familie oder positive Erfahrungen außerhalb der radikalen Gruppen, die Abwendungsprozesse anstoßen können (Disley et al. 2011; Schmid 2013). Die Konzeptualisierungen der Push- und Pullfaktoren verbleiben jedoch auf deskriptiver Ebene. Wann und wie die Faktoren genau (zusammen‑)wirken, geschweige denn, was dies für die Präventionspraxis bedeutet, ist bisher nicht beantwortet (Altier et al. 2014; Kart et al. 2023). Dennoch sind aktuelle Forschungsergebnisse hier anschlussfähig und verorten Auslösebedingungen von Abwendungsprozessen beispielsweise in „a) Sanktionierungen formeller oder informeller Kontrollinstanzen, b) negative[n] Erfahrungen im Binnenraum der Szene sowie c) Veränderungen der privaten Situation“ (Emser et al. 2022, 57). Sozialisationsinstanzen, also sozialen Gruppen oder Institutionen, die als Vermittler*innen zwischen Individuum und Gesellschaft auftreten (Hurrelmann/Bauer 2015), kann dementsprechend sowohl in der Hinwendung zu als auch in der Abwendung von islamistischer Radikalisierung eine zentrale Rolle zukommen. Analog zur verbreiteten – wenn auch verkürzten – Kategorisierung primärer und sekundärer Sozialisation sind hier besonders die Instanzen Familie sowie Peers und Bildungsinstitutionen von Bedeutung. Mit diesen sind teils hohe Erwartungen verknüpft, Impulse in der Abwendung zu setzen (Bösing et al. 2023; Stein et al. 2021; Stein/Zimmer 2023; von Lautz et al. 2022). Allein die Anbindung an soziale Gruppen oder Institutionen scheint dagegen nicht wirksam zu sein; vielmehr geht es um die subjektiv erlebte Sinnhaftigkeit und Stärke sozialer Beziehungen (LaFree/Miller 2008; Logvinov 2021).
Zur Begleitung von Abwendungsprozessen hat sich eine vielfältige Präventionslandschaft etabliert, in der – teilweise miteinander verschränkte – sicherheitsorientierte und sozialpädagogische Zugänge die institutionelle Problembearbeitung prägen (Figlestahler/Schau 2020, 2021a, 2021b; von Lautz et al. 2023a). Trotz einer breiten Präventions- und Interventionslandschaft gibt es bisher nur wenige Forschungsarbeiten zur konkreten Ausgestaltung der Arbeit. Eine davon ist die Studie von Herding et al. (2021), die sich mit Handlungslogiken von Fachkräften in Modellprojekten der Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe befasst. Die Handlungslogiken fußen auf rekonstruierten Zielgruppenkonstruktionen und professionellen Strategien, sie sind auf der unmittelbaren Handlungsebene verortet und umfassen beispielsweise die „fokussierte Bearbeitung soziobiografischer Probleme“ oder „aufklärende Wissensvermittlung“ (Herding et al. 2021, 45). Figlestahler und Schau (2019) und Jukschat und Leimbach (2019) untersuchen, wie und durch welche Zuschreibungen die Zielgruppen im Feld der pädagogischen Radikalisierungsprävention konstruiert werden. Dabei stellen die Autor*innen jeweils Tendenzen der Dramatisierungen in Bezug auf als islamistisch-radikalisiert wahrgenommene Adressat*innen fest. Im Feld der Islamismusprävention lasse sich darüber hinaus eine durch die Präventionsakteur*innen (re-)produzierte diffuse Problemdefinition ausmachen, durch die ein Bedrohungsszenario erzeugt werde, „welches an Personen mit Migrations- und Fluchterfahrung sowie an den Islam im Allgemeinen, an Muslim*innen und an als muslimisch-gelesene Personen im Speziellen, gekoppelt wird“ (Leimbach 2023, 190).
Auch außerhalb der Islamismusprävention finden sich Studien, die sich mit der Handlungspraxis in Präventionskontexten befassen, so etwa im Bereich der Jugendgewaltprävention (Lampe 2019) oder der Arbeit mit Jugendlichen mit rechten Orientierungen (Stützel 2019). Insbesondere jedoch zu grundlegenden handlungsleitenden Orientierungen sowie spezifisch im Zusammenhang der zugeschriebenen Rolle von Sozialisationsinstanzen und damit verbundenen Sozialisationsvorstellungen von Praktiker*innen zeigt sich ein deutliches Forschungsdesiderat, an welchem der vorliegende Beitrag ansetzt.
3. Methodisches Vorgehen
Der vorliegende Beitrag basiert auf einer Teilstudie des Forschungsprojekts Distanz.[2] Die Datenbasis bilden sechs narrative Interviews mit acht Fachkräften der Präventionspraxis, in denen sich die hinsichtlich des Forschungsinteresses relevanten Orientierungen prägnant zeigen. Zwei der Interviews wurden mit je zwei Personen durchgeführt. Es wurden Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der sekundären und/oder tertiären Radikalisierungsprävention bzw. Ausstiegsbegleitung befragt, die sicherheitsbehördlich oder zivilgesellschaftlich verortet sind. Diese arbeiteten zum Zeitpunkt der Befragung somit mit Fällen, denen zumindest erste Tendenzen einer Radikalisierung zugeschrieben wurden. Die beruflichen Hintergründe der Befragten sind vielfältig und umfassen Soziologie, Soziale Arbeit, islamische Theologie und weitere. Anhand der zentralen Kriterien institutionelle Anbindung sowie Präventions- bzw. Interventionsebene erfolgte die Auswahl der Interviewpartner*innen als Theoretical Sampling und orientierte sich nach dem Prinzip der Minimierung und Maximierung von Unterschieden an dem spezifischen Erkenntnisinteresse und der theoretischen Sättigung (Przyborski/Wohlrab-Sahr 2014). Die Interviews wurden als Fallinterviews geführt und arbeiten jeweils einen Einzelfall der Präventionsarbeit auf. Sie gliedern sich in die (1) Aufarbeitung der Biografie und Sozialisation, (2) Aufarbeitung der Hinwendung und (3) Aufarbeitung der Abwendung und Abwendungsbegleitung. Hierfür wurde ein Leitfaden erstellt, der sowohl mit Praktiker*innen der Präventionsarbeit als auch mit Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen des Expert*innenbeirats des Forschungsprojekts kritisch geprüft wurde. Die Analyse erfolgte in Form der dokumentarischen Methode und zielt damit auf die Rekonstruktion der Struktur der Handlungspraxis der Befragten ab. Es wird zwischen einem reflexiv zugänglichen, kommunikativ generalisierbaren und einem konjunktiven, handlungsleitenden Wissen unterschieden (Bohnsack 2021). Neben dem immanenten Sinngehalt von Erzählungen fokussiert die Interpretation dabei auf das handlungsleitende Wissen und den dokumentarischen Sinngehalt, durch den die geschilderten Erfahrungen strukturiert werden. Der dokumentarische Sinngehalt verweist auf einen Orientierungsrahmen, in dem eine Problemstellung behandelt wird. Damit zielt die Analyse auf die Rekonstruktion des Modus Operandi, also des handlungsstrukturierenden Habitus (Bohnsack et al. 2013; Nohl 2012). Bei der Interpretation von Interviews wird der Orientierungsrahmen durch die Suche nach impliziter Regelhaftigkeit innerhalb eines Falls sowie in der Abgrenzung zu anderen Orientierungsrahmen erfasst, die dieselbe Problemstellung oder dasselbe Thema auf eine andere Art und Weise bearbeiten (Nohl 2012). Da die Befragten Einzelfälle in ihrer Spezifität aufarbeiten, wurden zur Validierung der Orientierungsrahmen in der komparativen Analyse zunächst die strukturähnlichen Beratungsfälle verglichen. Durch minimale und maximale Kontrastierungen wurde überprüft, inwiefern auf eine erste Äußerung eines Falls eine funktional äquivalente, homologe bzw. abweichende, heterologe Anschlussäußerung folgt. In der komparativen Analyse werden fallübergreifende Gemeinsamkeiten – das Tertium Comparationis – identifiziert, die den Vergleich strukturieren (Nohl 2012, 2013).
4. Rekonstruktion der Handlungslogiken und der impliziten Sozialisationsannahmen
Die deskriptive Analyse zeigt, dass seitens der Befragten häufig gestörte Familienverhältnisse in den Fällen identifiziert werden, die von kurzzeitigen Konflikten bis hin zu langfristigen Dysfunktionalitäten und Gewalterfahrungen reichen. Zudem werden in einigen Interviews im Kontext der Hinwendungsprozesse Zusammenhänge mit radikalisierten Peergroups geschildert, die teilweise in Bezug zu religiöser Sinnsuche, teilweise im Sinne von Zugehörigkeitserfahrungen dargestellt werden. Vereinzelt spielen digitale Lebenswelten eine Rolle in der Radikalisierung – insbesondere durch den Konsum von Propagandamaterial. Zur vertiefenden Analyse der Bedeutung von Sozialisationsinstanzen muss sich jedoch von den Schilderungen der Beratungsfälle gelöst werden. Die Darstellung folgt den rekonstruierten Orientierungsrahmen der befragten Fachkräfte bzgl. des bearbeiteten Problems der gelingenden Begleitung von Abwendungsprozessen. Innerhalb der Orientierungsrahmen lassen sich mehrere Dimensionen identifizieren, wobei sich bei einigen deutliche Überschneidungen bzw. Kontraste zwischen den Fällen zeigen. Relevante Dimensionen sind unter anderem das professionelle Selbstverständnis/Selbstkonzept, die Problemkonstruktion sowie die Handlungslogik. Im Folgenden wird die pädagogische Handlungslogik fokussiert, da hiermit prägnante Implikationen für die Deutung von Sozialisationsinstanzen in Hinwendungsprozessen sowie deren Rolle in der Abwendungsbegleitung verbunden sind.[3] Dabei werden die abstrahierten Orientierungstypen soziale Integration sowie Autonomie und Abgrenzung unterschieden.
4.1 Orientierung an sozialer Integration
Als erster Typus der pädagogischen Handlungslogik zeigt sich eine Orientierung an sozialer Integration. Die Handlungspraxis ist durch ein pädagogisches Verständnis strukturiert, in dem die Problembearbeitung auf die Wiedereingliederung der Adressat*innen in das soziale Umfeld fokussiert. Dieser Modus Operandi impliziert besonders zwei Aspekte: Erstens werden – vorwiegend durch die Kernfamilie – jene sozialen Ressourcen aktiviert, mit denen hohe normative Erwartungen an die Beziehungsqualitäten verknüpft sind. Zweitens werden die Adressat*innen als weitgehend passive Akteur*innen und als Betroffene konstruiert, die zur Reintegration in das bestehende soziale Umfeld motiviert werden sollen. Im Rahmen der grundlegenden pädagogischen Orientierung an sozialer Integration werden auch (De‑)Radikalisierungsprozesse als sozial eingebettet verstanden. Der erste Orientierungstypus zeigt sich bei den Befragten B1, B3 und B5. Damit lässt er sich sowohl bei Fällen der Umfeldberatung als auch in der direkten Beratung von (potenziell) radikalisierten Adressat*innen und unabhängig vom Beratungssetting rekonstruieren. Kurz- oder langfristig gestörte Familienverhältnisse, die typübergreifend mehrere Beratungsfälle prägen, werden als unmittelbar ursächlich für die Hinwendungsprozesse wahrgenommen. Exemplarisch zeigt sich die sozial-integrative Orientierung in der Eingangserzählung von B1, in der zunächst der Hinwendungsprozess als Äquivalent zur gestörten Eltern-Kind-Beziehung dargestellt wird.
Er hatte keine schöne Kindheit, seine Familienstruktur war sehr fest, aber sie hatten eben, ja, bestimmte Vorstellungen, was Erziehung angeht, und er wurde auch oft geschlagen, misshandelt. […] Und genau, das hat dann natürlich auch ein Einfluss oder ein Verlangen nach etwas Besserem in ihm //ausgelöst// (I://Ja//). […] Und ähm naja, dann kamen dann eben Menschen in sein Leben, wo er wertgeschätzt wurde. Und so ist das auch meistens mit religiösen oder anderen Gruppierungen, die sagen „Du bist toll, wir sind deine Freunde, wir sind deine Familie.“ Er hat dann sozusagen durch diese Freunde so einen Ersatz gefunden, wo er glücklich ist. (Fallinterview 1, 23–50)
In der Eingangserzählung zeigt sich eine Fokussierung auf die biographischen Faktoren im Zusammenhang früherer familiärer Beziehungen, was sich unter anderem in der selektiven Erzählung von frühkindlichen Gewalterfahrungen und dem Ausklammern weiterer Sozialisationsphasen in der Kindheit und Jugend äußert. Unmittelbar ausgehend von der von Gewalt geprägten Kindheit zieht B1 die Schlussfolgerung, dass dies „natürlich […] ein Verlangen nach etwas Besserem in ihm ausgelöst“ habe. Er interpretiert den Hinwendungsprozess als unmittelbare Konsequenz der Kindheitserfahrungen, wobei die soziale Gruppe einen „Ersatz“ für die Familie darstelle. Der Adressat selbst wird dagegen als weitgehend passiver Akteur dargestellt, bei dem „eben Menschen in sein Leben“ gekommen seien, die ihn radikalisierten. Diese Passivität sowie die Bedeutung sozialer Bezüge dokumentiert sich homolog in anderen Sequenzen des Interviews, beispielsweise wenn der Adressat als „Kleinkind“ bezeichnet wird, das „in irgend so einem Käfig gelandet ist, da nicht rauskommt und immer wieder gefüttert wurde“ (Fallinterview 1, 95–97). In deutlicher Differenz zum zweiten Orientierungstyp erfolgt hier kaum Verantwortungsübertragung und der Adressat wird vorwiegend als Betroffener aufgefasst. Auch in der Abwendung werden den Umfeldfaktoren bedeutende Rollen zugeschrieben, wie sich im weiteren Verlauf des Interviews zeigt.
Er, der Vater, hat richtig äh (..) ein schlechtes Gewissen, was er damals gemacht hat. Hat sich auch bei ihm entschuldigt. Da ist jetzt eine sehr, sehr gute Beziehung da. Und läuft eigentlich. Läuft. Und deswegen braucht er jetzt nicht unbedingt noch die alten Kontakte zu denen. Weil die Familie ist ja da, was er gebraucht hat damals. […] Wenn die Familie nicht wäre, (...) könnte ich mir schon vorstellen, dass er da wieder irgendwo Halt sucht. (Fallinterview 1, 827–834)
Der Befragte B1 stellt trotz der geschilderten Gewalterfahrungen hohe normative Erwartungen an familiäre Beziehungen, die eine langfristige Stabilisierung der Abwendung unterstützen sollen. Da zum Vater mittlerweile eine positive Beziehung aufgebaut werden konnte, wird kein Bedarf mehr für den Anschluss an radikalisierte Gruppen identifiziert. Ausgangspunkt der Problembeschreibung und der -lösung sind somit die familiären Beziehungen. Die Abwendung des Adressaten wird jedoch als instabil dargestellt und unmittelbar an die Beziehung zum Vater gekoppelt, wodurch sich die Relevanz der Orientierung an sozialer Integration nochmals prägnant ausdrückt.
Ein ähnlicher Orientierungsrahmen zeigt sich bei B5, die überwiegend in der sekundärpräventiven Umfeldberatung an der Fallarbeit beteiligt ist. In der folgenden Sequenz schildert die Interviewpartnerin ihre Arbeit mit der Mutter eines Adressaten, der sich in kurzer Zeit radikalisierte.
Immer wieder die Mutter stärken und bestärken darin: „Reden Sie nochmal mit Ihrem Sohn. Nehmen Sie nochmal Kontakt auf.“ Wenn sie sagt: „Ja, ich wollte ihn eigentlich auch nochmal zum Essen einladen.“ […] „Okay, cool, dann schreiben Sie ihm doch einfach mal, dass Sie Sonntag den gern zum Essen einladen.“ Also so Sachen, das klingt jetzt irgendwie so naheliegend, ne, aber dann kommt die dann halt vielleicht von selber nicht darauf, dass wir sie halt nochmal unterstützen, diese Tür offen zu halten auch nochmal, ne? (Fallinterview 5, 942–950)
B5 richtet die Problemlösungsstrategie an der Aktivierung sozialer Ressourcen über die Kernfamilie aus, was sich auch in der direkten Aufforderung zeigt, den Adressaten einzuladen. Entgegen der Vorbehalte und Sorgen der Ratsuchenden steht die Stärkung der Beziehungsebene zwischen Mutter und Kind im Zentrum. Dazu wird die Adressatin zu vermeintlich naheliegendem Aufrechterhalten von Beziehungsangeboten ermutigt und bestärkt, um „diese Tür offen zu halten“. Dies geht mit hohen normativen Erwartungen an die Familie einher, die – wie sich im ersten Orientierungstyp fallübergreifend zeigt – als Schutzraum und Kontrollinstanz auftreten soll.
Der Befragte B3 begleitet einen Fall in der direkten und in der Umfeldberatung. Anstatt unmittelbar die fortschreitenden Radikalisierungstendenzen zu problematisieren, rahmt der Interviewpartner die Schilderungen im Interview homolog als Wiederherstellung einer positiven Mutter-Kind-Beziehung, während das konfrontative Verhalten der Mutter problematisiert wird.
In den Erzählungen legt B3 den Fokus auf das Verhalten der Mutter, das die Tochter „immer nur weiter weg von sich drängt“. Dagegen sollen auch hier Beziehungsangebote aufrechterhalten werden, um die Tochter „näher zu sich“ zu bringen (Fallinterview 3, 191–192). Die familiären Beziehungen stehen dann auch im Zentrum der folgenden Sequenz zur Abwendung von Radikalisierungstendenzen.
Und dann glaube ich, einfach so dieses Erinnern daran, so, dass halt diese Familie genug Sinn stiftet, genug Halt gibt und genug Orientierung gibt und dass sie dort halt letztendlich immer noch am besten verstanden wird so, ne? Und dass diese Menschen sie wirklich lieben und wirklich auf sie achtgeben so. (Fallinterview 3, 1010–1014)
In den Erzählungen dokumentiert sich, dass in der Orientierung an sozialer Integration eine Abwendung vorwiegend durch die Wiederherstellung einer positiven Eltern-Kind-Beziehung angestoßen und stabilisiert werden soll. Der Befragte stellt dabei den Wert der Familie, die „genug Sinn stiftet“ und in der die Tochter „immer noch am besten verstanden wird“, den Radikalisierungstendenzen gegenüber. In der Formulierung verdeutlichen sich die hohen normativen Erwartungen, die seitens des Befragten in die familiären Beziehungen gesetzt werden, ebenso, wie eine implizite Übernahme einer von außen konstruieren Problemdeutung und Problemlösungsstrategie. In der Orientierung wird eine Hinwendung zu radikalen Gruppen und Einstellungen dann obsolet, wenn die Klientin den Wert der Familie (wieder-)erkennt und Zugehörigkeitsbedürfnisse erfüllt werden. Neben der Aktivierung sozialer Ressourcen dokumentieren sich in den Interviews des ersten Orientierungstypus zudem Normierungs- und Anpassungsanforderungen an die Adressat*innen, die die soziale (Re-)Integration ermöglichen sollen. Die Relevanz dieser Anforderungen verdeutlicht sich besonders in einer anderen Sequenz zur Beratungspraxis von B3.
Ja, dann haben wir […] ihr halt nahegelegt, dass es, ja, unterschiedliche Auslegungen gibt und dass man ja zum Beispiel so etwas wie Gebete oder auch Kopftuchtragen auf der Arbeit auch in so einer modernen, komplexen Gesellschaft noch andere Muslime, Muslima das auch so machen können, ne. Also, dass sie dadurch keine schlechtere Muslima ist, wenn sie jetzt auf der Arbeit kein Kopftuch trägt oder halt jetzt nicht fünfmal am Tag auf der Arbeit betet, ja? Aber das war eine Zeit lang auch ein Thema, konnten wir ihr aber, ja, um das jetzt so blöd zu sagen, so ein bisschen aus dem Kopf schlagen. (Fallinterview 3, 116–125)
Während an anderer Stelle im Interview auf reflexiver Ebene Common-Sense-Theorien zur Radikalisierung durch Stigmatisierungserfahrungen geschildert werden, zeigt sich hier ein deutliches Spannungsverhältnis zur Handlungspraxis. Gerahmt durch das Narrativ einer „modernen, komplexen Gesellschaft“ und abweichenden Formen der religiösen Praxis wird der Adressatin nahegelegt, ihr Kopftuch abzulegen, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Zwar spricht der Befragte von „unterschiedlichen Auslegungen“, wobei allerdings impliziert wird, dass es eine „normale“ und eine „abweichende“ Praxis gibt und die Adressatin ihre ändern müsse, um teilzuhaben. Es werden jene reflexiv problematisierten Radikalisierungsbedingungen durch Aufforderungen zur Anpassung an vermeintliche oder tatsächliche mehrheitsgesellschaftliche Erwartungen und Problemdeutungen reproduziert. Auch durch die Formulierung, sich die religiöse Praxis „aus dem Kopf [zu] schlagen“, verdeutlichen sich paternalistische Tendenzen der Handlungspraxis, was mit den hohen normativen Erwartungen in familiäre Beziehungen übereinstimmt.
Im ersten Orientierungstypus sozialer Integration bearbeiten die Fachkräfte das Problem gelingender Abwendungsbegleitung primär durch die Eingliederung in ein soziales Umfeld und die (Wieder-)Herstellung förderlicher Beziehungen. Es bestehen ein normatives Bild der Familie als behütend-kontrollierende Sozialisationsinstanz sowie Normativitäts- und Anpassungserwartungen gegenüber den Adressat*innen. Ideologische Aspekte werden dagegen nachrangig bearbeitet. (De-)Radikalisierungen sind vor diesem Hintergrund als soziale Prozesse konstruiert, in denen die (potenziell) radikalisierten Personen weitestgehend passive Akteur*innen sind.
4.2 Orientierung an Autonomie und Abgrenzung
Entgegen der Orientierung an sozialer Integration zeichnet sich der zweite Typus durch eine Orientierung an Autonomie und Abgrenzung aus. Die habitualisierte Handlungspraxis ist durch eine stärker individualisierte Perspektive geprägt, in der die Adressat*innen als aktive und selbstverantwortliche Akteur*innen konstruiert werden. Im Zentrum stehen die Stärkung individueller Ressourcen und die Förderung der Autonomie der Adressat*innen. Durch diese grundlegende Orientierung der Handlungslogik werden auch (De-)Radikalisierungsprozesse tendenziell individualisiert gedeutet bzw. bearbeitet – Sozialisationsinstanzen kommt allenfalls eine funktionale Rolle zu. Exemplarisch für den zweiten Orientierungstyp sind die Befragten B4, B6 und B7.
B4 arbeitet im Interview den Fall einer inhaftierten Rückkehrerin aus ehemaligen IS-Kampfgebieten auf. Der Beratungsfall ist auch hier durch problematisierte Familienverhältnisse in der Kindheit und Jugend geprägt. Während im ersten Typus in Folge der primär an sozialer Integration orientierten Handlungslogik mangelnde Befriedigung von Bedürfnissen nach Zugehörigkeit und Beziehung als ursächlich für Hinwendungsprozesse konstruiert werden, werden Radikalisierungsprozesse von den Befragten des zweiten Orientierungstypus als Abgrenzungs- und Emanzipationspraxis gedeutet. Hinweise auf eine solche Orientierung dokumentieren sich beispielsweise in der Sequenz zur Hinwendungsgeschichte.
Und ich glaube, der Wendepunkt war, dass sie für sich entschieden hat, etwas anders machen zu wollen. Zum einen war das, glaube ich, die Rebellion gegen das Elternhaus, gegen den Vater, und dann eben auch/also das, was sie beschreibt, ist, im Endeffekt hat sich ihre Familie für sie geschämt, weil sie sich verschleiert hat, und das haben sie auch benannt und haben gesagt: „Dann hau doch ab.“ (Fallinterview 4, 285–290)
In der Sequenz reflektiert die Interviewpartnerin die Radikalisierung der Klientin und stellt diese in Zusammenhang mit der Vaterbeziehung. Die Hinwendung wird als selbstbestimmt und als eine „Rebellion gegen das Elternhaus, gegen den Vater“ sowie in Abgrenzung zum damaligen Lebenspartner interpretiert – Radikalisierung wird dabei zum Akt der Befreiung von eingrenzenden Verhältnissen. Trotz der Bedeutung der Familie, die sich so auch in anderen Interviews zeigt, dokumentiert sich hier eine Perspektive, die diesbezüglich weniger (einen Mangel an) Zugehörigkeitserfahrungen als vielmehr Grenzziehung und Emanzipation fokussiert. Dass die habitualisierte Handlungspraxis homolog durch eine Autonomieorientierung geprägt ist, zeigt sich auch in der Sequenz zur Abwendungsbegleitung.
Die kann so Aspekte davon sehen, ne? Also in Gänze tut sie es nicht, ne, also die sieht sich schon auch über die Maßen bestraft. Also es gibt ja noch so viele Bereiche, wo die sich auch nach wie vor als Opfer sieht […]. Und dass sie dann aber spätestens als erwachsene Frau ja dennoch eben die Hoheit über ihre Entscheidungen hat, ne, das fällt der total schwer. […] Also wir gehen auch mit, dass da mit Sicherheit einiges schiefläuft, dass es aber ja Konsequenzen aus ihren Entscheidungen sind, die sie getroffen hat, ne, also und ob das jetzt an der Stelle immer alles sinnvoll und richtig ist, das darf man bezweifeln und das kann man auch kritisch sehen an ihrer Stelle. Aber es fängt ja ganz woanders an. Und da spielte sie ja eine große Rolle. (Fallinterview 4, 893–906)
Die befragte Fachkraft verweist auf eine kleinschrittig verlaufende Problemeinsicht der Klientin. Es zeigt sich, dass sich die Befragte kritisch gegenüber den Versuchen der Klientin positioniert, sich der Verantwortung zu entziehen, und dass diese sich „über die Maßen bestraft“ sehe. Während im ersten Orientierungstyp die Adressat*innen überwiegend als Betroffene gerahmt werden, werden vorschnelle Opfernarrative hier abgelehnt. B4 eröffnet die Ambivalenz zwischen der Anerkennung, dass die Behandlung des Vaters schwierige Bedingungen im Aufwachsen erzeugt habe, und der Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln, in dem „sie ja eine große Rolle“ spiele. Auch hier drückt sich zunächst eine weitgehend verstehende Haltung der Fachkraft aus. Die komparative Analyse verdeutlicht jedoch, dass klare Differenzen zum ersten, sozial integrativen Orientierungstypus bestehen, bei welchem dies mit einer Entlastung der Adressat*innen einhergeht. Demgegenüber werden sie hier beim zweiten Typus als autonome und aktive Akteur*innen konstruiert und Eigenverantwortlichkeit wird betont, denn die Hinwendungsgeschichte fange „ja ganz woanders an“. Trotz teilweise strukturähnlicher Radikalisierungsverläufe und Beratungsfälle wird Radikalisierung nicht als unmittelbare Konsequenz der biographischen und/oder familiären Erfahrungen gedeutet.
Die Orientierung an Autonomie und Abgrenzung dokumentiert sich auch in Sequenzen zur Abwendungsbegleitung in anderen Interviews.
Okay, was ist denn jetzt der obenauf liegende Bedarf? Und das war bei ihm: „Ich möchte einen Job finden.“ Und deswegen haben wir dann versucht: „Okay, was willst du denn machen?“ […] Dann haben wir mit ihm darüber geredet, geguckt: Okay, was können denn da für Fragen sein im Vorstellungsgespräch? Also wirklich erstmal da angesetzt, wo der offizielle Bedarf, und wo uns er auch gesehen hat, als die den Bedarf da unterstützen können. Und alles, was dann zwischendurch aufkam an Aussagen, an Sätzen, da sind wir natürlich drauf eingestiegen, wenn er irgendetwas gesagt hat. Aber in erster Linie waren wir, und so wurden wir auch vorgestellt, erstmal Sozialarbeiter, die ihn unterstützen in seinem Leben. (Fallinterview 7, 665–677)
Die Fachkräfte streben primär eine Stabilisierung der objektiven Lebenslage an, um ein unabhängiges Leben zu ermöglichen. Dabei setzen sie an den vom Klienten formulierten Bedarfen an. B7 verdeutlicht eine Haltung, die an Selbstbestimmtheit und -verantwortung des Adressaten für die Entwicklungsprozesse orientiert ist. Dies bleibt im Verlauf des Interviews homolog. Deutlich wird der Kontrast zum ersten Orientierungstyp in Erzählungen zur Arbeitsmarktintegration, die funktional der Abgrenzung dient und Abhängigkeiten überwinden soll: „[E]in bisschen Geld verdienen, diese Unabhängigkeit zu haben, ohne Abhängigkeit von der Familie, andere Perspektive auf ein anderes Leben zu haben“ (Fallinterview 7, 793–795). Mit der Perspektive eines „anderen“, nämlich emanzipierten Lebens sind Verständnisse weitgehend autonomer Sozialisation und in der Folge gelingender Abwendung verbunden. Die Interviewpartner*innen beschreiben auf reflexiver Ebene auch Zugehörigkeitsbedürfnisse als relevant. Insgesamt fokussiert die Handlungslogik aber auf die Förderung von Unabhängigkeit und Abgrenzung und die Abwendungsbegleitung wird stärker individualisiert. Sozialisationsinstanzen werden dagegen vorwiegend im funktionalen Sinne bearbeitet.
Hinweise auf den Orientierungsrahmen Autonomie und Abgrenzung zeigen sich in Interview 6 insbesondere in der Eingangserzählung sowie in Sequenzen zur Aufarbeitung ideologischer Faktoren, wobei das Interview überwiegend von Argumentationen geprägt ist. In verschiedenen Sequenzen wird jedoch deutlich, dass die biographischen Erfahrungen des Adressaten als nebensächlich für die Problembearbeitung verstanden werden. Stattdessen werden Abgrenzungsleistungen vom Klienten eingefordert. Die Fachkräfte vertreten eine Haltung der Eigenverantwortlichkeit und verbleiben in der Auseinandersetzung weitgehend auf der Sachebene. Sie setzen auf die Vermittlung von Wissen sowie Konfrontation und Diskussionen. So soll ein „Unrechtsverständnis“ herausgearbeitet werden, auf dessen Basis ein straffreies Leben geführt werden kann (Fallinterview 6, 450). Insbesondere in Differenz zu B1, der ebenfalls über religiöse Zugänge arbeitet, wird deutlich, dass dabei keine sozialen Bedürfnisse adressiert werden, sondern vielmehr eine Grenzziehung gegenüber islamistischen Denk- und Handlungsweisen im Zentrum steht. Die Abwendung ist dabei weitgehend individualisiert und soll insbesondere durch kognitive Eigenleistung des Adressaten erreicht werden. Umfeldfaktoren und Sozialisationsinstanzen werden hingegen eher als sekundär erachtet.
Zusammenfassend zeigt sich im zweiten Orientierungstyp eine individualisierte Perspektive auf Sozialisation und damit ein individualisierteres Verständnis von Radikalisierung und Abwendungsbegleitung. Die Adressat*innen werden als aktive Akteur*innen konstruiert, die sich durch die Stärkung individueller Ressourcen von islamistischen Denk- und Handlungsweisen distanzieren sollen. Die Handlungslogik orientiert sich demnach an der Förderung von Autonomie und Abgrenzung, durch die auch Sozialisationsinstanzen bzgl. Hin- und Abwendung weniger relevant sind und allenfalls als funktional wahrgenommen werden.
5. Diskussion und Fazit
Im vorliegenden Beitrag wurden zwei abstrahierte Orientierungen der Handlungslogik von Fachkräften der Abwendungsbegleitung rekonstruiert. Die Orientierung an sozialer Integration impliziert einen Fokus auf die Wiedereingliederung von Adressat*innen in ein soziales Umfeld. Einerseits werden Beziehungsdefizite als ursächlich für Radikalisierungsprozesse verstanden, andererseits behütend-kontrollierende Eltern-Kind-Beziehungen als wirksame Faktoren der Abwendung konstruiert. Verschiedene Studien kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass auch andere Sozialisationsinstanzen – etwa digitale Medien, Schule, Religions- und Moscheegemeinden oder Freundschaftsnetzwerke – wichtige Ressourcen in Abwendungsprozessen darstellen können, deren Potenziale in der Begleitung der Prozesse jedoch nicht ausgeschöpft werden (Bösing et al. 2023; Ohlenforst et al. 2022, von Lautz et al. 2022, 2023b). Auch die vorliegende Analyse verdeutlicht, dass selbst bei grundlegender pädagogischer Orientierung an sozialer Integration vorwiegend das familiäre Umfeld adressiert wird. In deutlicher Differenz dazu impliziert die Orientierung an Autonomie und Abgrenzung eine individualisierte Perspektive auf Hin- und Abwendungsprozesse. Die Praxis ist durch eine Handlungslogik geprägt, die an der Stärkung individueller Ressourcen und der Förderung von Individuations- und Abgrenzungsprozessen ausgerichtet ist. Wie auch in anderen Studien festgestellt wurde (Figlestahler/Schau 2019; Jukschat/Leimbach 2019), zeigen sich verschiedene Problemkonstruktionen und Handlungslogiken im Feld. Während die radikalisierten Adressat*innen der Beratung im ersten Typus überwiegend als Betroffene mit geringer Eigenverantwortung konstruiert werden, werden sie im zweiten Typus als aktive und eigenverantwortliche Akteur*innen dargestellt. Herding et al. (2021) rekonstruieren Handlungslogiken als Bausteine in bestimmten Phasen der Beratungsprozesse, die hier teilweise anschlussfähig sind. So werden die Adressat*innen etwa in der Handlungslogik der „fokussierte[n] Bearbeitung soziobiografischer Probleme“ als eigenverantwortlich für ihr Leben wahrgenommen und es sollen „tiefgreifende Veränderungsprozesse“ initiiert werden (Herding et al. 2021, 47). Den „korrigierenden Gegenerzählungen“ (Herding et al. 2021, 49 ff.) liegt hingegen ein Verständnis passiver Adressat*innen zugrunde.
Im vorliegenden Beitrag wurden zwei pädagogische Habitusformen ausgearbeitet, die dem Handeln vorgeschaltet sind. Es dokumentieren sich besonders Sozialisationsvorstellungen der Fachkräfte, die sich in Individuation und gesellschaftlicher Integration verorten lassen (siehe hierzu auch Abels/König 2016; Hurrelmann/Bauer 2015). Dementsprechend ist in der Orientierung an sozialer Integration ein Fokus auf über die Gesellschaft zu vermittelnde Werte und Normen auszumachen, durch die sich das Individuum in die soziale Ordnung integrieren soll. Damit kongruent zeigen sich neben der genannten Problemkonstruktion idealtypische und hohe normative Erwartungen an Sozialisationsinstanzen – insbesondere an die Familie –, diese Werte zu vermitteln, bei gleichzeitigen Anpassungsanforderungen an bestimmte Rollenerwartungen. Wie oben aufgezeigt, kann dies durchaus paternalistische Tendenzen aufweisen. Gegensätzlich dazu schließt die Orientierung an Autonomie und Abgrenzung stärker an eine Subjektorientierung an, in der das sich selbst steuernde Individuum eine autonomere Persönlichkeitsentwicklung erfährt. Gesellschaftliche Integrationsanforderungen werden weniger stark berücksichtigt. Demensprechend nehmen auch Sozialisationsinstanzen eine untergeordnete und vielmehr funktionale Rolle ein; der Fokus der Problembearbeitung liegt auf der Aneignung von Kompetenzen zur autonomen Lebensgestaltung und Persönlichkeitsentwicklung. Damit schließen die Ergebnisse an klassische Paradigmen der Sozialisationsforschung an, die in Sozialisationsprozessen entweder von einer „Dominanz der Strukturbedingungen“ ausgehen und damit den Sozialisationsinstanzen „die Potenz zur Rollen- und Verhaltenssteuerung“ zuweisen, oder aber „auf die Variabilität von Rollen- und Verhaltenserwartungen und auf die Möglichkeit zu einer autonomen Steuerung der Persönlichkeitsentwicklung als Subjektzentrierung“ verweisen (Hurrelmann/Bauer 2015, 95).
Beide rekonstruierten Habitusformen können in der (pädagogischen) Praxis dazu führen, dass bestimmte Elemente ausgeblendet werden und „blinde Flecken“ entstehen. Durch eine einseitige Subjektzentrierung werden strukturelle Bedingungen weniger beachtet und der wichtige Einfluss von Strukturen auf die Persönlichkeitsentwicklung und damit einhergehende Konsequenzen für die Praxis ausgeblendet. Dagegen macht eine Überbewertung von Strukturen das Subjekt zum passiven Rollenträger und tendiert zur Norm-Orientierung (Bauer 2023).
Das Handeln ist auch im Feld der Radikalisierungsprävention von der Handlungsproblematik geprägt, dass die zu bearbeitenden Herausforderungen trotz mehr oder weniger universaler Geltungskriterien nicht-standardisierte Lösungen erfordern, die sich sowohl aus Sozialisationsprozessen der Akteur*innen als auch durch einen Rückgriff auf das wissenschaftliche sowie Erfahrungswissen ergeben (Pfadenhauer/Sander 2010; Schmidt 2008). Die erheblichen Unterschiede in den Handlungslogiken sind demnach besonders vor dem Hintergrund zu betrachten, dass verschiedenste Berufsgruppen teilweise ohne pädagogische Ausbildung im Handlungsfeld tätig sind. So wird deutlich, dass es keinen Alleinbearbeitungsanspruch einer Profession, geschweige denn überhaupt pädagogischer Professionen im Allgemeinen gibt. Vielmehr sind verschiedenste Professionen und Berufe an der Problembearbeitung beteiligt. Dementsprechend besteht ein dringender Professionalisierungsbedarf, der auch an anderer Stelle identifiziert wurde (Kiefer 2021; Kurtenbach/Schumilas 2021).
In der Analyse der Problemkonstruktionen und Handlungslogiken ist zu beachten, dass diese auch über die konkreten Eingriffe in die Lebensführung hinaus höchst folgenreich für die Betroffenen und ihr Umfeld sein können. Das, was als Radikalisierung aufgefasst wird, ist abhängig von gesellschaftlichen Diskursen, in denen Problemdefinitionen formuliert werden (Dollinger 2010; Groenemeyer 2012). Die Akteur*innen der Problembearbeitung greifen auf bestehende Wissensbestände zurück und prägen diese durch ihre Praxis. Sie (re‑)konstruieren soziale Probleme folglich mit. Wie sich die Wahrnehmung von Radikalisierung, Adressat*innen sowie die Problembearbeitung zukünftig entwickeln werden – etwa unter stärkeren pädagogischen bzw. sicherheitsorientierten Vorzeichen –, wird also maßgeblich durch die Handlungspraxis beeinflusst. Daran anknüpfend kann abschließend festgehalten werden, dass weitere Analysen der Handlungspraxis innerhalb der Radikalisierungsprävention notwendig sind, um Grundlagen zur Professionalisierung des Handlungsfeldes zu schaffen.
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