DIE INSTITUTIONELLE NEUTRALISIERUNG VON IDENTITÄT. KOMPETENTE NICHT-POSITIONIERUNGEN VON JUGENDLICHEN IN SCHUTZEINRICHTUNGEN

Tobias Franzheld

1. Einführung

Im Beitrag wird auf der Basis von Fallanalysen die Hypothese vertreten, dass Schutzmassnahmen – d. h. Einrichtungen, die zum Schutz vor Gefahren aufgesucht werden – den dort untergebrachten Jugendlichen einerseits Identitätsarbeit abverlangen – ihnen also mehr oder minder explizit die Frage nach einer bedrohten, aber auch zu schützenden Identität stellen. Andererseits lässt sich zeigen, dass Jugendliche im Reden über ihr Leben kaum biographische Einblicke gewähren, eigenes Erleben verschweigen und lebensgeschichtliche Bezüge verbergen. Wir beschreiben diese Darstellungsformen als Techniken der Neutralisierung, die in einer besonderen Relation zur Institutionenordnung stehen. Schutzmassnahmen, zumindest wenn sie durch Selbstmeldungen zustande kommen, fordern von den untergebrachten Jugendlichen, sich einerseits mitzuteilen und der Aufforderung zur Thematisierung einer akuten Not- oder Gefährdungssituation nachzukommen. Gleichzeitig und andererseits sind Schutzeinrichtungen Übergangseinrichtungen, d.h. Orte des Transitorischen, die Jugendlichen weder einen Aufenthaltsstatus zuweisen noch ihnen eindeutige Sprecher*innnenpositionen zur Verfügung stellen. Die hier analysierten Techniken der Neutralisierung sind insofern in zweifacher Weise institutionell eingebunden: Schutzeinrichtungen fordern eine Positionierung von Jugendlichen; sie bringen sie in Zugzwänge, sich einer Institution zu öffnen und dort ihre Lebensgeschichte preiszugeben. Die Institutionenordnung verhindert jedoch stabile Identitätskonstruktionen, stellt Subjektpositionen in Frage und kann selbst kaum stabilisierend auf ihre Identitätsarbeit Einfluss nehmen. Insofern stellen die beobachteten Techniken der Neutralisierung eine Reaktion auf die Anforderung dar, eine narrative Identität hervorzubringen, ohne sich biographisch zu positionieren. Techniken der Neutralisierung können auf zwei Ebenen in den Interviews nachgewiesen werden. Auf der Darstellungsebene ihrer Erzählung inszenieren sich Jugendliche als kompetente Akteur*innen. Sie zeigen in ihren Narrationen, dass Selbstmeldungen folgerichtige, rationale, bedachte Entscheidungen darstellen. Inhaltlich verdecken diese Erzählungen jedoch persönliches Erleben. Jugendliche vermeiden es mit Blick auf ihre Biographien, Krisen oder Gefahren öffentlich zum Gegenstand ihrer Geschichte zu machen.

2. Narrationen von Jugendlichen in der sozialpädagogischen Forschung

In einem weiten Verständnis von Biographie und Biographieforschung, aber auch mit einem engeren Fokus auf narrative Identitäten, kann für die Sozialpädagogik ein ungebrochenes, gegenwärtig noch gestiegenes Interesse an Erzählungen als Gegenstand der Forschung nachgewiesen werden. Biographieanalysen gehören spätestens seit der „Alltagswende“ (Lenzen 1980) zum Standardrepertoire sozialpädagogischer Methoden, um erstens Lebenswelten von Familien, Kindern und Jugendlichen im Sinne eines praktischen Fallverstehens zu erschliessen, aber auch als Gegenstand fall-rekonstruktiver Forschung (von Wensierski 2006). Erzählungen können komplexe, brüchige oder bedrohte Lebensgeschichten hervorbringen (Köttig 2004; Zeller 2012). Sie können sich auf institutionelle Hilfekontexte beziehen, auf Adressierungen von oder Passungsfragen zwischen Institutionen und Biographien – insbesondere für eine so bezeichnete biographische Jugendhilfeforschung (Finkel 2012; Grasshoff 2015; Rein 2020). Dieser geht es beispielsweise um Fragen von Partizipation (Köngeter et al. 2023), politisches Engagement (Lütgens 2020, um Übergänge aus stationären Hilfen (Sievers et al. 2018) oder Konflikte zwischen Jugendlichen und Einrichtungen (Oelkers/Gassmöller 2021). In der erziehungswissenschaftlichen Forschung begründet sich das Interesse an Narrationen durch die Nähe von biographischen Perspektiven zu disziplinären Grundproblemen. Lernen, Erziehung und Sozialisation sind mehr oder minder eng verbunden mit biographischen Fragen, weil sie sich erst dort als relevant oder wirksam für die Entwicklung von Subjektivität oder Individualität erweisen (Schulz 1996; Deppe/Krüger 2023).

Die Bedeutung von Narrationen lässt sich aber auch für sozialpädagogische Theorien – also die grossen Erzählungen im Fach – und mit Blick auf besondere Lebensereignisse nachweisen (Klatetzki 2019; Schmidt 2023; Thole/Dollinger 2023). Kleine Geschichten sind in der sozialpädagogischen Forschung insbesondere für die Ermittlung von Hilfebedürftigkeit oder die Erbringung(-sverhältnisse) von Hilfen relevant. Bei beschädigten Identitäten, bei Krisen in Familien, Übergriffen, Benachteiligungen usw. sind Narrationen oftmals die einzige Möglichkeit, die Bedeutung dieser Beschränkungen für die Adressat*innen, ihre Relevanz und mithin Bewältigungsperspektiven zu erschliessen. Narrationen sind aber auch dort für die sozialpädagogische Forschung von Bedeutung, wo bedrohte oder gefährdete Biographien in die Öffentlichkeit treten. Deswegen sind kleine, also auch niedrigschwellige Erzählungen, „für Forschungssettings relevant, in denen die Vulnerabilität der Forschungssubjekte […] besonders hoch ist und/oder in dem durch den institutionellen Rahmen eine freie, selbstläufige Erzählung der eigenen Lebensgeschichte eher verhindert bzw. stark kontrolliert und reglementiert wird“ (Dausien/Thoma 2023, 60). Narrationen, im Sinne strukturierter Erzählungen zum eigenen Leben, setzen – folgt man der Biographieforschung – ein Mass an Reflexivität voraus. Erst dann, gewissermassen aus der reflexiven Distanz, besteht die Chance zur Biographisierung von Lebensereignissen. Diese Reflexivität scheint im Jugendalter, zumal in kritischen Lebensphasen, (noch) nicht (ganz) vorzuliegen. Jugend gilt mit Blick auf Biographien als Lebensphase verdichteter Identitätsbildungsprozesse oder als Zeitraum gesteigerter Identitätsarbeit (Baacke/Sander 2006; Keupp 2013). Zudem erschwere, so aktuelle Diagnosen in der Jugendforschung, die Entstrukturierung der Jugendphase grundsätzlich eine auf das Jugendalter bezogene Identitätsbildung (Heinen et al. 2020). Der gegenläufige Prozess einer Entzeitlichung von Jugend und der Verjugendlichung der Gesellschaft bestätigt in weiten Teilen eine für das Jugendalter geltend gemachte soziale Randposition, „da der Status des Jugendlichen schlecht definiert zwischen dem des Kindes und des Erwachsenen liege“ (Habermas 1999, 164). Auf der Gegenseite zu diesen Diagnosen stehen Forderungen, das Konstrukt der Jugendbiographie stärker an der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen auszurichten, also weniger mit der Erwartung einer kohärenten Lebensgenschichte an Jugendliche heranzutreten, im Sinne erzähl- und gestaltsicherer biographischer Ordnungsschemata, sondern auch kleine Erzählungen, unordentliches Erzählen oder Brüche im Erzählen als kompetente Form ihrer Identitätsarbeit zu begreifen (Eckold 2011; Schmidt 2023).

3. Forschungsprojekt und Forschungsdesign

Das oben bereits angesprochene Projekt richtet sich auf eine besondere Gruppe von Jugendlichen. Es wurden junge Menschen aufgefordert, über sich und ihr Leben zu sprechen, die zum Zeitpunkt des Interviews in einer Jugendhilfeeinrichtung, genauer in einer vorläufigen Schutzeinrichtung, untergebracht waren, diesen Schutz aber selbstständig, d. h. durch eine Selbstmeldung, eingefordert haben. Vorläufige Schutzeinrichtungen, im Sprachgebrauch der Jugendhilfe bezeichnet als „Inobhutnahmen“ (nach § 42 SGB VIII), haben den Auftrag, akute Gefahren von Kindern und Jugendlichen abzuwenden und – bei Bedarf – Anschlusshilfen zu vermitteln. Im Jahr 2022 wurden 37.880 Kinder und Jugendliche durch die zuständigen Jugendämter in Obhut genommen (ohne Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland). 21,2 % (8.032 Fälle) dieser Massnahmen sind laut offizieller Sozialstatistik auf Selbstmeldungen bzw. auf den eigenen Wunsch von Jugendlichen zurückzuführen (Destatis 2023). Nach aktueller Rechtslage werden zwei Wege in die Inobhutnahme unterschieden. Im Fall einer akuten Kindeswohlgefährdung besteht der Auftrag der öffentlichen Hilfesysteme in einer unmittelbaren Gefahrenabwehr durch teils auch erzwungene Schutzeingriffe. Einer Inobhutnahme auf eigenen Wunsch geht meist eine Selbstmeldung voraus, eine Mitteilung in der Schule, gegenüber dem Jugendamt oder gegenüber anderen Kontaktstellen, die als Einrichtungen der Gefahrenabwehr in Betracht kommen (bspw. Polizei, Leitstellen). Der rechtliche Rahmen legt bei diesen Selbstmeldungen eine Art bedingungslosen Schutz von Kindern und Jugendlichen nahe. Bereits das subjektive Schutzempfinden berechtige zu einer Aufnahme in der Inobhutnahme, so die Rechtslage.

Das DFG-geförderte Forschungsprojekt „Selbstmeldungen in der Inobhutnahme und ihre biographische Bedeutung für Jugendliche“ fragt im Rahmen dieser besonderen Schutzunterbringung nach der Biographiearbeit von Jugendlichen. Es wird von der Überlegung ausgegangen – und diese auch hier verfolgt –, dass Selbstmeldungen, trotz aber auch wegen dieses Schutzcharakters der Hilfemassnahme, biographische Positionierungen notwendig machen bzw. Jugendliche zur Identitätsarbeit auffordern. Die bisher im Projekt erhobenen narrativen Interviews (15 Fälle) liegen, um der Institutionenordnung forschungsmethodisch gerecht zu werden, zeitlich nah am Erleben einer Selbstmeldung und wurden in Schutzeinrichtungen deutschlandweit durchgeführt. Mit einer offenen Erzählaufforderung wurde nach der Lebensgeschichte von Jugendlichen gefragt, aber auch nach konkreten Geschichten aus ihrem Leben, die im Zusammenhang mit der Selbstmeldung stehen. Analytisch werden im Projekt drei Ebenen unterschieden: (1) Lebensgeschichten des Aufwachsens, (2) biographische Positionierungen und (3) Schlüsselereignisse der Selbstmeldung.

(1) Dem Prozess der Selbstmeldung wird ein „Verlaufskurvenpotential“ (Schütze 1983, 289) zugeschrieben. Ob und inwiefern Selbstmeldungen als biographische Wandlungsprozesse eingeschätzt werden und welche Ambivalenzen zwischen intentionalen Handlungsentscheidungen und Anstössen „von aussen“ für die Jugendlichen dabei von Bedeutung sind, wird auf der Ebene des Lebensverlaufs rekonstruiert. (2) Auf der Ebene der biographischen Positionierungen geht es um die Identitätsdarstellung der Jugendlichen. Lucius-Hoene und Deppermann (2004) zufolge ist das narrative Identitätsmanagement von Ambivalenzen zwischen einer Selbst- und Fremdpositionierung gekennzeichnet. Im Kontext von Selbstmeldungen ist daher zu erwarten, dass sich Jugendliche in ihren Erzählungen als Akteur*innen sichtbar machen und auf die Selbstmeldung hin als aktiv Handelnde positionieren. Andererseits fordern diese Selbstpositionierungen auch Abgrenzungen zu Handlungsbeschränkungen in früheren Lebensphasen. (3) Eine weitere Aufmerksamkeit gilt jenen „episodischen Erzählungen“ (Flick 2011), die als biographische Krisen markiert bzw. explizit als Handlungsanlässe der Selbstmeldung erinnert werden. Akute Krisensituationen, die von den Jugendlichen als initiale Ereignisse für ihre Selbstmeldung wahrgenommen wurden, werden methodisch als biographische „Schlüsselszenen“ (Griese/Griesehop 2007, 36) behandelt. Ausgewertet werden diese Gegenstandsebenen mit biographieanalytischen Verfahren. Narrationsanalyse (Lebenslauf), Positionierungsanalyse (Positionierung) und Sequenzanalyse (Krisenereignis) wurden der korrespondierenden Gegenstandsebenen als Auswertungsmethode zugeordnet. Das Sampling erfolgt über fallimmanente und strukturelle Kriterien. Unterschiede hinsichtlich Alter und Geschlecht der Jugendlichen sowie Unterschiede im Institutionenprofil der Einrichtungen zählen zu den strukturellen Kriterien. Zum immanenten Sampling werden Unterschiede hinsichtlich Positionierung, Verlaufskurven und Krisenereignissen in die Fallauswahl einbezogen. Ziel beider Samplingstrategien ist es, über Relationierungen und komparative Analysen die Typik der untersuchten Fälle zu verdichten und die Varianz der biographischen Bedeutung von Selbstmeldungen in Fallrekonstruktionen zu erschliessen (Fabel-Lamla/Tiefel 2003; Fischer 2019). Das Muster einer biographischen Neutralisierung lässt sich für die Ebene der biographischen Positionierung quer zu den benannten Unterscheidungsmerkmalen in den Interviews als übergreifende Fallstruktur herausarbeiten. Die nachfolgende Analyse richtet sich daher gezielt auf die in den Erzählungen vollzogenen Positionierungsakte, d. h. wofür oder wogegen sich Jugendliche mit ihrer Selbstmeldung entscheiden bzw. auf welche Erlebnisse sie bei diesen Entscheidungsprozessen rekurrieren. Aus der Gesamterhebung (ca. 20 Fälle) sollen für den Ergebnisbericht ca. acht Fallanalysen vorgelegt werden.

Die Auswertung der Interviews erfolgt über ein gestuftes Rekonstruktionsverfahren. Die zentralen Analyseschritte der Positionierungsanalyse sind die inhaltliche Segmentierung der Erzählung, die Ermittlung zeitlicher Perspektivierungen, die Analyse der präsentierten Themenzuschnitte und der dabei verwendeten kulturellen Deutungsmuster, die Rekonstruktion der inneren Beteiligung am Erlebten als Frage von emotionaler Betroffenheit oder distanzierter Aussenperspektiven sowie die Frage nach der vorliegenden Textsorte und ihre Funktion für den Darstellungsrahmen (Lucius-Hoene/Deppermann 2004, 109 ff.). Die Feinanalyse des Textes beinhaltet drei grundlegende an die einzelnen Sequenzen der Erzählung gerichtete Fragen: Was wird dargestellt, wie wird es dargestellt und wozu wird es so dargestellt (Lucius-Hoene/Deppermann 2004, 177)? Die Rekonstruktionen werden anschliessend in einer generalisierenden Fallstruktur gebündelt, d.h. gewichtet und zueinander relationiert: „Narrative Identität als Fallstruktur ist die Interpretation der Äusserungen des Erzählers in Hinblick auf eine bestimmte identitätsrelevante Fragestellung, die sowohl die Vorgabe für die erzählerische Darstellung bildete als auch die Rekonstruktion anleitet“ (Lucius-Hoene/Deppermann 2004, 290).

4. Besonderheiten der Institutionenordnung von Schutzmassnahmen

Wir berücksichtigen im Studiendesign in besonderer Weise die Institutionenordnung, also den Erzählrahmen, in dem Narrationen hervorgebracht werden; einerseits als Bedingungskontext des Sprechens, aber auch als Begrenzung dessen, was Jugendliche von sich in diesem Rahmen preisgeben. Die Schutzeinrichtung gibt – folgt man diesem Ansatz – in Teilen vor „was, wie, wann […] thematisiert werden darf und was nicht“ (Rosenthal 2015, 200). Erzählungen sind in diesem Verständnis als „institutional talk“ (Heritage 2005, 104) zu betrachten: „[T]alk is understood in terms of institution and activity-specific inferential frameworks“ (Heritage 2005, 104). Diese aus der Konversationsanalyse stammende Annahme legt nahe, biographische Narrationen nicht ausschliesslich der oder dem Sprecher*in zuzurechnen, sondern den öffentlichen Austausch zwischen Akteur*innen und Institutionen als Interaktionskontexte, letztlich als Kontextbedingungen des Sprechens in die Analyse einzubeziehen (Goffman 1982). Damit lassen sich die beobachteten Erzählformen und deren Sinngehalte auf die Wirksamkeit einer institutionellen Ordnung zurückzuführen (context-shaped). Interaktionen mit Institutionen sind deutlich von der Alltagskommunikation abgehobene Orte des Sprechens. Sie organisieren sich der formalen Struktur nach, dem Interaktionsablauf sowie in den Zielen der Kommunikation eng am Ordnungsschema der Institution, in der sie hervorgebracht wurden. Für Schutzeinrichtungen kann diese Ausseralltäglichkeit in besonderer Weise in Anspruch genommen werden. Einerseits können Inobhutnahmen zu Orten der Thematisierung einer problematischen Lebensgeschichte werden. Sie fordern von Jugendlichen, wenn auch nicht explizit, sich aber mindestens bei einer Selbstmeldung mit der eigenen Vergangenheit zu beschäftigen. Aufgrund ihrer sozial-räumlichen Trennung vom bisherigen Alltag der Jugendlichen, durch ihre Schutzfunktion gegenüber den dort erlebten Zumutungen, sind in diesen Schutzräumen Selbstthematisierungen zu erwarten, die Jugendlichen einerseits Bekenntnisse zu ihrem Leben abverlangen, aber andererseits auch die Chance zur Neupositionierung, zu einem inneren Wandlungsprozess bieten. Hahn spricht daher bei solchen Institutionen von Biographiegeneratoren. Sie erlauben, verlangen sogar bisweilen, eine „Rückbesinnung auf das eigene Dasein“ (Hahn 2000, 100), markieren in diesen Rückblicken Einschnitte einer bis dato für selbstverständlich gehaltenen Lebenspraxis und ermöglichen es, so legt es die Biographieforschung nahe, im Schutz solcher Institutionen, Biographisierungschancen zu realisieren. Der Austausch mit öffentlichen Institutionen erfordere dabei von den Jugendlichen, sich in besonderer Weise zu präsentieren, d. h. ein zum Anliegen ihres Schutzes passendes Identitätsmanagement zu betreiben. Insbesondere in Not- oder Gefahrensituationen kommen ausseralltägliche Kommunikationsstrategien zum Tragen, es wird oftmals auf Darstellungsmittel zurückgegriffen, die eine Ausnahmesituation kennzeichnen oder besser: eine Biographie in einer Krise inszenieren (Bergmann 1993). Gehör bei Schutzeinrichtungen zu finden, bedeutet für die Jugendlichen daher auch, die Nachweise für ihren Schutz in die Erzählung einzubauen, also Strategien der Selbstpräsentation zu wählen, die sie zu einer Unterbringung, zu Schutz vor Gefahren berechtigen.

Empirisch bedeutet dieser Fokus: „[S]howing that the participants build the context of their talk in and through their talk“ (Heritage 2005, 109). Lucius-Hoene und Deppermann (2004) haben dieses zentrale Prinzip der Kontextbezogenheit auf narrative Identitäten übertragen, also von der Gesprächsordnung einer Konversation mit Institutionen auf den Gegenstandbereich einer lebensgeschichtlichen Erzählung (in Institutionen). Analytisch unterscheiden sie bei solchen Narrationen zwei Ebenen: eine biographische Dimension, die als temporale Struktur die Narration organisiert, also das Leben im Erzählen in eine diachrone Ordnung bringt, und eine Ebene der sozialen Positionierung, die die Erzählperson im sozialen Raum für sich in Anspruch nimmt:

Die Metaphorik des Begriffs der „Positionierung“ deutet an, dass damit zur zeitlichen Dimension der Identität eine quasi räumliche tritt: Ich verorte mich im interaktiven sozialen Raum und setze mich in Relation zu anderen sozialen Positionen, zu Werthaltungen, Normen, Macht- und Wissenssystemen. Wer ich bin, ergibt sich aus dem sozialen Ort, den ich im Erzählen für mich beanspruche (Deppermann/Hoene 2004, 62).

4.1 Die Ortlosigkeit der Schutzmassnahme

Der soziale Ort einer Schutzmassnahme – betrachten wir die Möglichkeiten zur sozialen Positionierung bei Inobhutnahmen genauer – ist durch eine besondere Ort- oder Identitätslosigkeit geprägt. Dem Typus nach handelt es sich um Orte des Provisorischen, Transiträume oder Räume sozialer Uneindeutigkeit, also Orte, die für diejenigen, die sich dort aufhalten, keine stabilisierenden Identitätskonstruktionen bereitstellen (vgl. Augé 1997, 104). Sie sind aber auch Orte, die dazu auffordern, sich selbst zu reflektieren und in gewisser Weise Stellung zur eigenen Lebensgeschichte zu beziehen. Die Gleichzeitigkeit, unter dem Zwang zur biographischen Gestaltung keine verbindlichen Antworten auf Identitätsfragen zu bekommen, kennzeichnet diese Institutionenordnung, wie die nachfolgenden Theorieperspektiven nochmals deutlicher mit Blick auf Schutzmassnahmen unterstreichen.

4.2 Zukunftsoffenheit einer Krisenbewältigung

Selbstmeldungen sind, greift man das Prinzip der Ortlosigkeit auf, typischerweise dann zu erwarten, wenn kritische Lebensereignisse eintreten, Jugendlichen Gefahr droht oder sie bereits manifeste Verletzungen erlitten haben. Selbstmeldungen sind insofern Thematisierungen solcher schwierigen Lebenssituationen bzw. ihrerseits Teil einer Bewältigung, nämlich dann, wenn Jugendliche durch ihre Meldung eine konkrete Bewältigungsabsicht verfolgen, Handlungsfähigkeit zurückerlangen oder anschliessend, und im Schutz der Einrichtung, diese auch erweitern können (Böhnisch 2016, 16). Inobhutnahmen verpflichten sich dem Schutz von Jugendlichen aber nur vorläufig – also unter Vorbehalt. Jugendliche können eine Bewältigung von Krisen oder die Abwehr von Gefahren zwar antizipieren, also die Bewältigung schwieriger Lebenssituationen als guten Grund für ihre Selbstmeldung ansehen, gleichwohl bleibt die Anerkennung dieser Lebensumstände der Einrichtung vorbehalten, also die Frage offen, ob – und analytisch gesehen – die Bewertungen von Krisen zwischen Biographieträger*in und Institution auch de facto übereinstimmen. Schutzeinrichtungen können Jugendlichen den vorbehaltlich gewährten Schutzstatus im Hilfeprozess auch wieder entziehen, sie nach nur kurzer Zeit bspw. nach Hause entlassen und dadurch krisenverstärkend wirken. Wir betrachten diese Zukunftsoffenheit der Krisenbewältigung als wesentlichen Charakter der Inobhutnahme (Hensen/Schone 2020). Die Ortlosigkeit der Inobhutnahme kann damit begründet werden, dass Jugendliche mit einer Meldung zwar die Überwindung einer Not- oder Gefahrensituation anstreben, diese Bewältigung aber selbst nicht in der Hand haben bzw. sich dieser nur mit Hilfe der Schutzeinrichtung versichern können. Was einerseits Abhängigkeit zur Einrichtung erzeugt, birgt in zweiter Instanz ein hohes Mass an Unsicherheit im Hinblick auf den zu erwartenden Bewältigungserfolg. Für die tatsächliche Bewältigung von Krisen kann die Schutzeinrichtung keine Garantien abgeben, also den Jugendlich auch keine verlässliche Bewältigungsperspektive zur Verfügung stellen.

4.3 Uneindeutige Schutzbedürftigkeit

Jugendliche Selbstmelder*innen bewegen sich in einer spannungsreichen Ambivalenz zwischen der Notwendigkeit einer sofortigen Unterbringung, also der Bestätigung ihrer Schutzbedürftigkeit, und der Fähigkeit, diesen Schutz einzufordern bzw. durch ihre Selbstmeldung auch einen Grad an Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Der Perspektive des Ausgeliefertseins steht auch eine resiliente Identität gegenüber – als reflexive Konstruktion, das eigene Erleiden durch bewusste Handlungsentscheidungen durchbrechen zu können (Schütze 1983). Diese hier aufgeworfene, analytische Gegenüberstellung lässt sich auf Konzepte von Agency und Resilienz übertragen (bspw. Esser 2014; Andresen 2015; Grasshoff 2015). Mit dieser Zuspitzung lässt sich nach Abhängigkeiten von Jugendlichen oder nach ihrem Erleiden in Familien fragen, dem Perspektiven der Selbstbestimmung, Autonomiesteigerung oder Handlungsfähigkeit im Jugendalter gegenüberstehen. Bei der Identitätsdarstellung von schutzbedürftigen Jugendlichen sind Ambivalenzen zwischen diesen beiden Handlungsschemata erstens nicht von der Hand zu weisen (Franzheld/Schierbaum 2020) und zweitens auch mit der Aufforderung verbunden, die eigenen Selbstkonzepte weder in die eine noch in die andere Richtung zu überziehen. Die Schutzbedürftigkeit schürt die Erwartung, dass Selbstmelder*innen sich in akuten Bedrohungslagen befinden. Würden sie solche Bedrohungen jedoch überbetonen, wäre nicht hinreichend verständlich, warum sie sich Gefahren selbstständig widersetzen oder entziehen konnten. Selbstmeldungen unterstellen, sofern Jugendliche diesen Status (als ein*e Selbstmelder*in) auch für sich in Anspruch nehmen, eine Form der Ermächtigung, der Fähigkeit einen Ausweg aus schwierigen Situationen zu finden. Würden sie dieses Handlungsschema wiederum überbetonen, wäre es genauso erklärungsbedürftig, warum sie nun zwingend eine Unterbringung zu ihrem Schutz benötigen. Auch im Hinblick auf die Präsentation von akuten Gefahren bzw. der Konstruktion biographischer Krisen sind in der Inobhutnahme daher keine klaren Positionierungen zu erwarten, sondern eher kommunikative Abwägungen, die diese Ambivalenzen in Konzepten der Nicht-Positionierung ausloten. Ortlos ist die Schutzmassnahme also nicht nur durch eine ungewisse Zukunft für die Jugendlichen, sondern auch deswegen, weil sich Jugendliche nur um die Gefahr einer Entwertung ihres Anliegens, also einer Delegitimierung ihrer Selbstmeldung auf eine eindeutige Position im Gefüge von Handlungsfähigkeit oder Schutzbedürftigkeit festlegen können. Gerade die Gruppe der Selbstmelder*innen reflektiert insofern das Handlungs- und Darstellungsproblem uneindeutiger Hilfe- oder Schutzbedürftigkeit.

4.4 Institutionelle Anschlussfähigkeit

Dem offiziellen Auftrag nach sind Schutzeinrichtungen Übergangseinrichtungen. Sie werden insbesondere aufgrund der räumlichen Trennung zum bisherigen Alltag für die Jugendlichen zu einem anderen Ort des Aufwachsens. Welchen Status Jugendliche in diesen Übergängen für sich in Anspruch nehmen oder auch durch das Hilfesystem zugewiesen bekommen, welche Konsequenzen diese Unterbringung für ihre Lebensentwürfe nach sich zieht, bleiben offene Fragen in einem unabgeschlossenen Übergangsprozess. Schutzeinrichtungen, die Inobhutnahmen durchführen, werden in der Übergangforschung als Institutionen beschrieben,  die nichtnormative Übergänge prozessieren (Welzer 1993). Sie reagieren auf unerwartete Krisen der Lebensführung und können – im Erfolgsfall – zu einem gesellschaftlich anerkannten Status hin- oder zurückführen (Walther 2015). Theoretisch wird in diesen Konzepten davon ausgegangen, dass solche Einrichtungen auf Lebensläufe gerichtet Einfluss nehmen, also die Betroffenen auf einen institutionalisierten Normallebenslauf verpflichten. Übergänge, die institutionell von Regeleinrichtungen des Aufwachsens abweichen, sind aus dieser Perspektive auch deutlich fragiler, weniger institutionalisiert und geringer ritualisiert im Hinblick auf eine erfolgreiche Übergangsbewältigung. Im Gegensatz zu normativen Übergängen, die zumeist Kollektiverfahrungen einer separierten Lebensphase darstellen (Einschulung, Jugendweihe, Partner*innenschaft, Berufseintritt), sind nicht-normative Übergänge mit grösseren Unsicherheiten verbunden bzw. die Erfahrungen des Übergangs deutlich enger begrenzt auf das individuelle Erleben. Dennoch teilen Schutzmassnahmen wesentliche Eigenschaften von Übergängen. Die Unterbringung zum Schutz vor Gefahren kann als soziale Ausgrenzung verstanden werden, als eine mehr oder minder selbst herbeigeführte Herauslösung aus bisherigen Lebensbezügen. Solche Trennungsphasen sind ritualisierte Formen einer sozialen Isolierung, die aus anthropologischer Sicht eine entscheidende Vorbedingung eines Übergangs darstellt. Turner (1967, 9) beschreibt diese Loslösung aus dem Alltag als Schwellenzustand – als liminale Phase mit hohen Unsicherheiten, „during which culturally recognized classifications, positions, and definitions no longer apply. In this perspective, liminal practices are potentially innovative, as they set the basis for ‚the reformulation of old elements in new patterns.‘“ Erst anschliessend kann eine Reintegration in bestehende Gesellschaftspositionen stattfinden bzw. ein Statuswechsel im Hinblick auf neue Mitgliedschaftsrollen vollzogen werden. Für Jugendliche, die in Schutzeinrichtungen leben, scheint diese Unsicherheit in mehrfacher Hinsicht zu gelten. Gegenüber Übergängen, die festgelegten Ritualen folgen und progressiv ausgerichtet sind auf einen erwartbaren Wechsel von Subjekt- und Statuspositionen, bleibt es bei Schutzmassnahmen offen, ob Statuswechsel überhaupt stattfinden – und wenn ja, in welche Richtung. Handelt es sich um kurze Auszeiten aus dem Familienalltag, um die Abwehr von unmittelbaren Gefahren, um Initiativen einer Verselbstständigung oder um die Suche nach alternativen Lebenskonzepten, abgesichert durch die Kinder- und Jugendhilfe? Vorläufige Schutzeinrichtungen können Jugendlichen nur für den Zeitraum ihrer Unterbringung einen verbindlichen Schutzstatus zusichern. Weil dieser Schutz aber nicht grenzenlos ist bzw. auf Dauer gewährt werden kann, kann wiederum mit Blick auf die Identitätsformationen von Jugendlichen erwartet werden, dass sie sich in diesen Einrichtungen biographische Anschlussoptionen offenhalten. Insbesondere bei unklaren Hilfeprozessen, also bei der Frage, ob Jugendliche durch Inobhutnahmen überhaupt „in Hilfe kommen“ oder in „Hilfe gehalten werden“, kann es biographisch notwendig werden, Identitätsoptionen stabilen Identitätspositionen Vorrang zu geben. Das eigene Selbst in unsicheren Zeiten anschlussfähig zu halten, bedeutet dann auch, sich nicht oder nicht zu früh auf das Ziel eines Übergangs festzulegen.

5. Positionierungsanalysen von jugendlichen Selbstmelder*innen

Diese Im Folgenden werden drei Techniken der Neutralisierung auf der Grundlage von (für die Darstellung verkürzten) Positionierungsanalysen vorgestellt. Sie lassen sich danach unterscheiden, wie Jugendliche mit den beschriebenen Widersprüchen einer Identitätsarbeit unter der Bedingung sozialer Ortlosigkeit umgehen, bzw. dahingehend, welche Strategie sie zur Bewältigung der damit einhergehenden Konflikte wählen. Gemeinsam ist den Narrationen, dass Jugendliche im Rahmen dieser Strategien persönliches Erleben ausblenden, ihre Identität unkenntlich machen bzw. diese durch spezifische Techniken verdecken, eben neutralisieren.

5.1 Generalisierungen und Belegerzählungen als Selbstschutz (Jasmin)

Jasmin, 16 Jahre, lebt bis zur Selbstmeldung mit ihren zwei jüngeren Geschwistern bei den leiblichen Eltern. In der Meldegeschichte schildert sie häufige Konflikte mit ihrem Vater. Daraufhin hat sie sich entschlossen, von zu Hause „wegzulaufen“. Jasmin kommt für kurze Zeit bei einer Freundin unter und meldet sich anschliessen bei der Polizei mit der Bitte um Unterbringung. Befragt zur initialen Situation ihrer Selbstmeldung, kommt es zu folgender Erzählung.

Jasmin: Ja also es war halt so zu Hause (.) wir haben uns halt mit meinem Vater nie verstanden (.) also er und ich oder er mit meiner Mutter so generell einfach nicht weil mein Vater ist so ein Streitmensch der findet immer Gründe so um irgendwie wegen irgendwas zu streiten (.) zum Beispiel ja wegen dieser einen Sache so zum Beispiel mein Bruder wollte halt meine Dose mitnehmen und ich hab ihm gesagt das er das nicht mitnehmen soll weil das sonst kaputt gehen könnte weil ich das halt so von einer Freundin geschenkt bekommen hab die auf meiner damaligen Schule war und er ist dann halt zu meinem Vater gegangen hat ihn gefragt ob er das mitnehmen kann und mein Vater hat gesagt (.) dass er meine Mutter fragen soll und ich bin halt zu meiner Mutter gegangen und hab ihr begründet warum ich nicht will das er das mitnimmt und zwar weil das kaputt gehen könnte und halt das ich das als Erinnerung habe und nicht will das das kaputt geht und dann kam halt mein Vater und meinte ja er darf das mitnehmen und so und dann hab ich halt gesagt nein und hab mit ihm diskutiert und deswegen hat er halt die Dose genommen und hats kaputt gemacht so zum Beispiel wegen so Kleinigkeiten (.)

Jasmins Erzählung beginnt mit einem Bericht aus der Vergangenheit und mit starken Wertungen. Sie beschreibt Konflikte, die sich bisher, bis zu ihrer Meldung, scheinbar regelmässig in der Familie abgespielt haben; sie präsentiert ihren Vater als Person mit streitsüchtigem Charakter und solidarisiert sich im Erleiden mit ihrer Mutter. Sprachlich grenzt sie sich aber auch von dieser Innensicht der Familie ab, tilgt dadurch eigene Betroffenheit, also selbst ein Teil dieser Beziehungskonflikte gewesen zu sein. Angesichts dessen betrachten wir den Gesprächseinstieg als Positionierung in Abgrenzung zur Familie, gerahmt als abgeschlossene Vergangenheit, der sie sich im Interview, gewissermassen aus sicherer Distanz, zuwendet. Das aufgebaute Narrativ grundlegender Konflikte lässt keinen Raum für Deutungs- oder Handlungsalternativen, beispielsweise eines aus dem Ruder gelaufenen Streits, einer Überforderung oder plötzlichen Eskalation, die allesamt Ausnahmesituationen darstellen würden. Die gewählte Form der Generalisierung scheint sie aber im Gespräch mit der Interviewerin zu einer näheren Begründung aufzufordern. Auf die einführende Bewertung der Familiensituation folgt eine von ihr als Beispielerzählung gerahmte Narration. Dieser Bruch in der Darstellung erfüllt mehrere Funktionen. Erstens präsentiert sie nun Handlungsszenen, die als Rechtfertigung oder Belegerzählung gelten können. Die Schilderung eröffnet zweitens einen Erzählrahmen, um die eigene Betroffenheit unter Beweis zu stellen. Drittens kann Jasmin mit der Erzählung jetzt den Nachweis erbringen, ihre Familie zumindest in Erziehungsfragen für grundsätzlich ungeeignet zu halten: Sie präsentiert einen Bruder, der grundlos einen Streit vom Zaun bricht, eine Mutter, die ihr keinen Rückhalt bietet, und einen Vater, der im Streit scheinbar willkürlich ihre Sachen zerstört. Die Bedeutung ihrer Erzählung liegt damit auf der Ebene einer Authentifizierung, gewissermassen in einer nachträglichen Begründung einer moralischen Übergeneralisierung. Alltagssituationen und für selbstverständlich gehaltene Erwartungen einer Jugendlichen können – so die Darstellung – ohne Vorankündigung in Streit und Zerstörung umschlagen. Zur sprachlichen Abgrenzung in der Eröffnungssequenz tritt jetzt eine Erzählung der Unberechenbarkeit, sowohl im Auftreten von Konflikten, aber auch bezogen auf die Verfassung oder das Verhalten der beteiligten Personen. Im Gegenhorizont dieser Delegitimierung kann sie für sich eine vernünftige oder verlässliche Aussenposition in Anspruch nehmen. Sie übernimmt in der Erzählung die eigentlich ihrer Familie zustehende Verantwortung, beschreibt eine ausweglose Situation, eine Ohnmachtserfahrung, die nur die Chance zulässt, sich von ihrer Familie zu distanzieren.

Die Darstellung dieser Positionierung entspricht einer Neutralisierung durch eine Belegerzählung.  Einer Generalisierung negativer Attribuierungen der Familie folgt eine beliebig aufgegriffene Beispielerzählung. Eine persönliche Ebene, also auch eine Nähe zum Erlebten, kann in diesem Narrativ ausgeblendet werden, tritt sprachlich in den Hintergrund der Erzählung. Die Konstruktion persönlicher Distanzierung, aufgerufen durch Bilanzierungen und Generalisierungen, die ihre Situation ausweglos erscheinen lassen, steht hingegen im Vordergrund. Die Ereignisschilderung betrachten wir als eine Art nachträgliche Legitimation. Vor dem Hintergrund der Gesprächseröffnung genügt es nun, lediglich anzudeuten, was diese Pauschalurteile für sie im Alltag bedeutet haben. Eine Neutralisierung durch Belegerzählung erspart Jasmin weitere Ausführungen. Es kann bei einer „Deckerzählung“ (Ohlbrecht 2008, 68) bleiben, weil die Beispiele das Grundproblem hinreichend illustrieren bzw. dieses lediglich in Auszügen veranschaulichen müssen. Der Funktion nach eröffnet ihre Darstellung, gerade durch die Form einer Veralltäglichung von Konflikten, die eigene Beteiligung oder persönliche Betroffenheit abzuschwächen, also bei der Thematisierung einer schwierigen Geschichte ihre lebensgeschichtliche Bedeutung nicht auszuschärfen.

5.2 Skandalisierung von Delikten als Selbstverteidigung (Isabelle)

Isabelle, ebenfalls 16 Jahre, lebt mit ihrem leiblichen Vater, der Stiefmutter und einer Halbschwester. Der Kontakt zur leiblichen Mutter wird zeitweise durch den Vater untersagt. Isabelle ist durch die Polizei in eine Schutzeinrichtung gebracht worden, nachdem ein Streit mit ihrem Vater eskalierte.

Isabelle: Hmm (.) er hat halt ehm (.) er hat halt angedroht mich zu schlagen also eh körperliche Gewalt wollte er anwenden und das hab- ich mir nicht gefallen lassen deshalb bin ich halt weg gerannt und ich hab auch an dem Tag versucht abzuhauen das ging aber nicht weil ehm er die Türen und Fenster alles zugeschlossen […] und hat dann gesagt ja dann ruf ich halt deinen Freund und Helfer an weil ich habe ein Hilfeplakat geschrieben weil ich einfach nur raus wollte weil er mich ja eingesperrt hat und ans Fenster gehängt […] die werden dir schon erklären das du auf deine Eltern hören sollst und er hats so hingestellt als ob ich jetzt eine Straftat begangen hätte oder sowas (.) und ehm da hat er halt die Polizei angerufen und die haben das irgendwie gemerkt, dass mein Vater irgendwie gerade in dem Moment eh spinnt und haben halt wollten mit mir reden und dann hab ich denen alles erzählt (.) und die haben dann die Inobhutnahme angerufen […] mein Vater hat mich aber dahin gebracht und das war jetzt nicht so schön weil auf dem ganzen Weg dahin hat er versucht mir ein schlechtes Gewissen einzureden das ich ne Verräterin wäre bin eine Familienverräterin das ich halt unehrlich wäre und sowas und dann bin ich halt ehm dann war ich halt hier und ja (.) hab mich dann auch hier erstmal wohler gefühlt (.) ja //hmm//“

Isabelle wählt im Kontrast zu Jasmin den Erzählrahmen einer konkreten Krisensituation, also eine Schlüsselszene, in der eine mehr oder minder zufällige Verkettung von Ereignissen auch zu ihrer Meldung geführt hat. Statt sich wie Jasmin auf schwierige Charaktere von Familienmitgliedern zu berufen, skandalisiert Isabelle in der Erzählung das konkrete Erziehungsverhalten ihres Vaters, gerahmt als massive Provokation durch eine Regelüberschreitung. . Isabelle beruft sich mit der Erzählung auch nicht auf eine Position ausserhalb der Familie, sondern präsentiert sich als jugendliches Familienmitglied inmitten von Streit und Beziehungskonflikten. Konflikte können sich bis zur Eskalation aufschaukeln, sie können aber auch – wie die Schilderung zeigt – durch eine Polizeimeldung eine überraschende Wendung nehmen. Zur Skandalisierung des Erziehungsverhaltens ihres Vaters, vorgetragen im Duktus einer emotionalen Empörung, treten gegenseitige Regelübertretungen, die in der Erzählung als Machtprobe inszeniert werden. Die ausgesprochenen Drohungen seitens ihres Vaters, bspw. die Polizei zu rufen, können als Rückerlangung seiner Autorität interpretiert werden, die aberdort ins Leere läuft, wo – entgegen seiner Erwartung – Isabelle die mehr zufällige Option der Inobhutnahme wählt.

Isabelle beruft sich in der Erzählung auf eine Unrechtsposition, auf ungerecht erlebtes Erziehungsverhalten, die bzw. das ihren Vater in der Rolle des Erziehungsberechtigten abwertet. Formulierungen, wie körperliche Gewalt anzuwenden, schlagen oder sie einzusperren, werden in diesem Zusammenhang zur Delegitimierung seiner Autorität aufgerufen. Kontrastiv zu Jasmins Erzählung beruft sich Isabelle damit auf eine Ausnahmesituation, auf akute Gefahren, die ihr keinen anderen Ausweg als die Inobhutnahme lassen.

Sehen wir bei Jasmins Erzählung deutliche Hinweise darauf, durch eine Belegerzählung persönliche Bezüge abzuschwächen – sich selbst vor einer Thematisierung von Krisen zu schützen –, betrachten wir Isabelles Erzählung als eine Art Selbstverteidigungsstrategie. Die Schilderung gleicht der Forderung nach gerechter Erziehung, führt aber auch zur moralischen Empörung bei ungerecht empfundenen Verhaltensweisen. Diese Identitätsdarstellung lässt eine andere Form biographischer Neutralisierungen in den Vordergrund treten. Berufungen auf Erziehungsvorstellungen, gespiegelt in Delikten oder „Straftatbeständen“, verdecken persönliches Erleben hinter formalen Gerechtigkeitsforderungen. Die Erzählung folgt dem Duktus der Skandalisierung und legitimiert diese Position durch moralische Urteile einer gerechten Erziehung. Instruktiv ist bei dieser Darstellung die blosse Ankündigung von Regelübertretungen, die scheinbar de facto nicht stattgefunden haben: Es bleibt bei Androhungen des Schlagens oder beim Versuch, Gewalt anzuwenden oder sie ohne Erfolg einzusperren. Da aber bereits der Versuch strafbar ist, verleiht ihr dieses Narrativ – auch ohne Vollzug – die gewünschte Legitimität.

5.3 Darstellung von Entscheidungsprozessen als Selbstachtsamkeit (Tamara)

Tamara ist zum Zeitpunkt des Interviews 17 Jahre alt und lebte bis zur Inobhutnahme bei ihren leiblichen Eltern. Ihre beiden um einiges älteren Halbschwestern sind schon vor längerer Zeit von zu Hause ausgezogen. Sie berichtet von einer Art sozialen Isolation durch ihre Eltern, von übergriffigem Verhalten seitens des Vaters, aber auch von Hinweisen auf eine psychische Erkrankung ihrer Mutter. Tamara vertraut sich der Schulsozialarbeiterin an, mit deren Hilfe sie am Tag der Inobhutnahme auch das Jugendamt verständigt.

Tamara: Ähm, ich hab halt wirklich die ganze Zeit (1) irgendwie bin hin und her gelaufen, hab mir verschiedene Menschen (.) angehört, was die dazu sagn /mhm/ ähm (1) und hab auch an dem Tag auch wirklich öfters mit meiner Schulsozialarbeiterin geredet und gesagt: Okay, ich schlaf nochmal ne Nacht drüber oder nein, oder doch o- und das war son bisschen ein Hin und Her. /kann man sich nich vorstellen, ja./ @ Und ähm, im Endeffekt, ich weiss nich- ich hab, ich habs einfach gemacht. Ich hab einfach gesagt: Wir machen das jetzt und dann ham wir halt beim Jugendamt angerufen /mhm/ ich möcht in Obhut genomm werden.

Tamara setzt ihre Schilderung ähnlich wie Isabelle am Tag der Meldung an und beginnt nicht beispielsweise mit einer längeren Vorgeschichte. Der Fokus der Narration liegt auf dem Moment der Entscheidung zur Selbstmeldung, gerahmt als einerseits unausweichliches Ereignis, aber andererseits auch als bewusste Abwägung. Wir betrachten die weiteren Ausführungen als eine Form der Rationalisierung dieser Entscheidung. Sie autorisiert ihr eigenes Verhalten durch Selbstreflexionen, sucht nach guten Gründen, die ihre Entscheidung für Aussenstehende plausibilisieren. Eine tatsächliche Begründung für ihren Entschluss kann sie indes nicht vorbringen, insofern fehlt auch der Selbstmeldung eine abschliessende, sachlich nachvollziehbare Erklärung. Gerade weil die Gründe dafür diffus bleiben, scheint es für sie wichtig zu sein, sich auf eine Darstellung einer riskanten, also für sie bedeutsamen Entscheidung zu berufen. Für Tamara steht mit der Selbstmeldung viel auf dem Spiel – zumindest erzeugt sie dieses Selbstbild im Rahmen der Erzählung.

Wenngleich das Moment der Ausweglosigkeit in dieser Erzählung nicht so klar hervorsticht, also nicht wie bei Jasmin durch Generalisierungen oder wie bei Isabelle durch die Konkretisierung eines eskalierenden Streits aufgerufen wird, ist auch die Rationalisierung ein Format, die Ausweglosigkeit der Situation und die Richtigkeit der Selbstmeldung zu betonen. Einerseits markiert Tamara ihre Selbstmeldung damit als grosse Erzählung, in dem Sinne, dass an dieser Entscheidung reale, für sie weitreichende Konsequenzen hängen. Anderseits sind wiederum kaum Anhaltspunkte zu finden, wie diese Konsequenzen lebensgeschichtlich in Erscheinung treten, was also die konkreten Gründe sind bzw. was diese letztlich für sie biographisch bedeuten. Wir erkennen darin eine andere Form der Neutralisierung, die wir als eine Position der Selbstachtsamkeit beschreiben – selbstachtsam in dem Sinne, die Entscheidungspraxis auf eine Weise zu thematisieren, um sich im Mantel dieser Narration als selbstreflexive Jugendliche zu präsentieren. Im Kontrast zu den anderen Techniken der Neutralisierung ist dieses Darstellungsformat deutlich selbstbezüglicher in seiner Rahmung und weniger resignativ, wie im Fall von Jasmin, oder konfrontativ, wie im Fall von Isabelle.

6. Techniken der Neutralisierung – eine Zusammenfassung

Im Beitrag wurden unterschiedliche Techniken der Neutralisierung beschrieben. Abschliessend soll es darum gehen, diese Befunde im Hinblick auf die Institutionenordnung, in der sie erhoben und präsentiert wurden, und mit Blick auf die vorangestellten theoretischen Perspektiven zusammenzufassen.

Die analysierten Narrationen werden deswegen als Techniken der Neutralisierung bezeichnet, weil die untersuchten Jugendlichen einen erheblichen Aufwand betreiben, sich und ihre Selbstmeldung im Interview zu rechtfertigen. In den Techniken des Selbstschutzes, der Selbstverteidigung oder Selbstachtsamkeit, so wie wir sie hier angedeutet haben, sind Selbstthematisierungen enthalten, die aufseiten der Jugendlichen eine Kompetenz zur Identitätsdarstellung bestätigen. Auf der Ebene der Darstellung ihrer Person handeln und präsentieren sich Selbstmelder*innen als kompetente Akteur*innen, als Jugendliche, die sich vor Zumutungen ihrer Familie schützen, rechtmässige Erziehung einfordern oder ihre Selbstmeldung als rationale Entscheidung präsentieren. Wir sehen in den Analysen, wie und auf welchen Wegen Jugendliche auf Basis solcher Rahmungen eine Rechtfertigungspraxis betreiben. In diesen Selbstdarstellungen fehlen – und das ist die wesentliche Erkenntnis der Rekonstruktion – biographische Bezugnahmen, also lebensgeschichtliche Einordnungen, die ihre Geschichte verzeitlichen, Einblicke in konkrete Erlebenszusammenhänge gewähren oder eine Gefahr direkt zum Thema machen.

Es handelt sich dem Typus nach um Techniken der Neutralisierung, die als Darstellungsformen genutzt werden, diese biographischen Leerstellen durch geeignete Erzählformate aufzufüllen, letztlich in kompetenter Weise über sich zu sprechen, ohne etwas von sich preiszugeben. In der Selbstschutznarration geschieht dies in der Form einer Aussenpositionierung, um die eigenen, mitunter negativen Erfahrungen auf Distanz zu bringen. Bei der Selbstverteidigungsnarration dominieren Positionierungen auf eine (un-)rechtmässige Erziehung und formale Deliktzuschreibungen. Bei der Selbstachtsamkeitserzählung geht es der Darstellung nach um das Inszenieren einer alternativlosen Entscheidung. Der Widerspruch, aber auch der Bezug zwischen Biographie und diesen Neutralisierungen scheint darin zu liegen, sich auf der Darstellungsebene soweit als kompetente Akteur*innen zu inszenieren, sodass Fragen zur biographischen Bedeutung überflüssig werden.

Betrachten wir diese Techniken der Neutralisierung mit Blick auf die untersuchte Institution. In diesen Darstellungsformen bestätigen sich die Merkmale einer besonderen Übergangs-, Schutz- und Kriseninstitution dahingehend, dass wir darin eine Sprachfähigkeit der Jugendlichen bzw. eine Kompetenz zur Selbstdarstellung erkennen. Die Aufforderung, Identitätsarbeit zu betreiben, ist in diesen Techniken aber genauso enthalten, wie das Ausblenden von Schilderungen, die ihre Erzählung biographisch einholen. Neutralisierungen erfüllen daher eher den Zweck der erfolgreichen Selbstthematisierung, ohne Biographisierungschancen zu realisieren, also ohne den Versuch zu unternehmen, der Selbstmeldung im Erzählen biographischen Sinn abzuringen.

Wir sehen in diesen Techniken eine enge Verbindung zwischen der Aufforderung zur Selbstthematisierung von Jugendlichen und dem „Abblenden von Zukunft“ (Wohlrab-Sahr 1993, 165) und Vergangenheit. Insofern lassen sich diese Neutralisierungen auch als funktionales Erfordernis der Institutionenordnung beschreiben. Sie können im Fall der Selbstschutzerzählung als eine Form der Nicht-Positionierung verstanden werden, um den Entwurf eines zukünftigen Ichs nicht zu gefährden. Der Sinn der Neutralisierung würde hierbei darin bestehen, Bewältigungsoptionen offenzuhalten und Identitätseinbrüche abzuwehren.

Neutralisierungen sind insofern auch ein Zeugnis von Ambivalenzen, keine eindeutige Position zur eigenen Schutzbedürftigkeit zu beziehen. Sie bieten den Jugendlichen mehr Optionen, sich frei zwischen Schutzbedürftigkeit und Handlungskompetenz bewegen zu können. Biographien anschlussfähig zu halten, kann ebenso einen guten Grund für Neutralisierungen darstellen. Werden diese Techniken auf die Merkmale der Inobhutnahme in einer Krisen-, Schutz- und Übergangseinrichtung bezogen, plausibilieren sich diese Darstellungsformen als institutionell erzeugte Neutralisierungen von Identitätsformationen – sie werden also zu einem funktionalen Erfordernis der Institution.

In der biographischen Jugendhilfeforschung wird solchen Neutralisierungen bisher kaum nachgegangen. Von Bedeutung sind sie aber deswegen, weil sie eindrücklich darauf hinweisen, dass Jugendliche aus guten Gründen keine biographische Position beziehen und auch Schutzeinrichtungen daran scheitern können, den dort untergebrachten Jugendlichen Biographiearbeit abzuverlangen. Solange Institutionen ihrerseits Lebensverläufe nicht hinreichend stabilisieren, solange kann auf Seiten der Jugendlichen ebenso wenig mit einer Offenheit zur Biographisierung kritischer Lebensereignisse gerechnet werden. Zweitens sind diese Techniken der Neutralisierung auch mit Blick auf die Eintritte in das Hilfesystem von Bedeutung. Der Schritt in Schutzeinrichtungen ist mit Unsicherheiten verbunden, die mit diesen Neutralisierungstechniken zum Ausdruck gebracht werden. Den Jugendlichen scheint es in ihren Selbstbildern darum zu gehen, den unsicheren Weg in die Hilfesysteme mit entsprechenden Absicherungsüberlegungen zu flankieren – Absicherungen bspw. dahingehend, dass ihnen ihre Selbstthematisierungen auch eine Rückkehr zu einer „Normalbiographie“ erlauben; Absicherung aber auch dahingehend, dass Identitätseinbrüche in Krisensituationen kommunikativ abgefedert werden. Neutralisierungen können in diesem Zusammenhang eine geeignete Strategie darstellen, solchen Unsicherheiten zumindest kommunikativ entgegenzutreten.

Hinweise auf Neutralisierungen finden sich auch in anderen Forschungskontexten – beispielsweise in Berufsbiographien durch die Zunahme von Unsicherheiten einer entgrenzten oder entstrukturierten Erwerbsarbeit (Wohlrab-Sahr 1993); in der kriminologischen Forschung, um Verantwortung für Straftaten abzuwehren (Sykes/Matza 1968); oder wenn in Situationen, in denen Unrecht geschieht, „Zuschauerrollen“ eingenommen werden (Dost 2008). Die Aufgabe der Forschung scheint darin zu bestehen, diese Kontexte aufeinander zu beziehen, also der Frage nachzugehen, welche Überschneidungen diese Forschungskontexte im Hinblick auf ihre institutionellen Ordnungen aufweisen. Auch die Perspektive der Jugendforschung kann eingehender berücksichtigt werden, indem bspw. danach gefragt wird, inwieweit Neutralisierungen auf Identitätsbildungsprozesse zurückzuführen sind, also ein typisches Phänomen einer unsicheren und wandelbaren Jugendphase darstellen.

Literatur

Andresen, Sabine/Koch, Claus/König, Julia (2015). Kinder in vulnerablen Konstellationen. In: Andresen, Sabine/Koch, Claus/König, Julia (Hrsg.): Vulnerable Kinder. Interdisziplinäre Annäherungen. Wiesbaden: VS-Springer, 7–23.

Augé, Marc (1997): Nicht-Orte. München: C. H. Beck.

Baacke, Dieter/Sander, Uwe (2006): Biographieforschung und pädagogische Jugendforschung. In: Krüger, Heinz-Hermann/Marotzki, Winfried (Hrsg.): Handbuch erziehungswissenschaftliche Biographieforschung. Wiesbaden: VS, 257–271.

Bergmann, Jörg R. (1993): Alarmiertes Verstehen. Kommunikation in Feuerwehrnotrufen. In: Jung, Thomas/Müller-Doohm, Stefan (Hrsg.): Wirklichkeit im Deutungsprozess. Verstehen und Methoden in den Kultur- und Sozialwissenschaften. Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 283–329.

Böhnisch, Lothar (2016): Lebensbewältigung. Ein Konzept für die Soziale Arbeit. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.

Dausien, Bettina/Thoma, Nadja (2023): „Kleine Geschichten“ als Forschungszugang. Reflexionen zum biografischen Erzählen aus einem ethnografischen Projekt mit geflüchteten Schüler*innen. In: Forum Qualitative Sozialforschung/Forum: Qualitative Social Research, 24 (1), Art. 3. http://dx.doi.org/10.17169/fqs-24.1.3784

Destatis (2023): Statistisches Bundesamt: Statistik der vorläufige Schutzmassnahmen (GENESIS Online: Code 22523).

Deppe, Ulrike/Krüger, Heinz-Hermann (2023): Narrationen als Datengrundlage für die erziehungswissenschaftliche Forschung. In: Soziale Passagen, 15 (1), 39–58.

Dost, Maik (2008): Techniken der Neutralisierung: eine empirische Analyse von Werten beim Handeln unter Risiko. In: Rehberg, Karl-Siegbert (Hrsg.): Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2. Frankfurt a. M.: Campus, 2059–2073. Online verfügbar unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-152188 (10.10.2024).

Eckold, Anja (2011): Naja, ist nicht viel zu erzählen. In: BIOS, 23 (1), 90–98.

Ehmer, Oliver (2013): Veranschaulichungsverfahren im Gespräch. In: Birkner, Karin/Ehmer, Oliver (Hrsg.): Veranschaulichungsverfahren im Gespräch. Mannheim: Verlag für Gesprächsforschung, 2–17.

Esser, Florian (2014): Agency Revisited. Relationale Perspektiven auf Kindheit und die Handlungsfähigkeit von Kindern. In: Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation (ZSE), 34 (3), 233–246.

Fabel-Lamla, Melanie/Tiefel, Sandra (2003): Fallrekonstruktionen in Forschung und Praxis. Einführung in den Themenschwerpunkt. In: Zeitschrift für qualitative Bildungs-, Beratungs-und Sozialforschung (ZBBS), 4 (4), 189–198.

Finkel, Margarete (2012): Sozialpädagogische Adressatenforschung und biographierekonstruktive Verfahren. In: Grasshoff, Gunther (Hrsg.): Adressaten, Nutzer, Agency. Akteursbezogene Forschungsperspektiven in der Sozialen Arbeit. Wiesbaden: VS-Springer, 53–68.

Fischer, Wolfram (2019): Der „Gegenstand“ biographischer Fallrekonstruktionen. Biographische Strukturen. In: Jost, Gerhard/Haas, Marita (Hrsg.): Handbuch zur Soziologischen Biographieforschung. Stuttgart: UTB, 19–39.

Flick, Uwe (2011): Das episodische Interview. In: Oelerich, Gertrud/Otto, Hans-Uwe (Hrsg.): Empirische Forschung und Soziale Arbeit. Wiesbaden: VS, 273–280.

Franzheld, Tobias/Schierbaum, Anja (2020): Erziehungskrisen in der familialen Lebenspraxis – ein Annäherungsversuch. In: Sozialer Sinn, 21 (2), 241–265.

Goffman, Erving (1982): Das Individuum im öffentlichen Austausch. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.

Grasshoff, Gunther (2015): Adressatinnen und Adressaten der Sozialen Arbeit: Eine Einführung. Wiesbaden: VS-Springer.

Griese, Birgit/Griesehop, Hedwich R. (2007): Biographische Fallarbeit. Theorie, Methode und Praxisrelevanz. Wiesbaden: VS.

Habermas, Tilmann (1999): Geliebte Objekte. Symbole und Instrumente der Identitätsbildung. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.

Hahn, Alois (2000): Konstruktionen des Selbst, der Welt und der Geschichte. Aufsätze zur Kultursoziologie. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.

Heinen, Andreas/Wiezorek, Christine/Willems, Helmut (Hrsg.) (2020): Entgrenzung der Jugend und Verjugendlichung der Gesellschaft. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.

Hensen, Gregor/Schone, Reinhold (2020): Krisenintervention und Wohl des Kindes – Zur Paradoxie längerfristiger Inobhutnahmen. In: Fachgruppe Inobhutnahme (Hrsg.): Handbuch Inobhutnahme. Grundlagen – Praxis und Methoden – Spannungsfelder. Frankfurt a. M.: IGfH-Eigenverlag.

Heritage, John (2005): Conversation analysis and institutional talk. In: Sanders, Robert/Fitch, Kristine (Hrsg.): Handbook of Language and Social Interaction. Mawah: Lawrence Erlbaum Associates, 103–146.

Keupp, Heiner (2013): Individualisierte Identitätsarbeit in spätmodernen Gesellschaften. In: Deppe, Ulrike (Hrsg.): Die Arbeit am Selbst. Theorie und Empirie zu Bildungsaufstiegen und exklusiven Karrieren. Wiesbaden: VS-Springer, 41–65.

Klatetzki, Thomas (2019): Narrative Praktiken. Die Bearbeitung Sozialer Probleme in den Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.

Köngeter, Stefan/Moser, Lea/Falkenreck, Mandy/Wrubel, Vanda (2023): Partizipation und Agency von Adressat*innen in der Erziehungshilfe. Empirische Analysen zum Unterbringungsprozess. In: Eberitzsch, Stefan/Keller, Samuel/Rohrbach, Samuel (Hrsg.): Partizipation in stationären Erziehungshilfen. Perspektiven, Bedarfe und Konzepte in der Schweiz. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, 98–111.

Köttig, Manuela (2004): Lebensgeschichten rechtsextrem orientierter Mädchen und junger Frauen. Biographische Verläufe im Kontext der Familien- und Gruppendynamik. Giessen: Psychosozial-Verlag.

Lenzen, Dieter (1980): „Alltagswende“ – Paradigmenwechsel? In: Lenzen, Dieter (Hrsg.): 1980: Pädagogik und Alltag. Stuttgart: Klett-Cotta, 7–26.

Lucius-Hoene, Gabriele/Deppermann, Arnulf (2004): Rekonstruktion narrativer Identität. Ein Arbeitsbuch zur Analyse narrativer Interviews. 2. Auflage, Wiesbaden: VS-Springer.

Lütgens, Jessica (2020): ,Ich war mal so herzlinks‘ – Politisierung in der Adoleszenz. Eine biographische Studie. Opladen: Barbara Budrich.

Oelkers, Nina/Gassmöller, Annika (2021): Vermessen?! Freiheitsentziehende Massnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe. In: Franzheld, Tobias/Walther, Andreas (Hrsg.): Vermessungen der Kinder- und Jugendhilfe. Versuch einer Standortbestimmung. Weinheim/München: Beltz Juventa, 115–136.

Rein, Daniela (2020): Normalität und Subjektivierung. Eine biographische Untersuchung im Übergang aus stationären Hilfen. Bielefeld: transcript.

Rosenthal, Gabriele (2015): Interpretative Sozialforschung. Eine Einführung. Weinheim/München: Juventa.

Schmidt, Holger (2023): Unordentliches Erzählen. Anmerkungen zur Rekonstruktion kleiner, unvollständiger oder inkohärenter Erzählungen in der Sozialpädagogik und der Kriminologie. In: Soziale Passagen, 15 (1), 59–76.

Schulz, Wolfgang (1996): Lebensgeschichten und Lernwege. Anregungen und Reflexionen zu biografischen Lernprozessen. Baltmannsweiler: Schneider.

Schütze, Fritz (1983): Biographieforschung und narratives Interview. In: Neue Praxis, 13 (3), 283–293.

Sievers, Britta/Thomas, Severine/Zeller, Maren (2018): Zur Gestaltung der Übergänge junger Erwachsener aus stationären Erziehungshilfen. 3. Aufl. Frankfurt/Main: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH Eigenverlag).

Sykes, Gresham M./Matza, David (1968): Techniken der Neutralisierung. Eine Theorie der Delinquenz. In: Sack, Fritz/König, Rene (Hrsg.): Kriminalsoziologie. Frankfurt a. M.: Akademische Verlagsgesellschaft.

Thole, Werner/Dollinger, Bernd (2023): Narrationen und Soziale Arbeit. In: Soziale Passagen, 15 (1), 7–21.

Turner, Victor (1967): Liminalität und Communitas. In: Bellinger, Andréa/Krieger, David J. (Hrsg.): Ritualtheorien. Ein einführendes Handbuch. Wiesbaden: VS, 251–262.

von Wensierski, Hans-Jürgen (2006): Biographische Forschung in der Sozialpädagogik. In: Krüger, Heinz-Hermann/Marotzki, Winfried (Hrsg.): Handbuch erziehungswissenschaftliche Biographieforschung. Wiesbaden: VS, 459–482.

Walther, Andreas (2015): Übergänge im Lebenslauf: Erziehungswissenschaftliche Heuristik oder pädagogische Gestaltungsaufgabe? In: Schmidt-Lauff, Sabine/von Felden, Heide/Pätzold, Henning (Hrsg.): Transitionen in der Erwachsenenbildung. Gesellschaftliche, institutionelle und individuelle Übergänge. Opladen: Barbara Budrich, 35–56.

Welzer, Harald (1993): Transitionen. Zur Sozialpsychologie biographischer Wandlungsprozesse. Tübingen: Edition Diskord.

Wohlrab-Sahr, Monika (1993): Biographische Unsicherheit. Formen weiblicher Identität in der reflexiven Moderne. Das Beispiel Zeitarbeiterinnen. Opladen: Leske + Budrich.

Zeller, Maren (2012): Bildungsprozesse von Mädchen in den Erziehungshilfen. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.