ORGANISIERTES STRAFEN – ORGANISATIONEN DES STRAFVOLLZUGS ALS (KRITISIERTE) SOZIALISATIONS- UND ERZIEHUNGSINSTANZEN

Tamara Freis

Form und Funktion von Gefängnissen zielen auf den Strafvollzug und die Durchsetzung gesellschaftlicher Normalitätserwartungen. Indem Individuen als Strafe für abweichendes Verhalten separiert werden, wird in Gefängnissen ein gesellschaftliches Sanktionspotenzial operationalisiert. Dies wird mit dem Ziel verknüpft, durch organisationale Abläufe zu resozialisieren, also Jugendliche und Erwachsene durch die systematische päda- und andragogische Nachschulung nach der Straftat wieder gesellschaftsfähig zu machen. Der Beitrag diskutiert die Konfrontation des modernen Subjekts mit Logiken organisierten Strafens, die Organisationserziehung wie Organisationssozialisation initiieren. An der ausbleibenden oder unerwünschten pädagogischen Wirkung von Gefängnissen entzündet sich Kritik bezogen auf ihre (Il-)Legitimität. Anhand des Gefangenenlagers Guantánamo Bay, als Beispiel für politische Gefangenschaft, zeigt der Beitrag, weshalb hier abweichende Maßstäbe gesellschaftlicher Normalitätserwartung an organisiertes Strafen angelegt werden. Das Verhältnis von Sozialisation, Erziehung und Strafe wird auf den Kontext von Organisation bezogen und hierüber wird die Notwendigkeit einer organisationssensiblen Sozialisations- und Strafforschung begründet.

1. Einleitung

Form und Funktion von Gefängnissen zielen auf den Vollzug von Strafen und die Durchsetzung gesellschaftlicher Normalitätserwartungen. Der Kontrast zwischen der Forderung nach Individualisierung (Graebsch 2023, 14) und der Ausrichtung an gesellschaftlichen Standards und Normen (StVollzG), wird durch Organisationen bearbeitet. Da das Gefängnis eine der „ältesten behördlichen Verwaltungseinheiten“ (Ohler 1977, 42) darstellt, ist dieser Kontrast ein grundlegendes Organisationsproblem. Gefängnisse schließen Individuen als Sanktion für abweichendes Verhalten räumlich und sozial aus, bzw. ein (Ohler 1977, 56) und operationalisieren so gesellschaftliche Sanktionspotenziale. Durch die Schaffung einer mit Definitionsmacht einhergehenden Asymmetrie (Feest 2020) üben sie auch immer Gewalt aus (Malzahn 2019, 8). In Gefängnissen ist die Arbeit mit Belohnungs- und Sanktionssystemen alltäglich. Die Unmöglichkeit, dass die Insass*innen das Gefängnis selbstbestimmt verlassen können, impliziert nicht nur ein Macht-, sondern auch ein Gewaltverhältnis (Manhart 2023). Die konkrete Gestaltung der Behandlung Gefangener variiert im Zeitverlauf und Kulturvergleich (Rothmann/Morris 1996; Ramsbrock 2020; Bretschneider/Muchnik 2021). Organisationsübergreifend sind für Gefängnisse jedoch bestimmte Charakteristika typisch. Es erweisen sich sozialstrukturell der Organisationscharakter von Gefängnissen und als dynamischer Aspekt ihr pädagogischer Charakter als historisch stabile Merkmale. Dies ist der gemeinsame Hintergrund, vor dem sich Unterschiede in der Form der Gefangenenbehandlung und der historische Wandel konkreter Gefängnistypen, etwa hinsichtlich ihrer Ziel- und Zwecksetzung, identifizieren lassen. Dem Beitrag liegt die Annahme zugrunde, dass Gefängnisse andra- und pädagogisch wirkende Organisationen sind. Dies ist zugleich das Tertium Comparationis für einen Abgleich kultureller wie historischer Unterschiede. Die These ist, dass Gefängnisse nicht nur durch ihre formal-expliziten internen Bildungsangebote (Behan 2021; Conway 2022; O’Brien et al. 2022) päda- und andragogische Wirkung zeigen, sondern dass Erziehungs- und Sozialisationsprozesse genuine Folgen organisationaler Struktur- und Eigenlogik sind. Dies spiegelt kein normatives, sondern ein faktisches Verständnis, welches moderne Organisationen als personenverändernde Einheiten versteht, die jedoch nicht notwendig ihre Verbesserung in einem moralischen Sinne anregen (Luhmann 2018).

Zwischen Strafrechtswirklichkeit und Vollzugspraxis bleibt die organisationale Prägung von Gefangenen durch Prinzipien und Mechanismen der Organisation häufig unterbelichtet: Arbeitsteilung, Hierarchisierung, Standardisierung, und Personenaustauschbarkeit sind zentrale Prinzipien moderner Organisationen (Luhmann 2000). Dass die erfolgreiche Durchsetzung dieser Prinzipien Sozialisations- und Erziehungsprozesse von Individuen ebenso voraussetzt, wie sie durch solche initiiert werden, zeigt der Beitrag aus organisationspädagogischer Sicht anhand einer theoriesystematischen Auseinandersetzung. Als Beispiel für politische Gefangenschaft wird mit dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay (in der Folge kurz Guantánamo genannt) auf der gleichnamigen Naval Base deutlich, wie der Doppelanspruch von Straf- und Normalisierungsfunktion ein legitimatorisch kritisches Verhältnis etabliert, da die Hauptfunktion des Gefängnisses hier in der Schaffung von Sicherheit und Abschreckung liegt.[1] Guantánamo wird als Schandfleck und „legal black hole“ (Thürer 2004, 1) Amerikas kritisiert, nicht nur, weil es kein Resozialisierungsziel verfolgt, sondern auch, weil sich, jenseits individueller Exzesse, die Effekte einer langjährigen gewaltvollen Organisationssozialisation zeigen. Der Beitrag verdeutlicht die Bedeutung organisationaler Eigenlogik für das Verständnis einer modernen Form der rechtlich erzeugten Strafe, die immer Organisationssozialisation und -erziehung zur Folge hat und so fallweise (de-)legitimiert wird. Das Verhältnis von Sozialisation, Erziehung und Strafe wird dazu auf Charakteristika der Gefängnisorganisation bezogen (2). An der ausbleibenden/unerwünschten pädagogischen Wirkung von Gefängnissen auf politische Gefangene entzündet sich Kritik, welche die Funktion von Organisationen bei der legitimen Resozialisierung infrage stellt. Am Beispiel Guantánamo wird deutlich, dass hier abweichende Maßstäbe gesellschaftlicher Normalitätserwartung an organisiertes Strafen angelegt und Institutionen zur Beschränkung von Organisationen relevant werden (3). Im Resümee werden Schlussfolgerungen abgeleitet und die Notwendigkeit einer organisationssensiblen Sozialisations- und Strafforschung begründet (4).

2. Organisierte Strafe und (Re-)Sozialisierung – Gefängnisse als Sozialisations- und Erziehungsinstanzen

Die Gegenwartsgesellschaft ist wesentlich über Organisationen strukturiert, sie ist eine Organisationsgesellschaft (Perrow 1989). Für ein Verständnis der Relation von Erziehung, Sozialisation und Strafe ist die Auseinandersetzung mit organisationalen Eigenlogiken unerlässlich. Wenngleich die Gesellschaft über Organisationen strukturiert ist, ist ihr Verständnis als Gefängnis (Foucault) analytisch wenig hilfreich (Freis 2024). Gefängnisse sind vielmehr spezielle Organisationen und ihre Erziehungspraxen sind nicht identisch mit jenen anderer Akteure in gesellschaftlichen Feldern. Erziehungsauffassungen, die als leitende Prinzipien für die Ausgestaltung moderner Strafpraxen gelten, variieren zudem kulturell wie historisch. Gefängnisse sozialisieren ihre Mitglieder aus sich selbst heraus durch organisationale Strukturen, die (unabsichtlich) Personen verändern. In ihrer Strukturbildung etablieren sie ein festes Regelsystem, welches Abläufe strukturiert und Prämissen für organisationale Entscheidungen festlegt. Binnendifferenziert sind sie durch Arbeitsteilung, Aufbau- und Ablauforganisation, Standardisierung, Zielsetzungen, Entscheidungsstrukturen und Hierarchisierung (Luhmann 2000). Ebenso können sich Gefängnisorganisationen als eigenständige Akteure selbst verändern und lernen (Koop 2018). Im Rahmen der auf die Straffunktion ausgerichteten organisationalen Entscheidungsordnung (Luhmann 2000) werden die Insass*innen sozialisiert, die (Folgen von) Entscheidungen zu (er-)tragen. Mittels Durchsetzung der organisationalen Regelordnung wird ihnen das Potenzial, in der Haft autonom zu entscheiden, in vielen Hinsichten entzogen (Drenkhahn 2021, 40). Die Verknüpfung dessen mit an Resozialisierung orientierten Erziehungspraktiken intendiert Verhaltensänderungen, die es den Gefangenen erlauben sollen, nach der Haft wieder frei zu handeln. Hier wird ein für Organisationen typischer, dialektischer Zusammenhang sichtbar: Ohne die regelgeleitete (Straf-)Vorgabe der Organisation kann keine angeleitete Befreiung von den Organisationsregeln stattfinden (Wendt 2020, 248).

Der an der gelingenden Arbeit an der (Form) Person orientierte Erfolg von Organisationen ist nie unabhängig vom Kooperationswillen des Subjekts (Luhmann 2018, 408). Das Austarieren individueller Behandlungsoptionen und der im Rahmen der Freiheitsbeschränkung angestrebten Anpassung der Person an gesellschaftliche Standards ist ein grundlegendes Organisationsproblem. Die Legitimation staatlichen Strafens erfolgt über absolute (Strafe als Selbstzweck oder Sicherheit) oder relative Argumente der Prävention wie Resozialisierung oder Abschreckung (Wilder/Magiera 2023, 340). Heutiges Strafrecht wird als am Präventionsgedanken ausgerichtet interpretiert (Kindhäuser 2020). Gefängnisse repräsentieren auch das Gewaltmonopol des Staates, die Straffunktion ist Mittel der Herrschaftsstabilisierung (Dübgen 2019). Für den modernen Strafvollzug ist das Spannungsfeld zwischen Straffunktion und Resozialisierung daher charakteristisch (Koch et al. 2017), über welches sich der Glaube „an die […] Formbarkeit des Menschen“ (Ramsbrock 2020, 22) als pädagogische Absicht ausdrückt und welches abhängig von der jeweiligen Gesellschaftsstruktur ist. Das amerikanische Strafsystem wird als restriktiver und punitiver eingeschätzt (Thompson 2021) als z. B. das deutsche, wenngleich auch hier eine verstärkte pädagogische Orientierung in Gesetzgebung und Vollzug beobachtet wird (Dübgen 2019). Im Laufe des 19. Jahrhunderts entwickelt sich der Besserungsstrafvollzug zum mustergültigen Verfahren, in welchem unter anderem „Erziehung zur Arbeit und zur Religiosität“ (Bretschneider/Muchnik 2021, 24) als Strafmittel zentralgestellt wird. Die sich als revisionistisch verstehende Geschichtsschreibung problematisiert Perspektiven auf die Rechtsgeschichte, die pädagogische Strafpraktiken als humaner einordnet (Bretschneider/Muchnik 2021, 25). Gesellschaftliche Disziplinierungs- und Kontrollansprüche geraten in die Kritik (Foucault 1976) und Erziehung im Strafvollzug wird ein allumfassend-sozialdisziplinarischer Charakter zugeschrieben (Borchert et al. 2021, 41). (Strafende) Erziehung fand jedoch auch schon vor der expliziten Ausweisung eines Resozialisierungsziels in Gefängnissen statt, wenngleich ihre Form und Ausprägung historisch variieren. Im Zuge reformpädagogischer Impulse wurde Strafen als nicht mehr zeitgemäße Erziehungsform (schwarze Pädagogik) beurteilt (Gronemeyer 2019). Der Resozialisierungsgedanke betont den Wert präventiver erzieherischer Handlungen; diese sind jedoch – nicht nur in Gefängnissen – nicht notwendigerweise straf- bzw. gewaltfrei.

Da in jeglichen Organisationen Erziehungs- und Sozialisationsprozesse stattfinden, stehen Organisation und Erziehung in einem Abhängigkeitsverhältnis (Luhmann 2018, 406). Erziehung und Sozialisation bereiten auf ein Leben in Organisationen vor, denn diesen kann sich sowohl im Privat- als auch im Berufsleben nur mit hohem Begründungsaufwand oder exkludierenden Konsequenzen entzogen werden (Kühl 2020). Dem Eintritt in eine Organisation folgt ein Anpassungs- und Sozialisationsprozess, der mit Erziehungsabsichten einhergeht (Luhmann 2018, 406). Organisationen sind zentrale Bezugsgrößen für gesellschaftliche Normalisierungsprozesse, sie können mit ihrer gegenüber Interaktionssystemen gesteigerten Komplexität auch einem höheren reflexiven Niveau von Erziehungsprozessen entsprechen (Luhmann 2019). Unter Erziehung wird eine auf Personenveränderung ausgerichtete „kommunikative Veranstaltung“ (Luhmann 1987, 177) verstanden, die absichtsvoll, d. h. zielgerichtet, ist (Lambrecht 2023). Die pädagogische Absicht ist ein „formales Element des Pädagogischen“ (Lambrecht 2023, 634), wohingegen „Sozialisation immer Selbstsozialisation aus Anlass von sozialer Kommunikation“ (Luhmann 1987, 177) ist und daher unabsichtlich Personen verändert. Pädagogische Adressierungen müssen jedoch nicht notwendig bewusst erfolgen (Lambrecht 2023, 646). Im Sinne einer Zielgerichtetheit können sie auch in den Strukturen einer Organisation oder anderen sozialen Systemen liegen, welche zielgerichtet Personen verändern (Manhart 2023). Da Pädagogik eine „Form der Beobachtung von Einflussvorgängen […] ist, die Personenveränderungen durch Lernen rationalisiert, kann jede Einflussform, […] auch Gewalt Element einer Pädagogik sein“ (Manhart 2023, 36). In der Ausführung einer (gewaltvollen) Strafe kann daher eine erzieherische Absicht liegen, die auf eine dauerhafte Veränderung von Personen zielt. Gewalt erkennt das Gegenüber nicht als ein wollendes Individuum an, in genau diesem Sinne nichtet sie, indem sie dessen Willen bricht (Manhart 2023, 39). Der „pädagogische Sinn“ von Gewalt liegt in der „Vorbereitung und Sensibilisierung für spätere Drohungen, im tiefen Verankern, im Lernen der Furcht, aus der die Macht entspringt“ (Manhart 2023, 40). Strafen impliziert nicht notwendig Gewalt, auch Negativsanktionen, wie z. B. der Entzug von Vorteilen, lassen sich als Strafform einordnen und positive Rückmeldungen können ebenso eine Strafe implizieren (Luhmann 1987, 122). Strafen können daher gewaltvoll sein, sie müssen es jedoch nicht. Auch wenn sie als nicht wertvoll gelten, können Gewalt und Strafen Elemente von Erziehungs- und Sozialisationsprozessen sein. Als pädagogisch lassen sich verschiedene Einflussformen beobachten und über geteilte Normen als (il-)legitim kategorisieren (Manhart 2023). Sozialisation kann – in Abgrenzung zu Luhmanns Verständnis – durch organisationale Rahmenbedingungen und Mechanismen der Informationsverarbeitung angestoßen werden, nicht lediglich kommunikationsveranlasst (Manhart 2023; Manhart/Wendt 2021). Über Organisationssozialisation und -erziehung wirken moderne Organisationen päda- wie andragogisch (Dräger 2017; Manhart 2023). Organisationen und Subjekte – Gefängnisse und Insass*innen – beeinflussen sich so permanent wechselseitig und lernen an- und voneinander (Wendt/Manhart 2022). Indem auf einen normativ aufgeladenen Lernbegriff verzichtet wird, kann auch ein Lernen des Falschen oder negativer Inhalte in den Blick genommen werden: Lernen ist ein Veränderungsgeschehen (Manhart 2019, 93). Mit Lernprozessen geht ein Entwerten von Bewährtem, also ein Verlernen, einher. Die Lernfähigkeit von Organisationen liegt vorrangig darin, alte Routinen durch neue zu ersetzen (Baecker 2003, 192). Als generative Regelgeflechte menschlicher Interaktionen können insbesondere Institutionen (Lern-)Möglichkeiten von Organisationen anregen, diese aber auch beschränken (North 1992).

Strafe beanspruchende Haft wird als alternativlos angesehen (Hoven/Galli 2021, 9), da die Organisation des Staates hierdurch signalisiert, dass Straftaten ein Unrecht darstellen. Der Inhaftierung kommt daher neben der pädagogischen Vermittlung des Wertes rechtskonformen Handelns eine präventiv ausgerichtete, pädagogische Abschreckungsfunktion zu. Für die Betroffenen der Straftat wird ein Zeichen des staatlichen Beistands gesetzt, für die übrige Bevölkerung das Unrecht der Tat und die Sanktionsmacht staatlicher Organisation markiert. Das Resozialisierungsziel der „Befähigung des Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten“ (Meier 2020, 23) kann das Strafziel beeinflussen. Es stellt Gefängnisse als Lernorte für Individuen dar und lässt es als pädagogisch wertvoll erscheinen, ausgewogene Kontakte zur Außenwelt, etwa durch einen offenen Vollzug, zu realisieren (Borchert et al. 2021, 42 ff.).[2] Ihr totaler Charakter kennzeichnet sich durch eine antagonistische Struktur und die Zusammenführung verschiedener Lebenssphären (Goffman 1961) und beschränkt Kommunikationen nach draußen (Kinzig 2021).[3] Dies beeinflusst Resozialisierungsmöglichkeiten im Rahmen der Haft im Sinne sozialer Integration (Ohler 1977, 131). Durch Deprivationsbedingungen ist das soziale Gefängnissystem in sich stark geschlossen. Kontakte werden durch organisationale Regeln systematisch beschränkt und nur in Bezug auf die organisationale Ordnung ermöglicht: durch Besuchs- oder Ausgangsregelungen und vermittelte Kommunikationen (Drenkhahn 2021, 38). Feest (2020) nimmt dies zum Anlass, von einer De-Sozialisierung zu sprechen, im sozialen System des Gefängnisses findet jedoch auch eine Organisationssozialisation statt. Jedes Gefängnis kann sich nach Logik der Organisation zu einer „Schule des Verbrechens“ (Pollux/Friedel 2021, 5) entwickeln. Eine Anpassung an sich ausbildende Normen und gewaltbasierte Subkulturen ebenso wie an die Eigenlogik der Organisation sind bisher unter dem Phänomen der Prisonierung problematisiert worden (Ramsbrock 2020, 305). Dass diese jedoch „ganz normale“ (Kühl 2005) Prozesse einer modernen Organisationssozialisation darstellen, liefert Einsichten in die Auswirkungen (gewaltbasierter) organisationaler Dynamiken auf das moderne Subjekt, welches auch durch Gewalt und Strafe in Gefängnissen sozialisiert wird. Eine fehlende oder unerwünschte andra- wie pädagogische Wirkung von Gefängnissen auf ihre Insass*innen bietet Anlass, die Funktion von Organisationen bei der legitimen Resozialisierung kritisch infrage zu stellen. Das Beispiel Guantánamo zeigt, wie abweichende Maßstäbe gesellschaftlicher Normalitätserwartung an organisiertes Strafen angelegt werden, und verweist auf die Relevanz von Institutionen, um eine in Organisationen stattfindende Gewaltsozialisation zu beschränken.

3. Organisierter Sicherheits- und Abschreckungsanspruch am Beispiel politischer Gefangenschaft – Das Gefangenenlager Guantánamo Bay

Considering the violence that has happened at Guantánamo, we are sure that after more than nineteen years, you agree that imprisoning people indefinitely without trial while subjecting them to torture, cruelty and degrading treatment, with no meaningful access to families or proper legal systems, is the height of injustice. That is why imprisonment at Guantánamo must end. (Adayfi et al. 2021).

Diese Sätze schrieben sieben ehemalige Häftlinge aus Guantánamo, in einem offenen Brief an US-Präsident Joe Biden. Im Sinne des Vollzugs politischer Gefangenschaft ist das Gefangenenlager ein Grenzfall auf dem Kontinuum der organisationsspezifischen Sozialisationserfahrung moderner Subjekte. Politische Gefangenschaft bezieht sich nach internationalem Recht auf politisch gefangene oder inhaftierte Personen, deren Inhaftierung Prinzipien der Verfahrensgerechtigkeit verletzt (Steinert 2021). Personen in Guantánamo wurden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren, also ohne innerstaatliche Rechtsgrundlage, inhaftiert. Die Gefangenschaft findet ohne ein vorab definiertes Ende statt (Steinert 2021, 11). Des Terrorismus (Fuchs 2004) verdächtigte Personen werden hier nicht nur durch systematischen Freiheitsentzug zur Sicherheit der Bevölkerung gefangen gehalten, sondern auch aufgrund ihrer vermuteten terroristischen Gesinnung gefoltert. Mit „Isolation, Übergriffe[n], [und] Entrechtung“ begegnet der amerikanische Staat Personen, denen er die „Rolle als Staatsfeind“ (Köthe 2023, 10) zuteilt. Die Norm des Doppelanspruchs von Straf- und Normalisierungsfunktion wird hier umgangen, indem die Sicherheit der Bevölkerung und die Abschreckung weiterer terroristischer Taten in den Vordergrund gerückt wird (Frey/Lüchinger 2022, 209). Hierüber etabliert das Gefängnis ein legitimatorisch-kritisches Verhältnis in Bezug auf institutionelle Rahmenbedingungen. Jenseits individueller Gewaltexzesse werden an Guantánamo die Effekte der Eigenlogik einer langjährigen Organisationssozialisation zum Gegenstand von Gesellschaftskritik (Del Rosso 2015). Eine Verschränkung von Beobachter*innen- (Schäfer 2003; Rose 2004; Thürer 2004; Nungesser 2020) und Insass*innenperspektive (Slahi 2017; Adayfi 2021) ermöglicht folgend die Beschreibung (gewaltbasierter) Organisationssozialisation und -erziehung in Guantánamo.

3.1 „I learned to get on my knees with my back to the cage door“ – Häftlinge als lernende Subjekte in der Organisation

Negativer Stress ist nicht nur unbeabsichtigte Nebenfolge einer Organisationssozialisation, die zu Erschöpfungszuständen von Angestellten führt (Bröckling 2013). Er ist auch ein intendiertes Ergebnis zielgerichteter Handlungen und Strukturen in und von Organisationen: Stress und Verletzungen sind „häufig offensichtliche […] akzeptierte Folge oder sogar Ziel von organisationalen Prozessen“ (Nungesser 2020, 80). Organisationale Strukturen des Gefangenenlagers Guantánamo spiegeln Verletzungsstrukturen, die mit dem Ziel errichtet wurden, bei den Insassen – bezogen auf den Verdacht terroristischer Intentionen/Aktionen – negativen Stress zu induzieren und Gewalt auszuüben (Nungesser 2020, 52). Dieser Stress ist ein zentrales Element und Mittel der strukturtypischen Organisationssozialisation und ‑erziehung der Gefangenen in Guantánamo. Ehemalige Häftlinge beschreiben Lern- und Veränderungsprozesse während des erzwungenen Organisationsaufenthaltes und sich selbst als lernende Subjekte:

Anger, frustration, and despair were building to a breaking point as we learned the humiliating and isolating routine of a new life cut off from our families and the rest of the world. Pray. Eat. DRINK WATER! Arrange items in a row. Go to interrogation. Repeat your Internment Serial Number, your ISN. I learned to get on my knees with my back to the cage door and my hands on my head when soldiers came for me. I learned the English words for my few possessions […] and that the pack of armored soldiers who stormed our cages was an IRF team, short for Immediate Reaction Force. (Adayfi 2021, 33).

Insassen lernen, Schmerzen zu ertragen, organisationale (Erziehungs-)Maßnahmen abzuwenden und unter permanenten Stresspositionen zu überleben (Adayfi 2021, 275): „You don’t know how terrorizing it is for a human being to be threatened with torture. One literally becomes a child“ (Slahi 2017, 215), oder „I had learned that praying […] completely shut off all my senses so that I didn’t […] feel anymore“ (Adayfi 2021, 191). Sie lernen organisationale, strukturtypische Mechanismen, wie Arbeitsteilung („all the parts of the machine working together – interrogators, guards, doctors, psychologists“ [Adayfi 2021, 93]), Personenaustauschbarkeit und Hierarchisierung, die den Alltag in Guantánamo bestimmen: „DOC is the acronym for the Detention Operations Center, which directs all movements within Guantánamo“ (Slahi 2017, 219). Das deprivierte Leben im Gefängnis wird als arbeitsteiliges Arrangement erkannt, der Umgang mit Folter als Job wahrgenommen: „[T]he interrogators‘ job was to torture us; the guards‘ job was to kick our asses […]; a brother’s job was to fight back and give the guards as much work as possible“ (Adayfi 2021, 234). Die Routinen der Organisation werden erlernt, geltende Regeln und Verhaltensregulierungen verändern die Personen grundlegend. Organisationsinterne Mechanismen und Begriffe formen neue Wissens- und Habituselemente, die niemals vergessen werden (Adayfi 2021, 234).

3.2 Folter redefinieren – Die Rechtfertigung organisationaler Praktiken

Durch die US-Regierung wurde Guantánamo 2002 als Einrichtung zur Bekämpfung des Terrorismus errichtet. In einem rechtsfreien Raum werden, bezogen auf die Anschläge vom 11. September 2001, unter Terrorverdacht stehende Personen unbefristetgefangen gehalten und gefoltert. Auf von den USA gepachtetem, kubanischem Boden angelegt, fallen Gebietszugehörigkeit und Jurisdiktion auseinander (Schäfer 2003), da die Zuständigkeit der US-amerikanischen Justiz für ein exterritoriales Gebiet fragwürdig ist. Guantánamo ermöglicht als Organisation willkürliche Behandlungen, die immer sozialisierend und teilweise erzieherisch wirken. Resozialisierung ist nicht das Ziel. Greenberg (2009) beschreibt die staatliche Redefinition von Folter zur Rechtfertigung entsprechender Praktiken, um der Kritik des Gesetzesbruches zu widersprechen. Da das Folterverbot ein absolutes Recht ist, ist dies als Politisierung des Rechts interpretierbar (Del Rosso 2015): Der Strafvollzug wird zum Spielball der Politik (Koop 2018, 458).

Als „totale staatliche Gewaltorganisation“ (Nungesser 2020, 54) steht Guantánamo zwischen staatlicher Gewaltorganisation (Kühl 2012) und totaler Institution (Goffman 1961). Wenngleich stressinduzierende Mechanismen auch in anderen Organisationsformen zu finden sind (Nungesser 2020, 80), nehmen sie hier ein extremes Ausmaß an. Zielgerichtete Gewaltausübung und Folter werden als Elemente der Zielsetzung des Kriegs gegen den Terror ausgeführt, um Personen zu verändern. Durch Organisationsmechanismen, z. B. einen „special interrogation plan“ (Slahi 2017, 14) werden (psychologische) Folterpraktiken, wie extreme Verhaltensregulierungen und Isolation, monatelanger Schlafentzug oder (sexuelle) Demütigungen vollzogen (Slahi 2017, 14; Adayfi 2021). Wenn Gefangene Rechtsmittel einlegen, müssen sie nicht nur gegen den amerikanischen Präsidenten als Oberbefehlshaber der US-Streitkräfte klagen, da Gefängnisse wie Guantánamo als eigenständige Akteure auch umfassendere Möglichkeiten als ihre Insassen zur Verfügung haben, wie z. B. Definitionsmacht oder Renitenz (Feest 2020, 252). Entscheidungen werden in Guantánamo organisationstypisch als verbindlich anerkannt, Organisationsmitglieder richten ihre Handlungen daran aus (Luhmann 2000). Das Personal sorgt für die Aufrechterhaltung der Regeln, das Ablaufgeschehen und die Umsetzung von Zielen im Rahmen der administrativen organisationalen Ordnung (Jaffer/Singh 2007).

3.3 „You are nothing now. No name. No family. No self.“ – Systematische De- und Konstruktion von Identität als zielgerichtete Personenveränderung

Mit dem Eintritt als Insasse bzw. als Insassin in die Gefängnisorganisation werden vielfältige Rollenbezüge plötzlich auf eine organisationsbezogene Rolle, die des Häftlings mit zugeteilter Nummer, reduziert (Nungesser 2020, 78). Seine bzw. ihre Identität wird in der (Mitgliedschafts‑)Logik der Organisation eingeebnet und dekonstruiert. In Guantánamo wird die gesuchte Person, also der oder die Terrorist*in, über ein Profil kreiert. Dieses Personenprofil wird dem Individuum als einzige (in den meisten Fällen: neue) Identität aufgezwungen: „You are nothing now. No name. No family. No self“ (Adayfi 2021, 17). Hierüber findet eine Spaltung des Inneren statt: Die Häftlinge gehen im erzwungenen Organisationsaufenthalt im „massiven Machtdifferential zwischen ihnen und dem Lagerpersonal“ (Nungesser 2020, 78) unter. Sie verbleiben in der Geschlossenheit des gewaltbasierten Zusammenhangs der Haftanstalt, reduziert auf das ihnen zugeschriebene Personenkonstrukt des Staatsfeindes. Organisationssozialisation und ‑erziehung erzeugen neben und in den vorhandenen Identitätsmustern eine neue Person. Dies drückt die innere Zerrissenheit der Insassen aus: „[W]ithout fighting and resisting the camp admin, would I really be able to focus on myself […], maybe I had changed too much at Guantánamo and lost that Mansoor who had dreamed of going to university one day“ (Adayfi 2021, 266). Die zielgerichtete Schaffung der Identität des gesuchten Terroristen bzw. der gesuchten Terroristin ist absichtsvolle Personenveränderung. Im Glauben, zu einer Verbesserung der gesellschaftlichen Lage (Sicherheit und Abschreckung) beizutragen, hat diese zum Ziel, die Identität des oder der Gefangenen systematisch zu verändern, zu (de‑)konstruieren: „Every day you try to make us into the bad guys you think we are“ (Adayfi 2021,163), „I had spent almost half my life detained for being someone I was not“ (Adayfi 2021, 345). Die aufgezwungene Identität, die durch die Häftlingsrolle und -nummer repräsentiert wird, wird zum Teil des Selbst. Zum Selbstschutz wird sie etwa bei psychologischer Folter aufgerufen: „They didn’t want to listen, so I activated that beast within me, 441“ (Adayfi 2021, 261).

3.4 „It’s difficult to remember what my life was before“ – Insass*innenkultur und bleibendes Stigma des Guantánamo-Häftlings

Eine unabsichtliche Personenveränderung findet durch die Ausbildung einer Insass*innenkultur statt, die als (Leidens-)Familie über einen unterstützenden Einfluss aufeinander – gegenüber sich sonst häufig entwickelnden Verbrechensschulen – beschrieben wird: „We’d suffered together and sacrificed ourselves for each other“ (Adayfi 2021, 251). Die Insassen lernen voneinander: „We were learning, transforming our world […]. We’d taught each other plenty of classes over the years“ (Adayfi 2021, 312). Bezogen auf das Personal bildet sich ein grundlegendes Misstrauen gegenüber Amerikaner*innen aus und die Weltsicht ändert sich: „[N]othing at Guantánamo told me I could trust Americans“ (Adayfi 2021, 257), „I’d learned it was safer to be prepared for the worst“ (Adayfi 2021, 272). Die Auswirkungen sind enorm: Selbst nach Ende der Gefangenschaft können Häftlinge oft keine freien Entscheidungen treffen: „I was told I wouldn’t get another [offer] and that I could spend the rest of my life in Guantánamo“ (Adayfi 2021, 359). Was bleibt, ist das Stigma des Häftlings und extreme mentale und körperliche Auswirkungen, die Guantánamo nicht vergessen lassen: „Guantánamo still haunts me, and I still live every minute of my life with the stigma of being a Guantánamo detainee“ (Adayfi 2021, xiii).

3.5 „Abuse problems are simply about discipline setting, standards and developing these standards“ – die Entscheidungsautonomie der Organisation

Als Reaktion auf die Terroranschläge von 9/11 weigerte sich das amerikanische Staatssystem mit der Errichtung des Gefangenenlagers, seine „Autonomie durch Verträge und internationales Recht einschränken zu lassen“ (Rose 2004, 18). In Guantánamo wurden etablierte institutionelle Regelgeflechte umgangen, indem die Insassen nicht konform mit der Genfer Konvention als Kriegsgefangene eingestuft wurden. Dies zeigt die Entscheidungsautonomie (staatlicher) Organisation: Organisationen kennzeichnen sich dadurch, dass sie in Strukturen der sie umgebenden Gesellschaft eingebunden sind. Sie entscheiden autonom über ihre Zwecke, Mitgliedschaften, hierarchische Strukturierung und ihre konkrete Ausgestaltung (Kühl 2020). Dies tun sie auch in Ausrichtung gegen äußere Kritik oder institutionelle Beschränkungen, was z. B. heißen kann, sich institutionellen Übereinkommen zu widersetzen, selbst wenn Gerichtsverfahren drohen. Die strategische Entscheidung, das Gefangenenlager in einem rechtsfreien Raum zu errichten, steht sinnbildlich hierfür. Die Legitimität dieser und anderer Entscheidungen, wie, dass die „Gefangenen […] als unrechtmäßige Kämpfer gelten und von den normalen Schutzbestimmungen ausgeschlossen“ (Rose 2004, 41) werden sollen, wurde vom US-Präsidenten zugesprochen. Guantánamo selbst reagiert als Organisation mit einer extremen Abschottung organisationaler Praktiken von der Öffentlichkeit und auf richterliche Urteile z. B. mit der Einrichtung von Tribunalen (Blocher 2006), die nicht an Beweisregeln US-amerikanischer Gerichte gebunden sind. Nachforschungen bezogen auf den Status der Gefangenen wurden abgewiesen, ohne „dass ein Gericht sie prüfte“ (Rose 2004, 46). Dies ist ein Zeichen der Regierungsmacht und Indikator der Eigenlogik der Organisation, die, einmal aufgebaut, autonom entscheidet und in der Folge (in-)formale Strukturen ebenso wie eine Schauseite der öffentlichen Darstellung etabliert. Interne Prozesse, wie die Verweigerung gesetzlicher Rechte, können so verborgen werden und es kann widersprüchlichen Anforderungen aus Politik und Zivilgesellschaft entsprochen werden (Kühl 2020).

Zweckprogramme verschaffen der Organisation Elastizität, da die Mittel zur Zweckerreichung von den Mitarbeitenden relativ frei wählbar sind (Kühl 2020), wie z. B. spezielle Verhörtechniken. Extreme, nicht formalisierte Foltermaßnahmen werden so erklärbar, die im Falle der Notwendigkeit einer Rechtfertigung geprüft werden und als Abweichung von den Standards mit einer Fehleranfälligkeit von Personen oder einer nachträglichen Beschreibung der Praktiken in Einklang mit den formalen Vorgaben gerechtfertigt werden (Jaffer/Singh 2007, 181 ff.). (Organisierte) Brutalitäten sind ein typisch modernes Phänomen (Kühl 2005), da diese durch Organisationsprinzipien realisiert werden. Die Folgebereitschaft gegenüber organisationalen Autoritätsstrukturen und Hierarchien spielt hier ebenso eine Rolle wie die Freiwilligkeit der eigenen Entscheidung, die das Personal effektiv bindet (Kühl 2005).[4] Regeln werden als formale Standards formuliert, woraus nicht folgt, dass es keine (erwünschten) Regelbrüche gibt. Das geht auch aus der Zeugenaussage eines Generals hervor: „It was clear to all the standards. The boundaries were for all […], everybody was formally notified that the superior command made the guidance for interrogations“ (Jaffer/Singh 2007, 91). Die Erzeugung von Angst, die „Wir-wissen-alles“-Technik oder das Aufzwingen von Stresspositionen gehören zu den autorisierten Techniken bei der Vernehmung von Gefangenen (Jaffer/Singh 2007, 311 ff.). Abweichungen vom Maßnahmenkatalog werden formal missbilligt, in der praktischen Ausgestaltung von Organisationen ist jedoch ein Zweckopportunismus leitend, welcher ermöglicht, dass mittels flexibler Handhabung von Zwecksetzungen eine Anpassung an bestehende Möglichkeiten und Beschränkungen erfolgen kann (Kühl 2020). So ist in Guantánamo die komplette Abschottung der Insassen von der sie umgebenden Gesellschaft (Rose 2004, 12) – gegenüber der in sonstigen Gefängnissen zunehmend geforderten Öffnung im Sinne des Resozialisierungsziels – als Unterziel anzusehen, welches, neben der Veränderung der Insassen, die öffentliche Infragestellungen der Organisation zu verhindern sucht. „[G]emessen an den Maßstäben seiner eigenen erklärten Mission – weitere Terroranschläge zu verhindern –, ist Gitmo […] ineffektiv“ (Rose 2004, 22). Dass es trotzdem bestehen bleibt, liegt daran, dass Organisationen regelmäßig das Scheitern eines Zwecks zum Erfolg umdefinieren, um weiterexistieren (Kühl 2020) und illegitime Praktiken nach außen verschleiern zu können. Dies belegt auch die Äußerung eines Generals aus Guantánamo:

Abuse problems are simply about discipline setting, standards and developing these standards. You need leadership involvement that clarifies and focuses on the importance of the mission […] GTMO used standards how to treat detainee […] GTMO was successful […]. Those interrogations did not involve torture. (Jaffer/Singh 2007, 93)[5]

4. Organisierte Strafe als (il-)legitime Einflussform im Kontext (un-)absichtlicher Personenveränderung – ein Resümee

I didn’t come here like this […]. They made me (Adayfi 2021, 258).

Der Beitrag verdeutlicht, dass zentrale Organisationsprinzipien die Durchsetzung von Sozialisations- und Erziehungsprozessen in Organisationen ebenso voraussetzen wie sie diese initiieren. In Gefängnissen kann ein ausbleibender Erfolg in dieser Durchsetzung durch die Sanktionierung gesellschaftlicher Normverletzungen kompensiert werden. Auch die Ausführung einer organisierten Strafe kann in erzieherischer Absicht geschehen und Personen dauerhaft verändern (Manhart 2023). Geltende Erziehungsauffassungen beeinflussen (Straf‑)Maßnahmen von Gefängnissen. In diesen wird Organisationserziehung (Hunold 2019) durch Sozialisationseffekte ergänzt. Beide Prozesse prägen auch in Guantánamo die Veränderung der inhaftierten Personen, die sich selbst als lernende Subjekte beschreiben und die Auswirkungen einer organisational zerstörten und neu überformten Identität als Folge der Gewaltorganisation mit sich tragen. Gewalt im Sinne einer schwarzen Pädagogik „wurde und wird jeden Tag in dieser Welt vielfach gewählt“ (Manhart 2023, 35), zur Konfliktlösung ist sie in Gefängnissen an der Tagesordnung (Meier 2020, 28). Im Falle von Guantánamo wird die Erzeugung von negativem Stress (Nungesser 2020) für die pädagogischen und organisationalen Zielsetzungen der Abschreckung und Sicherheit in extremer Form funktionalisiert. Etablierte institutionelle Regelgeflechte werden umgangen, Inhaftierte werden für Taten, die ihnen nicht vor einem Gericht bewiesen wurden, präventiv gewaltvoll bestraft und gefoltert.

Extreme Praktiken in Guantánamo liegen aus organisationspädagogischer wie -soziologischer Sicht im Kontinuum historischer Möglichkeiten und Logiken von Organisationen. Dies verweist auf die große Bedeutung institutioneller Begrenzungen und zielgerichteter Organisationskritik. Die Etablierung des Gefängnisses in einem rechtsfreien Raum repräsentiert eine strategische Entscheidung, die (Gewalt-)Praktiken nach organisationaler Eigenlogik realisiert und der Justiz die Hände bindet. Durch eine effektive Abschottung der Organisation sind absichtliche Erziehungs- und unabsichtliche Sozialisationsprozesse nicht am Normensystem der Gesellschaft, sondern an der Strukturlogik der Organisation ausgerichtet. Die Folge ist eine auf Gewalt und Strafen ausgerichtete, langjährige Organisationserziehung und -sozialisation: Organisationen ermöglichen immer auch eine Unterdrückung von Individuen (Engel 2014) sowie Gewaltexzesse, die in der organisationalen Rationalisierung von Folter z. B. mit Bezug auf die Sicherheit der Bevölkerung gipfeln (Dayan 2011, 112). Guantánamo wurde aufgrund der Inhumanität der Maßnahmen, der Inhaftierung von Terrorverdächtigen ohne Anklage oder Prozess und ohne markiertes Ende der Haft in der gesellschaftlichen Kommunikation zum Gegenstand scharfer Kritik (Thürer 2004; Kastein 2022; Freis 2024), die sich auf Kriterien politischer Gefangenschaft bezieht (Steinert 2021). Durch eine Personalisierung der Kritik geraten umsetzungsrelevante Personen, wie etwa die Präsidenten der USA, in den Mittelpunkt kritischer Kommunikation (Hafetz 2016; Isaac 2016), womit die Organisation jedoch aus dem Blick gerät (Freis 2024). Wünschenswerte organisationale Lernprozesse, wie das Aufgeben etablierter, inhumaner Strukturen (Baecker 2003, 192), können durch die Stärkung gesellschaftlicher Institutionen angeregt werden. Deren Beschränkung (Exterritorialität) oder Politisierung, wie im Fall der amerikanischen Justiz (Overhaus/Thimm 2024), verhindert die Einhegung der Logik der Organisation. Gerade weil Sozialisationsprozesse und Erziehungsversuche in Organisationen immer auch gewaltvoll sein können, ist die Stärkung solcher Institutionen notwendig, die verhindern, dass Organisationsmechanismen in Gewaltspiralen münden. Für die Straf- und Sozialisationsforschung liegt es somit nahe, sich eine Sensibilität für die Eigenlogik von Organisationen im Unterschied zu Institutionen zu bewahren. Die Einnahme einer nichtnormativen, organisationspädagogischen Perspektive auf die Relation von Erziehung und Organisation, kann bestehende Konzepte produktiv irritieren und zu einem tieferen Verständnis von Strafe und ihrer (De-)Legitimierung in der modernen Gesellschaft beitragen.

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[1] Wenngleich der ministeriale oder politische Kontext für die Gefangenhaltung wesentliche Variablen sind, steht hier primär die Organisationsform im Fokus, also Guantánamo als konkreter Ort der Gefangenhaltung von Personen.

[2] Aus organisationspädagogischer Sicht ist die Differenz von Lehren und Lernen zentral. Ein Verständnis von Lernprozessen in Organisationen übersieht, dass Organisationen Lehrkontexte sind, dass Subjekt wie Organisation eigendynamisch und wechselseitig (voneinander) lernen (Wendt/Manhart 2022, 480).

[3] Gegenüber Goffmans Beschreibung von Gefängnissen als totalen Institutionen wird hier der Unterschied von Institution und Organisation zentralgestellt. Ein Verständnis als Institution verweist auf die Operationalisierung einer gesellschaftlich legitimen Ordnung, es handelt sich jedoch um Organisationen, die diese konkret umsetzen.

[4] Ein Guantánamo-Wärter beschreibt ein für hierarchisch strukturierte Organisationen typisches Phänomen: „Wenn Entscheidungen und Klassifizierungen durch die Befehlskette nach oben weitergereicht wurden, fanden sich nur wenige, die bereit waren, die Parteilinie in Frage zu stellen“ (Rose 2004, 63).

[5] GTMO ist eine inoffizielle Abkürzung für den US-Marinestützpunkt auf Kuba.