STRAFENDE JUGENDHILFE – WAHRNEHMUNG VON STRAFE UND AUSWIRKUNGEN AUF RESOZIALISIERUNGSPROZESSE AUS DER SICHT SEXUELL ÜBERGRIFFIGER JUGENDLICHER

Linda Schumilas

Die Zunahme von Kindern und Jugendlichen als Tatverdächtige bei Sexualdelikten sowie eine Verschärfung von Strafen und eine gesellschaftlich steigende Punitivität in diesem Bereich sind Entwicklungen, die auch Auswirkungen auf die Jugendhilfe haben. Sozialpädagogische Angebote für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche und der Umgang durch das soziale Umfeld können einen Einfluss auf Desistance-Prozesse und Resozialisierung haben. Wie diese von den Minderjährigen selbst wahrgenommen werden, ist bislang noch nicht bekannt. Dieser Artikel untersucht anhand von qualitativen Interviews mit sexuell übergriffig gewordenen Jugendlichen, wie diese den gesellschaftlichen und pädagogischen Umgang nach der Tataufdeckung wahrnehmen und welche Auswirkung dies für Resozialisierungsprozesse hat.

1. Einleitung

In den vergangenen Jahrzehnten ist eine zunehmende Verschärfung der Strafen für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland zu verzeichnen. Als jüngstes Bespiel kann hier die Veränderung des Sexualstrafrechts im Jahr 2021 genannt werden, welche infolge der Aufdeckung sexualisierter Gewaltkomplexe in Lügde oder Münster umgesetzt wurde (Bock/Lebro 2022).[1]  Gleichzeitig steigen die Zahlen in diesem Deliktbereich, was auch mit einer gezielten Strafverfolgung und erhöhter Sensibilisierung begründet werden kann. Im Kontext steigender Punitivität ist von Bedeutung, dass vor allem eine Gruppe einen zunehmenden Anteil bei den Tatverdächtigen der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ausmacht: Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die häufig nur als Betroffene sexualisierter Gewalt im Fokus sind. Die polizeiliche Kriminalstatistik bemisst den Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahre bei sexuellem Missbrauch von Kindern mit 38 %. Bei Straftaten im Bereich der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornografischer Inhalte, der in den letzten Jahren enorm an Zuwachs erfahren hat und Bestandteil der Gesetzesänderung im Jahr 2021 war, macht diese Gruppe sogar einen Anteil von 47,5 % aus (Bundeskriminalamt 2024). Besonders Jugendliche, so zeigt es die polizeiliche Kriminalstatistik, sind stark überrepräsentiert.

Wird ein Kind, eine*e Jugendliche*r oder ein*e Heranwachsende*r sexuell übergriffig, gibt es verschiedene Maßnahmen des Jugendhilfesystems, die zum Teil stark sanktionierend wirken (Schumilas 2022). Wie Kinder und Jugendliche den pädagogischen und gesellschaftlichen Umgang nach der Tataufdeckung wahrnehmen, hat einen Einfluss auf die Resozialisierung. Da diese Auswirkungen bislang noch nicht bekannt sind, wurde eine Interviewstudie mit sexuell übergriffig gewordenen männlichen Jugendlichen geführt, die Angebote der stationären Jugendhilfe in Anspruch genommen haben. Die forschungsleitende Frage lautet: Wie nehmen sexuell übergriffig gewordene männliche Jugendliche den pädagogischen und gesellschaftlichen Umgang nach ihrer Tataufdeckung wahr und wie wirkt sich dies auf die Resozialisierungsprozesse aus? Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf den strafenden Aspekten.

Zunächst werden der Forschungsstand zu sexuell übergriffigen Jugendlichen im Kontext von Entwicklung und sozialem Lernen (Akers 1977) sowie der Umgang mit Strafe in der Jugendhilfe näher beschrieben. Im Anschluss daran werden das empirische Design der Arbeit und die Auswertung der Interviews vorgestellt. Im letzten Teil wird ein Fazit zur Wahrnehmung der Jugendlichen hinsichtlich des Umgangs nach der Tataufdeckung und der Auswirkung auf Resozialisierungsprozesse gezogen.

2. Sexuell übergriffige Jugendliche im Kontext von Entwicklungsrisiken und sozialem Lernen

Bei der Betrachtung von (Sexual-)Delinquenz im Jugendalter muss berücksichtigt werden, was dieser Lebensabschnitt mit sich bringt. Die Jugendphase, zwischen dem 13. und 21. Lebensjahr (Sander 2014), kann als „Erziehungsaufgabe, als gesellschaftliches Problem oder entwicklungspsychologisch als Reifephase mit spezifischen psychosozialen Entwicklungsaufgaben verstanden werden“ (Sander 2014, 31). Körperliche sowie psychische Veränderungen müssen in einer im Vergleich zum weiteren Lebensverlauf kurzen Zeit verarbeitet und integriert werden (Hurrelmann/Quenzel 2016). Sexuell übergriffiges Verhalten kann bereits in einer frühen Lebensphase auftreten. So ist sexualisierte Gewalt, die von Minderjährigen ausgeübt wird, im Bereich der Sexualstraftaten kein Randphänomen (Bundeskriminalamt 2024). Bei der Erklärung sexuell devianten Verhaltens und seiner Entstehung ist es von Bedeutung, „nicht allein auf das sexuelle Verhalten zu fokussieren, sondern die Persönlichkeit des Kindes, seine Vorgeschichte und seine Lebensumstände in ihrer Gesamtheit zu betrachten“ (Mosser 2012, 21). Es geht darum, die Entwicklung und Sozialisation der Jugendlichen in den Fokus zu nehmen, um das Verhalten verstehen und präventiv arbeiten zu können.

In der Kindheit und Jugendphase gibt es Entwicklungsbedingungen und Risikofaktoren bei der Entstehung sexuell delinquenten Verhaltens, die ein solches Verhalten begünstigen können (Gründer/Stemmer-Lück 2013). Das Umfeld der Kinder und Jugendlichen ist häufig von Gewalt geprägt. Es zeigt sich, dass die Erfahrung häuslicher Gewalt einen großen Einfluss auf sexuell übergriffiges Verhalten hat (Bange 2010). Dazu gehören Gewalterfahrungen in der Partnerschaft der Eltern (Deegener 2016), sexualisierte Gewalterfahrungen der Mütter (Bange 2010) sowie eigene Misshandlungs- und Vernachlässigungserfahrungen (Günter 2010). Misshandlung – auch jenseits von sexualisierter Gewalt – ist ein bedeutender Einflussfaktor. Eine Rolle spielt dabei nicht nur die Art, sondern auch das Alter bei der Viktimisierung. Frühe (jünger als vier Jahre) und spätere (vier bis acht Jahre) Erfahrungen von körperlicher Misshandlung sowie „ein spätes Auftreten von emotionalem Missbrauch [erhöhen] konsistent die Wahrscheinlichkeit sexueller Verhaltensprobleme. Insbesondere Berichte von körperlicher Misshandlung haben eine hohe Vorhersagekraft in Bezug auf die Entwicklung sexueller Verhaltensauffälligkeiten“ (Mosser 2012, 35). Weitere familiäre Risikofaktoren in Hinblick auf den Umgang mit Sexualität sind ein früher Kontakt mit altersunangemessenem sexuellem Verhalten und ein grenzüberschreitender Umgang mit Sexualität. Das soziale Umfeld – ebenso wie soziales Lernen – hat damit einen wichtigen Einfluss auf das Erlernen von deviantem oder angemessenem Sexualverhalten.

Daran schließt sich an, dass auch die Möglichkeit zum Erlernen und Praktizieren sexuell delinquenten Verhaltens ein Einflussfaktor ist: „Die in etlichen Studien nachgewiesene Bedeutung des Mangels an elterlicher Beaufsichtigung scheint sich selbst verstärkende Lernprozesse zu ermöglichen, in deren Verlauf sexuell aggressive Kinder zu der Einschätzung gelangen dürften, dass ihr Verhalten als normal zu bewerten sei“ (Mosser 2012, 46–47). Bindungstheoretische Ansätze, die die Entstehung und Manifestation sexuell devianten Verhaltens bei Kindern und Jugendlichen erklären, lassen sich in der Literatur zahlreich finden. So benennen Schuhrke und Arnold (2009) ein mangelndes Bindungsverhalten als gewichtigen Unterschied zwischen sexuell auffälligen und sexuell nicht-auffälligen Kindern und Jugendlichen. Die genannten Faktoren, die einen Aspekt in der Entstehung sexuell übergriffigen Verhaltens ausmachen können, zeigen, welche zentralen Rollen die Sozialisation und eine altersangemessene Entwicklung für Jugendliche haben und welche Auswirkungen negative Einflüsse und Hürden bei der Bewältigung der Entwicklung haben können.

Hurrelmann und Bauer (2015) gehen wie weitere Theoretiker*innen (vgl. Havighurst [1953]; Erikson [1959]; Bronfenbrenner [1981]) davon aus, dass jedes Individuum Entwicklungsaufgaben meistern muss. Diese beziehen sich auf gesellschaftliche Wert- und Normvorstellungen und werden primär von den Sozialisationsinstanzen vermittelt (Hurrelmann/Quenzel 2016). Die von Hurrelmann und Bauer formulierten Entwicklungsaufgaben beinhalten die vier Dimensionen Qualifizieren, Binden, Konsumieren und Partizipieren. Sie verbinden die in dieser Lebensphase gestellten Anforderungen miteinander. Gelingt die Bewältigung, so kommt es zum Ausgleich des Spannungsverhältnisses von Individuation und sozialer Integration (Hurrelmann/Bauer 2015). Eine Nichtbewältigung von Entwicklungsaufgaben kann sich anhand von Verhaltensabweichungen zeigen. Hinsichtlich abweichenden und kriminellen Verhaltens muss darauf hingewiesen werden, dass Jugendliche grundsätzlich öfter delinquent werden, als es in anderen Lebensphasen üblich ist. In der Kriminologie wird davon gesprochen, dass Jugendkriminalität „ubiquitär“, also allgemein verbreitet ist (Dollinger/Schabdach 2013). Begründet kann dies in den bereits benannten Entwicklungsrisiken sein (Scherr 2018).

Für die Betrachtung des Einflusses pädagogischer und gesellschaftlicher Umgangsweisen mit jugendlichen Tätern sexualisierter Gewalt und des Lernprozesses nach Aufdeckung der Tat hinsichtlich kriminellen Verhaltens wird die Theorie des sozialen Lernens von Akers (1977) herangezogen. Akers (1977) geht davon aus, dass kriminelles Verhalten – genau wie legales Verhalten – erlernt wird. Der Lernprozess vollzieht sich durch soziale Interaktion und Erfahrungen mit anderen. Dabei benennt er vier Konzepte wie dieser Lernprozess stattfindet. Bei dem Konzept der differentiellen Assoziation geht Akers (1977) davon aus, dass Menschen abweichende Einstellungen, Werte und Verhaltensweisen in der Interaktion mit anderen Personen, insbesondere Bezugspersonen wie der Peergroup oder der Familie, aber auch Institutionen, übernehmen. Das Konzept der differentiellen Verstärkung basiert auf den Mechanismen operanter Konditionierung:

Behavior is strengthened through reward (positive reinforcement) and avoidance of punishment (negative reinforcement) or weakened by aversive stimuli (positive punishment) and loss of reward (negative punishment). Whether deviant or conforming behavior is acquired and persists depends on past and present rewards or punishments for the behavior and the rewards and punishments attached to alternative behavior-differential reinforcement. (Akers et al. 1979, 638)

Die Aneignung kriminellen oder legalen Verhaltens hängt davon ab, ob vergangenes Verhalten belohnt oder bestraft wurde. Durch Imitation wird nach Akers (1977) soziales Verhalten anderer erlernt. Inwieweit das Verhalten übernommen wird, hängt von den Konsequenzen ab, die auf das Verhalten folgen. Im Prozess der differentiellen Assoziation und der Imitation werden von Akers (1977) als Definitionen beschriebene Einstellungen und Bewertungen als Verhaltensweisen übernommen.

In Bezug auf jugendliche Täter sexualisierter Gewalt lässt sich mit Akers (1977) Theorie untersuchen, in welchen sozialen Kontexten sie problematisches Verhalten erlernen, welche Rolle Bezugspersonen, Peergroups oder digitale Medien spielen und wie Normen internalisiert oder abgelehnt werden. Zudem macht das Modell eine Analyse der Interventionen nach der Tataufdeckung möglich. Pädagogische Maßnahmen und gesellschaftliche Reaktionen können im Sinne Akers (1977) als neue Lernimpulse verstanden werden, die entweder prosoziales Verhalten fördern oder deviantes Verhalten weiter festigen. In der Interviewanalyse wird aufgrund des Settings der stationären Jugendhilfe, welches, wie im folgenden Abschnitt deutlich wird, im hohen Maße auf Strafe und Belohnung ausgerichtet ist, das Konzept der differentiellen Verstärkung herangezogen. Der Fokus liegt hierbei darauf, wie Jugendliche den pädagogischen Umgang wahrnehmen und welche Folgen dies für die Aneignung kriminellen bzw. legalen Verhaltens hat.

3. Unrechtmäßige Polizeigewalt

Konsequenzen, Maßnahmen, Sanktionen – im pädagogischen Setting gibt es diverse Begriffe, die verwendet werden, um Handlungen zu beschreiben, die im Allgemeinen als Strafe bezeichnet werden und ebenso als solche wirken. Klient*innen werden in der stationären Jugendhilfe „mittels Freiheitsentzug, Freiheitseinschränkungen, temporärer sozialer Isolation, Arbeitsstunden oder Entzug von Kommunikations- und Informationsmedien sanktioniert, diszipliniert und kontrolliert“ (Clark 2018, 56). Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1631 Abs. 2) ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung festgeschrieben, dennoch, so beschreibt es Clark (2018, 57), erfolgt der Zugriff auf den Körper „nicht notwendigerweise über unmittelbare körperliche Gewalteinwirkung, jedoch über Freiheitsentzug, über den Zwang zur Arbeit oder über Isolation“. Hinzu kommt, dass Punitivität weit verbreitet ist, insbesondere wenn es sich um Menschen handelt, die aufgrund abweichenden Verhaltens am Rande der Gesellschaft stehen (Clark/Steckmann 2020, 107). In der Sozialen Arbeit hingegen gelten solche Bestrebungen meist als Tabu oder Unprofessionalität, ohne sich bewusst zu sein, dass Strafe im Rahmen der Sanktionierung normabweichenden Verhaltens die gängige Praxis im pädagogischen Handeln darstellt (Gaßmöller/Oelkers 2023). Das Framing von Strafe als unpädagogisch und auch die Umschreibung dessen, was in der Praxis stattfindet, muss kritisch betrachtet werden, da dies auch die fachliche Auseinandersetzung mit der eigenen Handlungspraxis verhindert und diese gängige Intervention ins Dunkelfeld rückt, was Spielraum für Grenzüberschreitungen lässt. Huber (2020, 174) beschreibt einen solchen Umgang als eine „Nicht-Souveränität“ und hebt das Forschungsdefizit hinsichtlich einer Strafanwendung in der Kinder- und Jugendhilfe hervor.

In Bezug auf Strafen in der Arbeit mit sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen, ist die Angebotslandschaft für die Versorgung und Betreuung dieser Personengruppe in Deutschland bislang noch überschaubar, wächst aber stetig. Derzeit (Stand 2021) gibt es in Deutschland 55 ambulante und 42 stationäre Angebote für diese Zielgruppe (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlungen und ‑vernachlässigung e. V. 2021). Über die tatsächliche Ausgestaltung der Praxis, insbesondere innerhalb der stationären Jugendhilfeangebote für sexuell übergriffig handelnde Kinder und Jugendliche, ist bislang wenig bekannt. In einer qualitativen Interviewstudie mit Fachkräften aus stationären Gruppen zeigt sich hinsichtlich des strafenden Aspekts eine stark deliktorientierte Haltung und eine klar täter*innentherapeutische Ausrichtung. Misstrauen gegenüber den minderjährigen Klient*innen prägt die Arbeit, die durch die „Erarbeitung von Vertrauen durch angepasstes und regelkonformes Verhalten gekennzeichnet [ist]“ (Schumilas 2022, 89). Kritik an dieser Praxis wird insofern geübt, als dass die Fachkräfte mit diesem Umgang Gefahr laufen, die Jugendlichen allein auf ihre Tat zu reduzieren und die Möglichkeit, im Verlauf der Entwicklung Abstand von abweichenden Verhaltensweisen zu gewinnen, nicht berücksichtigt wird. Die Übernahme der Täter*innenpersönlichkeit durch die deliktorientierte Haltung kann bei den Jugendlichen möglicherweise einer Verhaltensänderung im Weg stehen (Schweinsberg 2018).

Die Auseinandersetzung mit methodischen Ansätzen innerhalb der spezialisierten Gruppen zeigt, dass diese durchaus einen strafenden Charakter mit sich bringen. In der Praxis werden diese dann meist als Prävention erneuter Übergriffe begründet. So gibt es in einigen Einrichtungen ein Verbot von Körperkontakt, wobei vermittelt wird, „dass angemessener Körperkontakt kein Körperkontakt ist“ (Schumilas 2022, 91). Auch ist bislang bekannt, dass freiheitsentziehende Elemente angewandt werden, welche insbesondere durch Kontakteinschränkungen zu Familie und Freunden sowie eine interne Beschulung eine soziale Isolation zur Folge haben (Schumilas 2022). Oftmals regeln Stufenpläne das Zusammenleben in den Gruppen. Zu Beginn der Unterbringung ist der strafende und kontrollierende Aspekt dabei besonders hoch. Freiheitseinschränkungen und Erprobungsmöglichkeiten werden hierüber geregelt. „Durch das Zeigen von erwünschtem Verhalten und dem Unterlassen von unerwünschtem Verhalten sollen Freiheiten oder persönliche Gegenstände erarbeitet werden. Das heißt ebenso, dass individuelle Belange nicht ausgehandelt werden, sondern sich die Jungen dem vorgegebenen System anpassen müssen“ (Schumilas 2022, 94). Hierzu gehört in einigen Einrichtungen die ständige Beobachtung in Form eines „Sichtkontaktes“ (Schumilas 2022, 94). Ebenso ist die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt, wodurch sich die Jugendlichen nicht allein außerhalb der Einrichtung aufhalten dürfen. Auch wenn nur wenige Einrichtungen freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1631b BGB vollziehen, zeigt sich:

Einschränkungen finden meist nicht durch Sicherungsmaßnahmen statt, sondern durch das institutionelle Setting, das bei nicht regelkonformen Verhalten Freiheiten entzieht und sanktioniert. Durch den Entzug von Medien, wie einem Smartphone oder Internetzugang, die Beschränkung von Besuchskontakten und Telefonaten mit der Familie sowie die Beschulung in einer internen Schule wird ebenfalls die Kontaktaufnahme zu Personen außerhalb des Einrichtungssystems verhindert. (Schumilas 2022, 95)

Strafen, so zeigt sich, nimmt innerhalb der Jugendhilfe, insbesondere im stationären Setting deliktspezifischer Gruppen, einen großen Stellenwert ein, zumeist ohne, dass eine Reflexion der Fachkräfte darüber stattfindet. Statt von Strafe wird von Konsequenzen, Sanktionen, Stufenplänen, Sichtkontakt und Berührungsverboten gesprochen. Unter dem Damoklesschwert erneuter sexualisierter Übergriffe werden so freiheitseinschränkende und ‑entziehende Maßnahmen begründet.

4. Methodisches Design

4.1 Fallauswahl

Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurden Interviews mit fünf männlichen Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren geführt, die sexuell übergriffig geworden sind und aufgrund dessen an Angeboten der Jugendhilfe teilgenommen haben oder teilnehmen. Dabei handelt es sich um vier unterschiedliche Einrichtungen der stationären Jugendhilfe, die als spezialisierte Wohngruppen für übergriffig agierende Kinder und Jugendliche ausgewiesen sind und an diese Klientel angepasste Konzepte vorweisen. Für die Fallauswahl wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit Jugendliche miteinbezogen, die zwischen 14 und 21 Jahre alt sind und zwischen ihrem zehnten und 14. Lebensjahr einen sexualisierten Übergriff begangen haben. Bei dem sexualisierten Übergriff handelt es sich um eine Hands-on-Tat. Die ausgewählten Befragten weisen für den Bereich der Sexualdelikte typische Straftaten auf.

4.2 Empirische Vorgehensweise

Für die genannte Fragestellung wird ein qualitativer Forschungsansatz gewählt, da es sich einerseits um eine schwer erreichbare Zielgruppe handelt und sich andererseits mit qualitativen Methoden auch bei geringer Fallzahl umfangreiche Daten generieren lassen (Döring 2023). Zudem zielt die Untersuchung darauf ab, Hypothesen für einen bislang wenig erforschten Bereich zu entwickeln.

Zur Umsetzung des Vorhabens wurden leitfadengestützte problemzentrierte Interviews (Witzel 1985) geführt. Der Leitfaden dient in erster Linie dazu, wie auch Witzel (1985, 236) betont, „um zu einer kontrollierten und vergleichbaren Herangehensweise an den Forschungsgegenstand zu kommen“. Die Fragen des Leitfadens zielen im ersten Themenblock auf die Aufdeckung der Tat und die Wahrnehmung des pädagogischen und gesellschaftlichen Umgangs. In Block zwei sind die Fragen auf jugendtypische Alltagswelten gerichtet, die an den Entwicklungsaufgaben von Hurrelmann und Bauer (2015) angelehnt sind. Der letzte Aspekt umfasst Fragen nach der Bedeutung der Tataufdeckung für die Jugendlichen.

4.3 Auswertungsstrategie

Die Interviews haben eine durchschnittliche Länge von 55 Minuten (min.: 27 Minuten, max.: 109 Minuten). Für die Auswertung der Daten wurden die Audiodateien transkribiert und im Anschluss inhaltsanalytisch nach Mayring (2023) ausgewertet. Dabei ist nach Mayring (2023) das Ziel, das vorliegende Datenmaterial mithilfe zuvor festgelegter Kriterien auf bestimmte Aspekte hin zu analysieren. Die Kategorien wurden dabei zum einen induktiv anhand des Datenmaterials (Kategorie 1: Wahrnehmung des gesellschaftlichen Umgangs; Kategorie 3: Wahrnehmung der Tataufdeckung und Integration der Tat in den weiteren Lebensverlauf), zum anderen auch deduktiv anhand der Entwicklungsaufgaben nach Hurrelmann und Bauer (2015) (Kategorie 2: Auswirkungen auf die Entwicklungsbewältigung) gebildet. Die Zuordnung der Textstellen zu den Kategorien erfolgt mittels der Analysesoftware MAXQDA 2022. Tabelle 1 zeigt die Verteilung der Codes auf die einzelnen Kategorien.

Kategorie

Gesetzte
Codes

Wahrnehmung des gesellschaftlichen und pädagogischen Umgangs

121

Auswirkungen auf die Entwicklungsbewältigung

139

Wahrnehmung der Tataufdeckung und Integration der Tat in den weiteren Lebensverlauf

72

Tabelle 1: Codevariablen (eigene Darstellung)

5. Empirische Ergebnisse

5.1 Wahrnehmung des gesellschaftlichen und pädagogischen Umgangs

Die Tataufdeckung hat bei den meisten Jugendlichen einen Wechsel der Wohnsituation herbeigeführt. Die stationäre Unterbringung erfolgt dabei nicht freiwillig und selbstbestimmt oder war nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer alternativen Gefängnisstrafe oder weiteren Konsequenzen, freigestellt. Innerhalb der stationären Wohngruppen, die auf sexualisierte Übergriffigkeit bei Kindern und Jugendlichen spezialisiert sind, gibt es nach Beschreibung der Interviewten ein sehr starres und einschränkendes Regelwerk. Genannt wird hier ein vorgegebener Stufenplan, der die Freiheiten und Pflichten der Jugendlichen vorgibt. Unter anderem werden dort der Umfang des Kontakts zu den Eltern und des Medienkonsums sowie die weiteren Freiheiten und Pflichten festgelegt. Der Stufenplan regelt die Bewegungsfreiheit, welche zu Beginn auf die Räumlichkeiten der Wohngruppe beschränkt ist.

Und der Ausgang ist sehr, sehr strikt geregelt. Man muss den durch Vertrauen erlangen. Also man hat zwei Bezugsbetreuer und mit denen redet man darüber, ob man den Ausgang erweitern kann. Es gibt fünf, doch fünf Ausgangsstufen. Einmal gibt’s die, wo man den Müll rausbringt, das ist die erste Stufe. Da ist man erstmal einen Monat nur am Müll rausbringen und man tut es sehr gerne, weil man einmal ganz kurz durch die Tür gehen kann, den Müll rausbringen kann und reingehen kann. Nach ungefähr vier Monaten. Dann gibt es den Garten-Ausgang. Das ist dann hinten in [Name der Einrichtung] noch. Den braucht man auch, um in Etappe zwei zu kommen, braucht man diesen Garten-Ausgang. Dann gibt es den Ausgang, das ist dann vor die Tür für ungefähr eine halbe Stunde oder Stunde. Das kann man dann alles erhöhen. (Interview 02)

Eine weitere Maßnahme, die die Jungen beschreiben ist der Sichtkontakt. Die Jungen müssen sich dabei stetig im Sichtbereich der Pädagog*innen aufhalten und sind so dauerhaft unter Beobachtung. Eine von einigen Jugendlichen beschriebene Regel ist ein Berührungsverbot, welches ein Junge folgendermaßen erklärt:

Zum Beispiel, dort gibt es ja auch so ein Berührungsverbot, man darf keine anderen Jugendlichen berühren. Man darf aber auch keine Pädagogen berühren. Und wenn man mal versehentlich einen Pädagogen oder einen Jugendlichen berührt, dann muss man es dem Pädagogen melden halt. Ich habe den, Dingsdabumsda, sag ich mal, berührt. Und kommt manchmal die Frage: Wo hast du ihn berührt? Oder wie ist das entstanden? Und dann noch, wenn es sich häuft, dass man berührt, wird – und dann aber noch, wenn die Pädagogen das merken, dass dann, sage ich mal, zu viel wird. Dass man entweder berührt wird oder selber berührt, bekommt man dann ein Berührungsheft. Das heißt, da muss man einmal Datum und so eintragen, einmal Striche, wie oft man denn berührt hat, die Person. Plus Namen. (Interview 06)

Die Herangehensweise der Pädagog*innen wird von den Jungen so wahrgenommen, dass ihnen zu Beginn nicht vertraut wird und sie sich das Vertrauen erarbeiten müssen, um mehr Freiheiten erlangen zu können. Kritisiert wird dabei, dass es auch zu Stigmatisierung kommt und sie den Stempel des „sexuell übergriffigen Jugendlichen“ nicht ablegen können, sondern immer unter Beobachtung und dem Verdacht eines möglichen nächsten Übergriffs stehen, was sie dadurch in ihren Freiheiten und damit auch in ihrer Entwicklung einschränkt. Hervorzuheben ist hierbei, dass die Einschätzung über die Freiheiten und das Durchlaufen des Stufenplans allein in der Verantwortung der Pädagog*innen liegt und Sanktionen aufgrund ihrer Bewertung des Verhaltens der Jugendlichen gelockert oder verstärkt werden. Hierbei offenbart sich ein erhebliches Machtgefälle sowie die Gefahr unkontrollierter Machtausübung.

So, klar, ich kann jetzt das Stufensystem durcharbeiten, aber das bringt gar nichts, wenn sie dir nicht endlich einfach mal verdammt noch mal zugestehen, dass du auch rausgehen kannst, ohne dass jemand denken muss: Du gehst direkt hinters Gebüsch so. Und das war halt auch der Punkt, warum [es] halt anfing, bei mir, das immer Wut immer überzukochen. (Interview 01)

Um das Stufensystem möglichst schnell zu durchlaufen, passen sich die Jungen dem System an. Im Sinne der Jugendlichen ist dies funktional, um so bald wie möglich ihre Freiheiten zurückzuerlangen. Für eine Präventionsarbeit im Sinne einer geringen Rückfallgefahr ist dies aber nicht zielführend und sorgt dafür, dass die Jungen Risikosituationen und Schwierigkeiten möglicherweise nicht offen benennen, um im Stufensystem aufzusteigen.

Ich finde es schwierig, quasi nur, weil ich das Stufensystem nicht voran laufen lasse, dass man weiterhin quasi noch als rückschrittlich gefährdet gesehen wird so. Weil, nur, weil ich mich nicht an diese ganzen Lauf-Pläne halte, heißt es doch bei weitem noch nicht, dass meine Entwicklung nicht voranschreiten kann oder vielleicht sogar schon enorm vorangeschritten ist. Und dass man einfach keine Möglichkeit hatte, es zeigen zu können. Weil schlussendlich darum geht es ja schlussendlich in solchen Gruppen, dass andere Leute sagen: Ja, ist okay, Stempel drauf, darf raus, so. (Interview 01)

Ich meine, ich hab’ ja auch sehr, sehr lange Zeit mich angepasst, weil ich halt nach außen hin. Ich hatte extrem Schiss vor diesen Sanktionen einfach, man muss es sagen wie es ist (lacht). Ich hatte extrem Angst davor. (Interview 01)

Das Hilfesystem wird von den Jungen kritisch wahrgenommen. Es ist ihnen bewusst, dass sie mit sehr einschränkenden Maßnahmen konfrontiert sind und nehmen den Umgang mit sich zum Teil auch als schwierig bis demütigend wahr. Dennoch deuten sie dies für sich so, dass sie diese Umgangsweise verdient hätten.

Also, ich sage es heutzutage, wenn ich drüber nachdenke und mit jemandem manchmal rede, […] da sage ich immer und ich finde, das trifft es ziemlich gut, man fühlt sich wie ein Insekt. Bei einem Veganer. Man wird nicht zertreten, aber man wird jetzt auch nicht, keine Ahnung eine Katze wird gestreichelt, ein Hund wird gefüttert, gestreichelt und ausgeführt so. Ein Insekt ist ein Insekt. Es ist halt da, so. Da man Veganer ist, haut man es nicht kaputt, man macht es nicht weg, es ist da, so. Und ja, so fühlte sich das an. Deswegen, die anderthalb Jahre waren auch unfassbar wichtig und gut, dass ich mich so behandelt gefühlt gesehen habe. Eben halt, damit ich weiß, so will ich nicht, dass mein Leben weitergeführt wird, weil jetzt denken wir mal drastisch: Im Gefängnis wird es nicht besser. So, da ist es, da ist es ja noch weniger so und darum fand ich die ersten anderthalb Jahre sau wichtig, dass es so war. (Interview 01)

Zusammenfassend zeigt sich, dass stationäre Angebote einen sehr großen Einfluss auf die Lebensgestaltung der Jungen haben. Freiheitseinschränkende Maßnahmen werden in den Settings beschrieben, die einen hohen Grad der Einschränkung auf das soziale Leben, den Medienkonsum, die Partizipation an und in der Gesellschaft und die Entscheidungsfreiheit der Jugendlichen haben.

5.2 Auswirkungen auf die Entwicklungsbewältigung

Schule und Ausbildung

In den Interviews zeigt sich anhand der Aussagen der Jungen nur ein geringer wahrgenommener Einfluss der Tataufdeckung auf ihre schulische und berufliche Laufbahn. Hervorzuheben ist, dass zu einigen Konzepten der stationären Jugendhilfeeinrichtungen die interne Beschulung gehört, was zur Folge hat, dass die Jungen während ihres mehrjährigen Aufenthalts in den Einrichtungen nur mit ebenfalls sexuell übergriffig agierenden Jugendlichen Begegnungen haben und ein für die Entwicklung hoch relevanter Peerkontakt durch den Schulbesuch nicht gegeben ist.

Familiäre Beziehungen

Hinsichtlich sozialer Kontakte sowohl zur Familie, zur Gleichaltrigen als auch zu Partner*innen zeigen sich die Auswirkungen der Tataufdeckung am stärksten. Die Aufdeckung der Tat ist für die Familie der Jugendlichen mit einem Schock verbunden und führt zu einer Belastung der Eltern-Kind-Beziehung. Die Reaktionen der Eltern sind dann sehr unterschiedlich. In den meisten Fällen bleibt der Kontakt zu den Eltern, vor allem zur Mutter, bestehen oder baut sich nach einer Zeit des Kontaktabbruchs nach der Tataufdeckung wieder auf: „Ganz schlimm keinen Kontakt zur Familie. Und dann, ich bin aus, also ich habe in München gewohnt und jetzt wohne hier oben in Nordrhein-Westfalen. Meine komplette Gegend hat sich geändert. Und sonst? War halt allein und so“ (Interview 02).

Der Kontakt zu den Geschwistern bricht in den meisten Fällen ab, auch wenn es keine sexualisierten Übergriffe auf die Geschwister gab. Die Jugendlichen wissen häufig nicht, was ihre Geschwister über ihre Tat wissen und wie sie darüber denken. Das führt zu Unsicherheit, auch hinsichtlich der Frage, ob Kontakt in der Zukunft noch möglich wäre.

Peergroup und das soziale Umfeld

Viele der Jugendlichen hatten bereits vor der Aufdeckung der Tat wenig oder keine Freund*innen und berichten auch zum aktuellen Zeitpunkt kaum soziale Kontakte zu haben.

Also das Ding war halt, ich hatte ohnehin wenig Freunde bis gar keine. Ich hatte in der Grundschule Kontakt zu einem Mädchen. […] Und sonst hat[te] ich, wie gesagt, sehr wenig Kontakt mit anderen Menschen, also mit Gleichaltrigen halt kaum dann. Hauptsächlich halt dann nur mit den Personen, die quasi beauftragt waren, mich zu beschäftigen. (Interview 01)

Es ist für die Jugendlichen meist nur schwer möglich, soziale Kontakte außerhalb der delikthomogenen Gruppe schließen zu können, da die Regeln der Einrichtung, wie die Ausgangsbeschränkung oder die Einschränkung sozialer Medien, welche im Stufenplan geregelt sind, dies oft nicht zulassen. Das führt zu erheblichen Defiziten im Beziehungsaufbau und in der sozialen Kommunikation: „Seit 2018 habe ich keine Außenkontakte, die man als Freundschaft bezeichnen kann, so wirklich“ (Interview 05).

Partnerschaft und Sexualität

Zum Zeitpunkt der Aufdeckung der Tat waren die Jungen zum Teil noch Kinder und konnten bis dahin oftmals noch keine Beziehung führen oder sexuelle Erfahrungen sammeln. Damit ist der sexualisierte Übergriff häufig eine der ersten sexuellen Erfahrungen. Diese Erfahrung ist dann durch Unfreiwilligkeit, Gewalt und ein ungleiches Machtverhältnis gekennzeichnet. Zudem folgten auf eine der ersten sexuellen Erfahrungen starke Sanktionen. Sexualität ist bei den Jungen häufig negativ besetzt. Sie äußern, Angst vor Sexualität zu haben und davor, eine Beziehung einzugehen aufgrund der Bedenken wieder rückfällig zu werden, aber auch durch negative Erfahrungen, die sie in den Gruppen durch Erzählungen von sexualisierten Übergriffen der anderen Jungen mitbekommen.

Also ich denke dran und das ist dann halt so ein bisschen, wie soll ich das sagen, dass ist so ein bisschen Angst einflößend, dass das vielleicht wieder passieren könnte, oder etwas nervös wird man manchmal. Also ich fühle das schon so ein paar Gefühle, so wie Angst oder Nervosität. (Interview 06)

Ich bin noch ein bisschen vorsichtiger geworden wie früher. Weil ich vieles gehört habe und dadurch auch so ein bisschen Angst bekommen habe vor Sexualverkehr. (Interview 02)

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Aufdeckung der Tat zu einem erheblichen Einschnitt im gesamten Beziehungsgefüge führt. Es zeigt sich eine Generalisierung einer Tat oder eines Opfers auf das gesamte Umfeld, auch wenn ein dahingehendes Risiko nicht geklärt ist. Meist ist es kaum möglich, Freundschaften einzugehen, was zu erheblichen Defiziten im sozialen Lernen führen kann. Partnerschaftliche Beziehungen sind bei den Jungen vor allem mit Angst und Unbehagen besetzt und können zur Vermeidung sexueller Aktivitäten führen.

Konsumieren und Partizipation

Hinsichtlich der Freizeitgestaltung und der Teilnahme am sozialen Leben sorgt insbesondere das bereits benannte Stufensystem in den stationären Jugendhilfemaßnahmen für Einschränkungen. Da es einen strikten Alltag vorgibt, besteht kaum die Möglichkeit, diesen individuell zu gestalten. Die Jungen in den Gruppen, denen ein Stufenplan zugrunde liegt, durchlaufen die gleichen Stufen, Aufgaben und Routinen, sodass nur innerhalb der Hierarchie der Stufen Individualität erlangt werden kann, was aber nicht an den Einzelnen und seine Bedürfnisse angepasst ist, sondern an das Regelwerk der Gruppe. Der Medienkonsum wird durch die Pädagog*innen eingeschränkt oder ist gar nicht mehr möglich, wodurch altersentsprechender Konsum sozialer Medien nicht erlernt werden kann. Der Ausschluss führt auch dazu, dass diese jugendtypischen Lebenswelten nicht erschlossen werden können und der Kontakt zu Gleichaltrigen eingeschränkt wird.

Es zeigt sich, dass die Jungen kaum die Möglichkeit haben, ihren Alltag individuell zu gestalten. Es kann teilweise mehrere Jahre dauern, bis individuelle Freigänge erlaubt werden. Zudem wird sichtbar, dass sie soziale Kontakte und Freizeitaktivitäten hintenanstellen, um sich dem Hilfesystem anzupassen. Das schränkt die Erprobung von Risikosituationen außerhalb des institutionellen Kontextes stark ein. Retrospektiv wird Kritik daran geäußert, dass es im Nachgang zu einer erheblichen Überforderung mit dem Überangebot in der Gesellschaft kommt.

5.3 Wahrnehmung der Tataufdeckung und Integration der Tat in den weiteren Lebensverlauf

Im Nachgang der Tataufdeckung berichten alle Jungen über negative Gefühle: eine Veränderung des Selbstbildes, Scham über ihr Verhalten und die Angst vor der Reaktion Dritter. Allerdings wurde der Moment der Aufdeckung ihrer Tat auch als eine Art Befreiung wahrgenommen, da das bisher zwischen Täter und Opfer gebliebene Geheimnis aufgedeckt wurde. Die Erleichterung, dass die Tat herausgekommen ist, überwog bei den Jungen. Besonders bemerkenswert ist, dass alle befragten Jugendlichen angeben, dass sich durch die Aufdeckung der Tat ihr Leben zum Positiven verändert hat. Vieles habe sich verbessert, sie hätten Hilfe bekommen und die Veränderung fühle sich für sie nach einem Neustart an. Hätte es den Übergriff in ihrem Leben nicht gegeben, dann hätte es sich für sie nicht in die gute Richtung entwickelt, in die es sich nach der Tataufdeckung verändert hat. Dadurch geben sie ihrer Tat eine Sinnhaftigkeit, bagatellisieren sie zugleich aber, in dem sie sich rechtfertigen. Im Sinne Akers (1977) folgen für die Jugendlichen demnach zwar auch negative Konsequenzen durch die Einschränkungen in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen, es überwiegen für sie in ihrer Selbstdeutung aber die positiven Konsequenzen, die demnach auf ihr kriminelles Verhalten folgen.

Das Ding ist, das klingt so grausam, wie ich das jetzt ausspreche. Es hat auf jeden Fall dafür gesorgt, dass ich rauskomme aus solchen Zwängen, auch raus aus der Familie. So scheiße es jetzt auch klingen mag und es hätte andere Methoden geben müssen, keine Frage. Aber wenn ich heute drüber nachdenke, war es auf jeden Fall ein übertriebener, aber es war ein Hilfeschrei: Ich will hier raus, ich muss hier raus, auch wenn es nicht bewusst war, weil mir war ja nicht – klar, ich habe gemerkt, dass ich, wenn ich meine Familie mit anderen Familien vergleiche, das stimmt gar nicht überein. Aber ich glaube, mein Unterbewusstsein hat einfach so dermaßen, einfach nach ‘nem Schluss schreien wollen so, weil, wenn ich zum Beispiel die Sache mit meinem Bruder angucke. Ich habe das nie gemacht aus Boshaftigkeit für meinen Bruder. Es war immer aus Boshaftigkeit auf meine Eltern. Dass ich mein Bruder benutzt habe, war ein maßlos falscher Weg. (Interview 01)

Die Jugendlichen beschreiben ihre begangenen sexualisierten Übergriffe als kritische Lebensereignisse, welche in der Definition von Filipp (1995, 9) als „systemimmanente Widersprüche in der Person-Umwelt-Beziehung betrachtet [werden], die einer Lösung bedürfen bzw. die Herstellung eines neuen Gleichgewichts fordern“. Sie kennzeichnen sich durch eine Veränderung der bisherigen Lebenssituation, aufgrund welcher eigene Verhaltensmuster angepasst werden müssen. Diese Lebensereignisse können negativ als auch positiv sein (Filipp 1995).

Hinsichtlich der vor allem stationären Unterbringungen, die mit erheblichen Freiheitseinschränkungen einhergehen, zeigt sich ein Widerspruch: Die stark einschränkende Unterbringung mit zum Teil freiheitsentziehenden Maßnahmen wird als verdient angesehen. Sie hätten den Umgang durch das System und die Pädagog*innen aufgrund der Tat verdient und es sei gut, so behandelt worden zu sein.

Also in der Anfangszeit habe ich das echt gedacht, dass ich das verdient habe, weil mir klar war, es muss so. Also am Anfang wirklich, wie gesagt, so die ersten anderthalb Jahre waren, dass ich gesehen habe, dass es wichtig und richtig für mich ist. (Interview 01)

Aus dieser Haltung kann subjektiv für die Jugendlichen eine Art Freisprechung von ihrer Tat resultieren. Durch die Behandlung des Hilfesystems im stationären Setting, das sie für einige Jahre durchleben, sprechen sie sich von einer Schuld und weiteren Verantwortung frei. Sie erleben die Maßnahmen dadurch als weniger einschneidend und sehen gleichzeitig keine Notwendigkeit einer weiteren Behandlung, was rückfallpräventiv als kritisch zu betrachten ist.

Obwohl die Jungen zum Teil sehr einschränkende pädagogische Maßnahmen durchlaufen, wie der teilweise oder völlige Entzug der Teilhabe am sozialen Leben oder der Kontaktabbruch zu Familienangehörigen und Freund*innen, welche mit der begangenen Sexualstraftat begründet sind, so scheint diese für die Jungen nach eigener Aussage kaum noch eine Rolle in ihrem Alltag zu spielen. Dies kann eine Vermeidungsstrategie der Jugendlichen sein, um sich nicht länger mit ihrer Tat auseinandersetzen zu müssen, oder auch eine Bagatellisierung dieser bedeuten. Es zeigt sich aber auch der Wunsch der Jungen sowie des Familiensystems nach Normalität und der (Wieder-)Herstellung vorheriger Lebensverhältnisse. Unterstrichen wird dies durch die Aussage einiger Jungen, ihr Selbst teile sich in ein altes und ein neues Ich. Durch diese Abspaltung ihrer Tat bzw. eines Teils ihrer Persönlichkeit verdrängen sie ihr Delikt und sprechen sich von einer heutigen Verantwortung für ihr Handeln frei. Zudem würde dies bedeuten, dass eine weitere therapeutische und/oder pädagogische Arbeit nicht mehr notwendig ist. Diese Haltung erschwert rückfallpräventives Arbeiten.

Das Bild von mir aus meiner Sicht jetzt? Ich sehe mich als zwei Menschen an, also einmal mein altes Ich und mein neues Ich halt. Weil ich finde alles, was ich heutzutage tue und mache, also jegliches Handeln, was ich tue, tue ich quasi mit der Intention, dass mein altes Ich keine Chance hat. Und ich halt einfach mich selbst als nicht mehr als der damals sehe, sondern als der heute. (Interview 01)

Die Jugendlichen erleben die Aufdeckung ihrer Tat als Befreiung und Erleichterung, da sie zum einen kein Geheimnis mehr mit sich tragen müssen und zum anderen eine Veränderung in ihrem Leben stattfindet, die sie als positiven Richtungswechsel beschreiben. Die Bewertung der Aufdeckung der Tat legt drei Deutungsmuster dar, auf die im folgenden Fazit näher eingegangen wird.

6. Fazit

Die steigende Zahl von minderjährigen und heranwachsenden Tatverdächten bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stellt auch Anforderungen an die Jugendhilfe, da zunehmend Angebote in diesem Kontext benötigt werden. Dabei ist bislang über den Umgang mit sexuell delinquent gewordenen Kindern und Jugendlichen wenig bekannt, obwohl hier wichtige Bausteine für Desistance- und Resozialisierungsprozesse gelegt werden. Wie sich die Folgen für die Kinder und Jugendlichen, die zu Tätern geworden sind, aus ihrer Perspektive darstellen, war bislang ein blinder Fleck. In dieser Forschungslücke stellte sich die Frage: Wie nehmen sexuell übergriffig gewordene männliche Jugendliche den pädagogischen und gesellschaftlichen Umgang nach ihrer Tataufdeckung wahr und wie wirkt sich dies auf die Resozialisierungsprozesse aus?

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Jungen die Aufdeckung ihrer Tat als kritisches Lebensereignis wahrnehmen und dieses positiv für sich bewerten. Diese Bewertung legt drei Deutungsmuster nahe: Erstens kann diese Sichtweise eine Bagatellisierung ihrer Tat sein. Zweitens kann dies der Versuch sein, ihrem Handeln etwas Sinnhaftes zuzuschreiben, um die Tat und die Aufdeckung in ihre weitere Lebensbiografie integrieren zu können. Drittens bedeutet eine positive Konsequenz ihrer Tat für sie Selbstwirksamkeit. Sie bewerten es subjektiv für sich selbst so, dass sie es durch ihr Verhalten aus den bisherigen schlechten Lebensumständen herausgeschafft und einen für sie positiven Richtungswechsel herbeigeführt haben. Sie sehen die Aufdeckung der Tat somit als Befreiung an. Deutlich wird auch, dass ein großes Streben nach Normalität vorhanden ist, was dazu führt, dass sie der Tat in ihrer aktuellen Lebenssituation einen sehr geringen bis keinen Stellenwert zuschreiben und eine Abgrenzung in ein früheres und heutiges Ich vornehmen. Diese Einstellungen und Deutungsmuster der Tat und ihrer Aufdeckung sind aus Sicht der Jungen funktional, für eine gelingende Rückfallprävention allerdings hoch problematisch. Zum einen findet durch die Schaffung einer Distanz zu den Übergriffen eine Abspaltung in früher und heute statt und erlernte präventive Maßnahmen werden von den Jugendlichen nicht mehr umgesetzt, weil die Notwendigkeit nicht gesehen wird. Im Sinne des Selbstwirksamkeitsaspekts besteht die Gefahr, dass die Übergriffe als hilfreich angesehen werden, um eine bessere Situation für sich herbeizuführen, und somit als positiv bewertet und als mögliche Handlungsstrategie aufgenommen werden. Nach Akers (1977) wird diese Handlungsstrategie differentiell verstärkt. Negative Konsequenzen wirken im Sinne der Sanktionen der Einrichtungen, allerdings haben diese einen geringeren Stellenwert als die positiven Folgen durch die Veränderung der Lebenssituation und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit für die Jungen.

In den stationären Jugendhilfemaßnahmen zeigt sich, basierend auf der Wahrnehmung der Jungen, ein hoher Grad der Einschränkung in den folgenden Bereichen: soziale Teilhabe, Teilhabe an Freizeitangeboten und Konsumgütern, individuelle Lebensgestaltung und  planung und zusätzlich in der räumlichen Bewegungsfreiheit. Vor allem für die Klientel in dem Deliktbereich der sexualisierten Gewalt hat Bindung einen besonders hohen Präventionseffekt. Hier zeigen sich in der Präventionsarbeit allerdings die größten Defizite. Es kommt zu einer Generalisierung der Tat und des Opfers auf das gesamte soziale Umfeld ohne eine vorherige Risikoeinschätzung, was zu großen Kontakteinschränkungen führt. Soziale Kontakte wie Freundschaften und Kontakt zum Familiensystem sind kaum bis gar nicht möglich, was zu erheblichen Defiziten im Bindungsverhalten führen kann. Im Bereich der Sexualität zeigt sich, dass die Übergriffe meist die ersten sexuellen Erfahrungen der Jungen waren. Diese sind somit gewaltbehaftet und negativ besetzt. Zudem folgte auf ihre ersten sexuellen Erfahrungen eine strikte Sanktionierung. Zur Folge hat dies, dass Sexualität angstbesetzt ist und zum Teil gänzlich vermieden wird. Dennoch werden die Maßnahmen prospektiv durch die Jungen als positiv bewertet, was damit zusammenhängt, dass sie in kurzer Zeit eine Verhaltensänderung wahrnehmen und keine Übergriffe mehr begehen. Dies ist allerdings durch das rigide Setting zu erklären und weniger durch einen tatsächlichen Präventionseffekt. Es zeigen sich dabei Einstellungsmuster, durch welche sie sich selbst in eine Opferrolle hineinversetzen. Sie hätten die einschneidenden, strafenden und zum Teil fragwürdigen Maßnahmen verdient und das Durchstehen dieser spricht sie letztendlich von der Tat und einer weiteren Verantwortung frei. Dadurch stellen sie jugend- und entwicklungstypische Erfahrungsräume hinter das Durchlaufen der Hilfesysteme und die Anpassung an diese. Dies lässt ebenso Raum für Machtausübung durch die Einrichtungen, da Maßnahmen weniger hinterfragt werden und jegliche Behandlung akzeptiert wird.

Festzuhalten ist, dass die Jungen während ihrer Zeit im stationären Jugendhilfesystem kaum jugendtypische Erfahrungen sammeln, ihre Entwicklungsaufgaben nicht durchlaufen können und aufgrund herrschender Laborbedingungen keine realistische Gefährdungseinschätzung möglich ist. Nach Beendigung der Maßnahme kommt es zu einer Überforderung mit dem Überangebot in der Gesellschaft, da ein angemessener Umgang nicht erlernt werden konnte. Die Nichtbewältigung von Entwicklungsaufgaben schränkt im weiteren Verlauf die Entwicklung ein, kann hierbei zu Risiken und zu weiterem (sexuell) delinquenten Verhalten führen oder dieses begünstigen.

Für die Präventionsarbeit gilt, dass die Täterarbeit in einem Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit stattfindet. Es zeigt sich, dass bislang der Sicherheitsaspekt gegenüber den Entwicklungsmöglichkeiten und Bedarfen der übergriffig agierenden Jugendlichen überwiegt. Insbesondere der strafende Aspekt dominiert als Erziehungsmittel. Hier bedarf es eines Richtungswechsels, um die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Zudem muss den Jungen ein Umgang mit ihrer Tat vermittelt werden, der sie nicht stigmatisiert, aber auch ihre Tat nicht verdrängen lässt.

Literatur

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[1] In den Jahren 2019 und 2020 wurden zwei große Missbrauchsfälle in Lügde bzw. Münster bundesweit bekannt, bei denen es um Fälle des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sowie die Herstellung und den Besitz kinderpornografischer Inhalte geht. Dahinter steht ein größeres Täternetzwerk, das teilweise über mehrere Jahre hinweg agierte (Redaktionsnetzwerk Deutschland 2020).