„Die Mehrheitsgesellschaft“ – Methodologische Überlegungen zum Auftauchen einer gesellschaftsbezogenen Differenzkategorie in Interviews

Lena Dreier

Anhand des Beispiels des Begriffs der „Mehrheitsgesellschaft“ wird in dem Beitrag in einer Sekundäranalyse von Interviewauszügen rekonstruiert, wie Differenz in Interviews thematisiert wird. Es wird gefragt, wie Differenzkonstruktionen die Erhebungspraxis prägen und wie mit Bezug auf das Konzept der Humandifferenzierung differenztheoretische Überlegungen zur Interviewerhebung empirisch herausgearbeitet werden können. In Interviews wird Differenz nicht zwingend reproduziert und reifiziert, sondern kann auch negiert oder als kritisches Gesellschaftsbild gegenüber vermeintlichen Repräsentant*innen der Mehrheitsgesellschaft entworfen werden.

1. „Mehrheitsgesellschaft“ als umstrittener Begriff

An dem Begriff der „Mehrheitsgesellschaft“ scheiden sich nicht nur die politischen Geister. In seiner Verwendung wird sogleich ein ganzes Gesellschaftsbild transportiert. Wer Mehrheitsgesellschaft sagt, möchte entweder eine quantitative Verteilung beschreiben – hier ist also die Mehrheitsbevölkerung gemeint – oder eine Abgrenzung vornehmen: Dann wird die Minderheit vor dem Dominanzanspruch der quantitativen Mehrheit hervorgehoben oder aber reklamiert, dass man doch legitimerweise als Mehrheitsgesellschaft einen Raum in Anspruch nehmen könne, ungeachtet der Minderheit(en). Die Vorstellungen von Gesellschaft, die jeweils mittransportiert werden, unterscheiden zwischen einer Mehrzahl und einer Minderzahl, und je nach normativer Position ist die Mehrzahl legitim oder illegitim mächtig, hegemonial oder dominant.

Der Begriff der „Mehrheitsgesellschaft“, der zunächst nicht erklärungsbedürftig erscheinen mag, tauchte in narrativen Interviews mit Studierenden und Lehrenden wiederholt auf, die ich für ein Forschungsprojekt zur akademischen Praxis der islamischen Theologie führte. Auf den zweiten Blick und insbesondere aus einer soziologischen Perspektive wirft der Begriff doch einige Fragen auf: Was für ein Bild von Gesellschaft wird mit ihm intendiert und wie verorten sich die Interviewbeteiligten, wenn sie von Mehrheitsgesellschaft sprechen? Diese Überlegungen bieten Anlass für den vorliegenden Beitrag, in dem ich eine Sekundäranalyse einiger Auszüge narrativer Interviews vornehme und dafür rekonstruiere, inwiefern über den Begriff in der Interviewinteraktion Differenz verhandelt wird.[1] Ziel der Rekonstruktion ist es, den methodologischen Ertrag einer differenztheoretisch informierten Sekundäranalyse von Interviewpraxis herauszuarbeiten. Bevor ich auf zentrale differenztheoretische Perspektiven auf Interviews und den Forschungsstand eingehe, sollen jedoch zunächst einige Verwendungsweisen des Begriffs in der Öffentlichkeit kursorisch beleuchtet werden.

In der Verwendung von Begriffen, in Sprache generell, gibt es keine Eindeutigkeit, keine*n (staatliche*n) Akteur*in, die*der eine für alle Teilbereiche der Gesellschaft gültige Definition unumstritten festhält. So erhielt der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Roger Beckamp auf seine schriftliche Anfrage „Wie definiert die Bundesregierung den von ihr mehrfach verwendeten Begriff ‚Mehrheitsgesellschaft‘ (bitte eine Definition angeben, die eindeutige und intersubjektiv nachprüfbare Subsumtionsergebnisse zulässt)?“ am 21.11.2023 die Antwort:

Der Begriff „Mehrheitsgesellschaft“ findet in vielfältigen Kontexten Anwendung und wird auch in wissenschaftlichen wie journalistischen Beiträgen mit unterschiedlichen Konnotationen verwendet. Eine bundesgesetzliche Legaldefinition des Begriffs „Mehrheitsgesellschaft“ oder eine Begriffsdefinition der Bundesregierung gibt es nicht. Aus Sicht der Bundesregierung besteht ferner auch keine Notwendigkeit einer Begriffsdefinition. (Deutscher Bundestag 2023, 55)

Würde man nicht den Kontext kennen, so ließe sich festhalten: In der Frage wird die eindeutige Definition eines Begriffs erbeten, eines Begriffs, den der Fragende offenbar nicht versteht oder überprüfen möchte. Angesichts des Kontexts wird aber auch klar: Die Antwort des Staatssekretärs Sven Lehmann sagt zunächst aus, dass der Begriff in verschiedenen Zusammenhängen verwendet wird und keine rechtliche Definition vorliegt. Doch warum wird hier überhaupt nach dem Begriff gefragt und die Definition zurückgewiesen? Die Relevanz, die der Verwendung des Begriffs „Mehrheitsgesellschaft“ hier beigemessen wird, erinnert an Debatten um die Verwendung geschlechtergerechter Sprache (vgl. etwa Römmele 2022, 38). Insofern wird mit den Anführungszeichen, in die hier der Begriff gesetzt wird, sogleich eine Distanz markiert – zu einem Begriff, der normativ sehr unterschiedlich genutzt werden kann.

Schaut man sich auf deutschsprachigen Websites nach Verwendungsweisen um, so zeigt sich das folgende Bild: Zunächst fällt auf, dass der Begriff wertend eingeordnet und korrigiert wird. Manche Initiativen etwa, wie die Neuen Deutschen Medienmacher, weisen darauf hin, dass es sich um einen ungenauen Begriff handelt.[2] Offen bleibt in ihrem Glossar zum Begriff „Mehrheitsgesellschaft“, ob sie eine Verwendung empfehlen:

Eigentlich müsste es heißen: Mehrheitsbevölkerung, also die von gut 61 Millionen Deutschen ohne Migrationshintergrund. In einem faktischen Einwanderungsland funktionieren Bezeichnungen wie „die deutsche Gesellschaft“ oder „die Gesellschaft in Deutschland“ nicht als Synonym für Deutsche ohne Einwanderungsbezug, sondern müssen die plurale deutsche Gesellschaft adressieren. Da es inzwischen nicht mehr nur um Mehrheitsverhältnisse, sondern viel mehr um Machtverhältnisse geht, spricht man heute auch von Dominanzgesellschaft. (Neue Deutsche Medienmacher 2025)

Nicht nur sei der Begriff ungenau, er sei auch unzureichend, weil die „plurale deutsche Gesellschaft“ nicht adressiert werde. Mehrheits- und Machtverhältnisse werden hier gleichgesetzt – die Mehrheitsgesellschaft, so die Annahme, ist eben auch die dominierende Gesellschaft. Dies enthält ein Bild von Gesellschaft, in der eine mächtige Mehrheit neben weniger mächtigen Minderheiten steht.

Die Verwendung des Begriffs „Mehrheitsgesellschaft“ hat in der medialen Berichterstattung seit 2006 erheblich zugenommen und nach 2020 einen Höhepunkt erreicht (vgl. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache 2025). In der sozialwissenschaftlichen Literatur wird Mehrheitsgesellschaft als Begriff und Konzept insbesondere in der Migrationsforschung und Minderheitenforschung (vgl. etwa Schneider et al. 2013; Koopmans/Orgad 2020; Pickel/Stark 2022) wie auch gesellschaftskritisch (vgl. Foroutan/Hensel 2020) verwendet. Die Mehrheitsgesellschaft wird auf ihren Blick hin auf Minderheiten untersucht oder aber die Auswirkungen mehrheitsgesellschaftlicher Diskurse (vgl. etwa Öktem 2013) und von Integrationspolitiken auf marginalisierte Gruppen werden analysiert. Auffällig ist dabei, dass eine Auseinandersetzung mit dem Begriff – anders als mit dem Begriff der „Minoritäten“ (vgl. Scherr 2018; Amir-Moazami 2020;) – selten zu finden ist, obwohl die Verwendung über die quantitative Unterscheidung sozialer Gruppen hinausgeht und Machtrelationen beschreibt.

In diesem Beitrag soll „die Mehrheitsgesellschaft“ nicht aus dem medialen oder politischen Diskurs heraus rekonstruiert werden, sondern aus empirischem Interviewmaterial. Dieses wurde nicht mit dem Ziel erhoben, umstrittene Differenzkategorien in ihrer Funktionsweise zu verstehen, sondern Perspektiven auf das Fach Islamische Theologie. Doch der im Folgenden befragte Begriff wurde zur Beschreibung von Gesellschaft in Interviews mit Dozierenden und Studierenden der Islamischen Theologie wiederholt gebraucht. Der Spur dieser Auffälligkeit folgend, ist es nicht das Ziel der soziologischen Überlegungen zur Mehrheitsgesellschaft, Hinweise darauf zu gewinnen, ob der Begriff politisch legitim ist. Vielmehr sollen anhand der Rekonstruktion der Verwendungsweise eines spezifischen Differenzbegriffs in sozialwissenschaftlichen Forschungssettings Unterscheidungspraktiken in Interviews offengelegt werden. 

Die übergreifende Forschungsfrage des Beitrags lautet: Welche Form der Differenz wird über die Vorstellung einer Mehrheitsgesellschaft verhandelt? Konkret soll diese Frage für den Mikrokosmos methodischen Arbeitens genutzt werden und damit sollen zwei weitere Fragen angeschlossen werden: 1. Was sagt die Verwendung in der Interviewerhebung über Differenzierungen oder Essentialisierungen als Teil der Interviewpraxis aus? 2. Und darüber hinaus: Was kann eine differenztheoretische Sekundäranalyse des eigenen Interviewmaterials methodisch austragen? Um sich der Beantwortung dieser Fragen schrittweise anzunähern, gehe ich in dem Beitrag wie folgt vor: Zunächst wird der differenztheoretische Zuschnitt des Beitrags erläutert und der Forschungsstand zu Differenzkonstruktionen in der Interviewforschung wird diskutiert (2), dann werden die Bezugnahmen auf Mehrheitsgesellschaft anhand von Begriffsverwendungen in Interviewinteraktionen rekonstruiert (3) und schließlich werden methodische Ableitungen angeschlossen, um Überlegungen über die Funktion von Differenzkonstruktionen in der Erhebungspraxis anzustellen (4).

2. Differenzkonstruktionen (in Interviews)

Wenn man „Mehrheitsgesellschaft“ als einen Begriff versteht, der Differenz verhandelt, so ist zunächst auszuführen, was theoretisch unter Differenzkategorien zu verstehen ist. Unterscheiden kann man hier zwischen theoretischen Perspektiven, die machttheoretisch angelegt sind und Differenzpraktiken als Bestandteil von Subjektivierung ansehen (2.1), hier gehe ich sowohl auf den Ansatz von Mecheril (2014) ein als auch auf kultursoziologische Ansätze, etwa von Hirschauer (2017, 2020) oder von Heintz (2017), die in Differenzpraktiken eine grundsätzliche menschliche Praxis des Umgangs mit der Welt sehen (2.2). Zudem ist auszuführen, wie Differenz in sozialwissenschaftlichen Interviews verhandelt wird (2.3).

2.1 Unterscheidungspraktiken als Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse

Inwiefern Differenz Machtstrukturen mitprägt, ist eine Frage, die in machttheoretischen Arbeiten durch den Fokus auf ihre Gegen- und Nebenbegriffe wie Heterogenität und Zugehörigkeit auftaucht. Aus einer subjekttheoretischen und machtkritischen Theorieperspektive beschäftigt sich etwa Mecheril (2014) mit Heterogenität, Zugehörigkeit und Unterscheidungspraxen. Unterscheidungen verweisen demnach auf „[n]atio-ethno-kulturelle Differenz- und Zugehörigkeitsverhältnisse“ (Mecheril 2014, 15). Über sie werden die Verhältnisse in Material, Symbolik, Institutionen und Diskursen wirksam und erfahrbar. In Mecherils Konzeption sind Unterscheidungen zentral für die Normierung und Subjektivierung von gesellschaftlicher Differenz. Sie stellen aber auch Praktiken der Abgrenzung dar, über die Individuen als Subjekte angerufen werden (Mecheril 2014, 15). Mecheril unterscheidet dabei Ordnungen, die sozial, politisch und individuell fundamental (Mecheril 2014, 15) und biographisch über Sozialisation wirksam sind und Gesellschaft strukturieren, von Ordnungen, die diesen nachgestellt sind. Unter grundlegenden Ordnungen fasst er „Geschlechter-, Klassen-, Begehrens-, natio-ethno-kulturelle Ordnungen“; sie strukturieren „Erfahrungen, Verständnisweisen und Praxisformen“ und wirken damit auch in Selbstverständnisse, legen aber auch ein Verständnis der „sozialen Welt nahe, in dem sich die je eigene Stellung in ihr reflektiert“ (Mecheril 2014, 15). Vermittelt und weitergegeben werden diese Differenzordnungen durch die iterative und performative, also dynamische und auch sich verändernde Wiederholung (Mecheril 2014, 18). Vor dem Hintergrund einer solchen Perspektive auf Unterscheidungen könnte das Verständnis von Mehrheitsgesellschaft einerseits auf gesellschaftliche Unterschiede zwischen Mehrheiten und Minderheiten verweisen, andererseits wäre jedoch zu prüfen, ob diese Unterscheidung überhaupt auf gesellschaftliche Ordnung verweist. Machttheoretisch logisch wäre es auch, den Begriff „Mehrheitsgesellschaft“ als Zuschreibung gegen dominante natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeitszuschreibungen und Machtregulationen zu verstehen. Aus der machttheoretischen Perspektive von Mecheril ergibt sich also das Problem, dass zwischen Differenzpraktiken, die mit sozialen Ordnungen verbunden sind, und jenen, bei denen das nicht der Fall ist, schwer unterschieden werden kann.

2.2 Humandifferenzierung und Kategorisierung in ihrer Funktionalität

Einen kultursoziologischen, paradigmatischen Zugriff auf die Unterscheidung von Menschen findet sich bei Hirschauer (2017, 2020), der sich unter anderem mit der Herstellung von Indifferenz und von „Unterscheidungsnegationen“ beschäftigt. Er unterscheidet analytisch zwischen kultureller, sozialer und gesellschaftlicher Differenzierung und konzeptualisiert Humandifferenzierung als eine weitere Form der kulturellen Differenzierung. Unterscheiden versteht er als grundsätzlichen Zugriff auf Welt über Sinnzuschreibung und als Komplexitätsreduktion (Hirschauer 2021, 156 f.). Unabhängig von der jeweiligen Form von Differenz ist also darunter zunächst eine (menschliche) Praxis zu verstehen, die nicht zwingend Wertungen enthält. Eine zentrale Prämisse der Theorie lautet, dass Menschen in ihrem Alltagswissen die Annahme einer Unterschiedlichkeit von Menschen teilen (Hirschauer 2021, 156 f.) – unterschiedlich zu sein, ist also ebenso universell gültig, wie es permanent reproduziert wird.

Die Unterscheidung von Differenzierung in den unterschiedlichen Dimensionen gesellschaftlicher (i. S. der funktionalen Differenzierung), sozialer („Gesellungsformen“ und „Systembildungsebenen“; Hirschauer 2021, 156 f.) und kultureller Differenzierung ist insbesondere für das Verständnis der Unterscheidung von Mehrheit und Minderheit zentral. Während unter Humandifferenzierung „persönliche Eigenschaften“ zu verstehen sind, so definiert der Autor soziale Differenzierung wie folgt: „Die soziale Differenzierung von Gesellungsformen setzt an der Qualität von Sozialbeziehungen an und typisiert Menschen relational (als jemandes Freund/Kollegin/Nachbar etc.)“ (Hirschauer 2021, 156 f.). Die kulturelle Differenz baut zwar auf der Humandifferenzierung auf, allerdings wird nicht jede Humandifferenzierung, also etwa von biografischen Unterschieden, zu einer kulturellen Differenzierung (vgl. Hirschauer 2021, 157), sondern auch eine Differenzierung beispielsweise von Tieren und Artefakten ist als kulturelle Differenzierung zu verstehen (Hirschauer 2021, 161). Das heißt, aus der theoretischen Sichtweise kann es, muss es aber keinen Zusammenhang zwischen den Dimensionen gesellschaftlicher, sozialer/kultureller Differenzierung und der Humandifferenzierung geben – dies unterscheidet den Ansatz Hirschauers von dem Mecherils. Als Unterscheidungen werden bewusste und vorbewusste „Differenzierungsakte“ (Hirschauer 2021, 161) gefasst, als Kategorisierungen sprachlicher Unterscheidungen von Unterschiedenem (Hirschauer 2021, 158). Unterscheidungen ermöglichen einerseits Separierung, da Entitäten von anderen Entitäten abgegrenzt werden. Zugleich vollziehen Menschen über sie Homogenisierungen, denn die jeweils in einer Gruppe oder Art unterschiedenen Teile fassen Entitäten als gleich, auch wenn sie ungleich sein mögen (Hirschauer 2021, 159). Die Unterscheidungsleistungen, die Menschen vornehmen, sind nun, wenn sie kulturelle Differenzierungen zwischen Menschen darstellen, keine einseitigen Leistungen, sondern an ihnen ist spezifisch, dass sie reziprok ablaufen (Hirschauer 2021, 163). Durch diese Relationalität von Differenzpraktiken können sie Wertungen und Positionsunterschiede im Sinne von Gleichheiten und Ungleichheiten enthalten.

Heintz (2017) führt diesen für Fragen der sozialen Ungleichheit relevanten Aspekt der Differenz näher aus. Sie stellt die These auf, dass der Zusammenhang kategorialer Unterschiede und sozialer Positionen (d. h. einer Widerspiegelung etwa der Unterscheidung von Frau und Mann in ihrer sozialen Position) vielschichtiger geworden ist (Heintz 2017, 109) und auch „Transgressionen“ erlaubt (Heintz 2017, 85). Diese Auflösung von „evidenten Erkennungszeichen“ (Heintz 2017, 108) variiert jedoch je nach Differenzkategorien. Die wertende Unterscheidung etwa zwischen dem, was hegemonial und marginal ist, wird dabei zugleich über Mehrheitsverhältnisse bereits vorgegeben (Hirschauer 2017, 40). Neben der Frage, ob eine Unterscheidung auf gesellschaftliche, kulturelle oder menschliche Unterscheidungen verweist, ist insofern zu eruieren, inwiefern in der jeweiligen Unterscheidungspraxis Annahmen über Marginalität oder Majorität vorausgesetzt werden und damit kategoriale Unterschiede auch soziale Positionen implizieren. Denkbar wäre auch, dass Differenzbegriffe, wie der der „Mehrheitsgesellschaft“, eine Kritik der Mehrheitsverhältnisse darstellen und die Wertung der „Anderen“ zurückweisen.

Da nun das sozialwissenschaftliche Interview aber ein spezifisches soziales Setting und Genre darstellt, werde ich es zunächst im Lichte der Praxis der Humandifferenzierung näher beleuchten.

2.3 Die Repräsentation der Gesellschaft in der Interviewforschung

Auch wenn allgemein und in unterschiedlichen methodischen Ansätzen der Interviewforschung davon ausgegangen wird, dass sich in Interviews zentrale gesellschaftliche Strukturen abbilden (Schneider 2002, Abs. 49), werden doch Vorstellungen von Gesellschaft und die Positionierung der Interviewten insbesondere in den Studien zum Thema, in denen es um soziale Ungleichheit geht. Vor dem Hintergrund des genannten kultursoziologischen Verständnisses der Humandifferenzierung als menschliche Praxis könnten Unterscheidungspraktiken auch über soziale Ungleichheit hinaus in Interviews zu finden sein. Aus machttheoretischer Perspektive wiederum erscheinen Interviews als Orte der Reproduktion bestehender Machtstrukturen, die mit Positionierungen und Selbstpositionierungen stets einhergehen (Hametner 2013, 137) und in denen die Interviewenden auch als Repräsentant*innen, etwa der Mehrheitsgesellschaft, auftreten. Insofern ist generell zu fragen, inwiefern gesellschaftliche und kulturelle Differenzierung in Interviews hineinwirkt und reproduziert wird. Dafür sind zwei Dimensionen relevant: inwiefern Differenzkonstruktionen Teil der Interaktion in Interviews sind und wie sie mit Selbstpositionierungen in Interviews verknüpft sind.

Aus einer interaktionstheoretischen Perspektive sind Interviews als spezifische Form der Interaktion zu verstehen (DeSantis 1980). Für alle Beteiligten geht es aus dieser Sicht um dasselbe: Rollenerwartungen und -entwicklungen, Präsentation des Selbst und Situationsdefinition (vgl. DeSantis 1980, 76). In Interviews wie auch anderen Interaktionen wird eine Gleichheitsfiktion aufrechterhalten (DeSantis 1980, 77), genauso wie Klasse und sozialer Status über soziale Interaktion reproduziert werden (DiMaggio 2012, 15). Einzelne Differenzkategorien lassen sich jedoch allein analytisch trennen und treten in Relation und simultan mit anderen Differenzkategorien auf: „While sex category, race category and class category are potentially omnirelevant to social life, individuals inhabit many different identities, and these may be stressed or muted, depending on the situation“ (West/Fenstermaker 1995, 30). Die Relationierung unterschiedlicher Unterscheidungspraktiken und -kategorien macht es besonders schwer, binäre Unterscheidungen des Wir und Anderen in Interviewinteraktionen in der Analyse nicht zu reproduzieren, wie Gabriel et al. (2012, 7) herausstellen: „Vielfach werden Differenzierungen und damit Differenzsetzungen immer noch in oppositioneller Form bearbeitet […]. Interdependenzphänomene wie wechselseitige Abhängigkeiten differenzrelevanter Verflechtungen [werden] kaum ausreichend reflektiert bzw. mit-analysiert […].“

Die Selbstverortung der Interviewten (Schneider 2002; Dausien 2012) ist in Interviews eng verknüpft mit Vorstellungen von Gesellschaft – etwa Schichten, Klassen oder der Alters- oder Einkommensverteilung. Wie Schneider (2022) anhand des Begriffs der „multikulturellen Gesellschaft“ zeigt, ist mit politisch umstrittenen Gesellschaftsbildern auch eine politische Positionierung der Interviewten verbunden. Demnach erlauben insbesondere Interviews, Gesellschaftsbilder und politische Positionierungen mit reproduzierten Normen und Idealen zu relationieren, die ebenfalls im Interview auftauchen. Doch ist dafür nicht nur die Selbstpositionierung der Interviewten entscheidend, sondern auch die Verhandlung von Differenz in den Interviews und „damit einhergehende Positionszuweisungen in den Interviews in Verbindung mit der Position […], die der Interviewerin zugewiesen wird“ (Gasterstädt/Rüger 2021, 70). In Hinblick auf die Situationsanalyse verstehen sie Unterscheidungspraktiken nicht zwingend als Reproduktion sozialer Ungleichheit, sondern als funktional für die analysierte Situation (Gasterstädt/Rüger 2021, 71).

Neben der Vorstellung von Gesellschaft und der Selbstpositionierung ist grundsätzlich festzustellen, dass Interviewte und Interviewende interagieren und sich gegenseitig in Relation setzen – beides kann auf gesellschaftliche Differenzkonstruktionen bezogen sein. In Interviews mit thematischem Klassenbezug konnten allerdings Mellor et al. (2014) zeigen, dass die Interaktion zwischen Interviewten und Interviewenden von mehr Dimensionen abhängt als etwa nur von derselben Klassenherkunft. Dies spricht dafür, dass gesellschaftliche Unterschiede weder in Interviews einfach reproduziert werden, noch, dass Unterscheidungspraktiken in Interviews auf gesellschaftliche Unterschiede bezogen sein müssen. Sølvberg und Jarness (2019) unterscheiden mit Bezug auf Lamont und Molnár (2002) zwischen symbolischen und sozialen Grenzziehungen. Damit lassen sich Unterscheidungen danach unterteilen, ob sie mit sozialen Ungleichheiten verbunden sind oder nicht: Unterscheidungen und Grenzziehungen können die Form sozialer Grenzziehungen annehmen, also Teil objektivierter Formen sozialer Ungleichheit werden. Sie schlagen vor, über die Empirie zu entscheiden, “[…] whether and how classed lifestyle differences are in fact linked to processes of social exclusion and inclusion“ (Sølvberg/Jarness 2019, 180 f.).

Interviews stellen zwar aus soziologischer Perspektive empirische Orte der Reproduktion von Gesellschaft dar, zugleich aber zeigt sich in ihnen die Perspektive auf Gesellschaft auf der Ebene des Individuums. Wenn Interviewte explizit Gesellschaft zum Thema machen und sich darin positionieren, verweist das auf Vorstellungen der sozialen Position wie auch auf Erfahrungen in der Gesellschaft, in denen die Stellung des Individuums verankert sind. Wenn man Unterscheidungspraktiken in Interviews also vor dem Hintergrund sozialer, kultureller und gesellschaftlicher Differenzierung liest, so ist davon auszugehen, dass sie Selbst- und Fremdpositionierungen enthalten. Unterschiedsbezeichnungen (in Interviews) können dann aber  auch als symbolische Grenzziehungen verstanden werden (vgl. Sølvberg/Jarness 2019), die nicht zwingend auf soziale Unterschiede verweisen.

3. „Die Mehrheitsgesellschaft“ als In-vivo-Code

In den Interviews mit Studierenden und Lehrenden aus dem Fach Islamische Theologie, aus denen im Folgenden Ausschnitte analysiert werden, schien die Kategorie der Mehrheitsgesellschaft zunächst eher zufällig erwähnt zu werden. Die Wiederholung des Differenzbegriffs jedoch in unterschiedlichen Expert*innen- und Studierendeninterviews sowie Beobachtungen deuteten zunehmend auf die Relevanz der Unterscheidung für das untersuchte Feld hin. Nach den theoretischen Ausführungen zu Differenzkonstruktionen werden nun Interviewausschnitte, in denen ein Bezug zur Mehrheitsgesellschaft eröffnet wird, unter der Prämisse der permanenten Produktion und Aufhebung sowie des permanenten Verblassens von Differenz durch Praktiken betrachtet. Über diese fokussierte empirische Sekundäranalyse des Materials soll exemplarisch die methodologische Frage beantwortet werden, wie Differenz in der Gesellschaft in Interviews thematisiert wird. Für die methodologische Ableitung ist in den folgenden Ausführungen zu zeigen, auf welche Formen der Differenz, also Humandifferenzierungen, kulturelle oder gesellschaftliche Differenz, Zugehörigkeitsbegriffe, die in Interviews verwendet werden, verweisen. Ziel einer solchen Analyseeinstellung ist es, die genauen Unterscheidungspraktiken in Interviews mit Fokus auf die Verwendungsweise des Begriffs „Mehrheitsgesellschaft“ zu rekonstruieren und damit über die allgemeine Feststellung der Reproduktion bestehender Machtstrukturen hinaus zu kommen.[3]

Die Interviewausschnitte werden hier nicht offen im Sinne eines offenen Kodierens der Grounded-Theory-Methodologie analysiert. Sie werden stattdessen einer methodisch fokussierten Sekundäranalyse unterzogen, die ausschließlich Verwendungsweisen des Begriffs „Mehrheitsgesellschaft“ aufzeigen soll. Diese Verwendungsweisen werden sequenzanalytisch rekonstruiert. Unter der Annahme, dass Differenzen in Interviews über Interaktionen konstruiert und hervorgebracht werden, wird das Interview als Interaktion perspektiviert, als „Prozeß der sozialen Hervorbringung“ (Strübing 2024, 50) von Daten, der in der Interaktion zwischen den Beteiligten stattfindet und einer empirischen Erforschung bedarf (Deppermann 2013, 33).

3.1 Der Begriff „Mehrheitsgesellschaft“ als undoing difference

Der Bezug auf eine Mehrheitsgesellschaft kann als Unterscheidung verstanden werden, die die Differenz zur implizit unterschiedenen Minderheit relativiert. Dies kann man als aktiven Versuch deuten, ein undoing difference vorzunehmen, also Differenz aufzuheben. Dies wird zum Beispiel im folgenden Ausschnitt eines Interviews mit einem Dozenten deutlich, in dem es thematisch um die Rolle der Eltern in der Studienwahl ihrer Kinder geht.

I: […] Und welche Rolle spielen die Eltern beispielsweise (1) weil sie das so als Stichwort das hab ich auch schon mal […] von andern Dozenten //S: mhm// gehört dass das manchmal ne Rolle spielt irgendwie
S: Also (1) es gibt ähm also ich denk mal dass des ähnlich wie in der Mehrheitsgesellschaft der Fall ist also es gibt Kinder die einen sehr intensiven Austausch mit den eigenen Eltern haben was die Studiengangauswahl angeht //I: mhm// und dann gibt es welche die eigentlich weiter sind als die eigenen Eltern und ähm auch selbstbewusster sind als die Eltern die dann selber darüber bestimmen was sie studieren möchten und wo sie das auch studieren möchten das ist unterschiedlich. (Expertengespräch Ekim)

Die Interviewerin nennt ein Themengebiet, formuliert jedoch nur auf Umschweifen eine Frage. Es lässt sich anhand der zögerlichen Formulierung der Frage und des darauffolgenden legitimatorischen Bezugs auf den Interviewten selbst wie auch auf andere Dozierende vermuten, dass über potentiell sensible Themen gesprochen wird.

Im Beitrag des Sprechers, Herr Ekim, wird zunächst ersichtlich, dass er thematisch direkt anschließen kann. Er will mit der Erklärung ansetzen, welche Konstellationen es gibt, und schiebt dann ein, dass das „ähnlich wie in der Mehrheitsgesellschaft der Fall ist“. Inhaltlich formuliert er in der Folge eine Varianz der Eltern-Kind-Beziehung, die bezüglich der Studienwahl eben „unterschiedlich“ sei. Abgesehen vom inhaltlichen Bezugspunkt geht er also von der Unterscheidung zwischen Mehrheitsgesellschaft und X aus und behauptet simultane Entwicklungen, nämlich der Unterschiedlichkeit in der Beziehung zu den Eltern. Wenn also keine Unterschiede bestehen, wie kommt hier doch die Unterscheidung zur Mehrheitsgesellschaft zum Tragen? Es ist für die Antwort nötig, zunächst den Begriff näher auszudeuten. Wenn von einer Mehrheitsgesellschaft gesprochen wird, wird nicht allein zwischen einer Mehrheit und einer Minderheit unterschieden. Vielmehr wird entweder die Gesellschaft als eine Mehrheitsgesellschaft bezeichnet, das bedeutete, dass es eine Gesellschaft ist, in der nur die Mehrheit bedeutsam ist. Dies könnte Minderheiten in der Gesellschaft implizieren, die aber dann keine große Bedeutung hätten. Oder aber hier wird von der Mehrheit als einer eigenen Gesellschaft gesprochen. Dies beinhaltet die Annahme, dass Mehrheit und Minderheit(en) getrennte Gesellschaften darstellen. Damit würde ein Abstand zwischen der Mehrheit und den Anderen in der Gesellschaft behauptet. Erklärungsbedürftig wäre hier jedoch der Komplementärbegriff „Minderheitsgesellschaft“, der für die Bezeichnung einer kommerziellen Gesellschaft mit ungleich verteilten Unternehmensbeteiligungen verschiedener Gesellschafter*innen nicht aber für die Beschreibung von Minderheiten in einer Gesellschaft gängig ist.

Kommen wir zurück zu dem Auszug aus dem Interview. Welche Funktion erhält hier der bemühte Differenzbegriff „Mehrheitsgesellschaft“? Die Interviewerin fragt nach der Rolle der Eltern in der Wahl des Studiengangs und nimmt dabei offenbar – nun aus Sicht des Interviewten – eine Besonderung zwischen den Studierenden des Fachs und anderen Studierenden vor. Genau diese Besonderung ebnet der Dozent in seiner Antwort ein, bevor er thematisch antwortet. Er widerspricht einer angenommenen Differenz und verweigert sich der Unterscheidung, indem er annimmt, dass es eben „ähnlich wie in der Mehrheitsgesellschaft der Fall ist“. Der Begriff der „Mehrheitsgesellschaft“ dient hier also dazu, Normalität herzustellen und Differenz aufzuheben, um dann wieder Differenz auf der Ebene unterschiedlicher Umgangsformen zwischen Kindern und Eltern einzuführen. Es lässt sich hier also von einer gezielten Aufhebung von Differenz zwischen Mehrheitsgesellschaft und den Nichtzugehörigen zur Mehrheitsgesellschaft sprechen, einem undoing, weil hier eine Differenznegation (Hirschauer 2020) vorgenommen wird, die über eine andere Differenzkonstruktion aufgehoben werden soll. Die Widersprüchlichkeit der Praxis liegt darin begründet, dass sie zunächst behauptet werden muss und eben nicht mit Indifferenz betrachtet wird,[4] um sie zu negieren. Was jedoch damit nicht negiert wird, ist die Existenz einer Mehrheitsgesellschaft. Die quantitative Mehrheit wird hier zum Merkmal einer Gruppe, die gleichsam zu einer Gesellschaft zusammengefasst wird und zu der die Studierenden und Eltern, über die gesprochen wird, nicht zu gehören scheinen.

Methodisch aufschlussreich ist an dieser Stelle die Frage, ob sich die Interaktionsbeteiligten einer Gruppe zuordnen oder ob sie ihr zugeschrieben werden. Dies ist nicht der Fall. Der Interviewerin wird vom Sprecher zugeschrieben, die Mehrheitsgesellschaft zu kennen; sie behauptet, von einer Spezifik im Studiengang gehört zu haben. Der Sprecher positioniert sich als Kenner der Mehrheitsgesellschaft wie auch der Minderheit. Keine*r der beiden Interaktionsbeteiligten positioniert sich jedoch in einer der Gruppen.

3.2 Die Mehrheitsgesellschaft als die andere Seite im Integrationsprozess

Ein weiterer Aspekt der Differenzkategorie Mehrheitsgesellschaft wird in einem Interview mit einer Studierenden deutlich. Der Bezug auf eine Mehrheitsgesellschaft dient hier der Beschreibung von Integrationsprozessen und sie positioniert sich selbst – anders als der Dozent – auch als Mitglied einer Minderheit. Während die Existenz einer Mehrheitsgesellschaft nicht in Frage gestellt wird, so variiert, welche Gruppe jeweils als Minderheit gefasst werden kann, die nicht Teil dieser Mehrheit ist. Auf die Erzählung über ihre Schulzeit folgt ein Ausschnitt zu ihren eigenen Erfahrungen im Verhältnis zur Mehrheitsgesellschaft, der im Kontext der Frage steht, warum sie das Studium in dem Fach aufgenommen hat:

[M]ir ist aufgefallen dass (2) sowohl (2) wir als Minderheit sach ich jetzt mal >ja was verstehen sie unter wir< (leise) also ob jetzt die Muslime oder Menschen mit Migrationshintergrund oder was auch immer in den letzten also das sind jetzt fast sechzig Jahre dass zum Beispiel meine Großeltern hierher gezogen sind […] aber trotzdem ham sowohl sie sich irgendwie (2) zurückgezogen also es gab kein offenes Miteinander oder offene Gespräche mit der Mehrheitsgesellschaft (2) aber auch die Mehrheitsgesellschaft hat sich nicht wirklich für diese Menschen interessiert also es gab nie ein Dialog sach ich mal durch diese Erfahrung die ich in den letzten zehn Jahren gemacht und auch beobachtet habe habe ich gemerkt dass sich das irgendwie so langsam verändert […] sowohl wir also die dritte Generation jetzt vielleicht sind in Deutschland sozialisiert wollen dieser Gesellschaft etwas beitragen wollen aktiv irgendetwas gestalten ja wollen dass es dieser Gesellschaft gut geht und wollen unsren Beitrag dazu leisten aber auch die Mehrheitsgesellschaft ist sich inzwischen also das hoffe ich oder @vermute ich zumindest@ (lachend) dass wir hier schon eine Chance sind oder dass wir zumindest inzwischen ein Teil dieser Gesellschaft sind und […] deswegen sind sich diese beiden Gruppen jetzt (2) sowohl näher gekommen man interessiert sich füreinander man möchte sich kennenlernen (2) sowohl auf kultureller Ebene als auch auf religiöser Ebene (2) das war zum Beispiel auch ein Faktor also (2) wenn ich etwas für die Gesellschaft tun möchte dann muss ich sowohl diese Gesellschaft kennenlernen als auch mich selbst kennenlernen. (Biographisches Interview Zeynep)

In dem längeren Auszug stellt die Studentin eine Entwicklung des Verhältnisses von Minderheit und Mehrheitsgesellschaft fest, die sie durch ihre Erfahrung bekräftigt. Die Mehrheitsgesellschaft wird zunächst von der Minderheit unterschieden. Dass diese Wir-Konstruktion brüchig und variabel ist, gilt für die Minderheit – dies kann eine muslimische Minderheit wie eine Minderheit von Menschen mit Migrationserfahrung sein. Es gilt aber nicht gleichermaßen für die Mehrheitsgesellschaft, wie sich im weiteren Verlauf des Auszugs zeigt. Zwischen dieser und der Minderheit habe lange kein Interesse an Austausch bestanden, das habe sich aber geändert. So stellt dann Zeynep auch fest, dass sich die beiden Gruppen „näher gekommen“ sind. Die Schlussfolgerung, die sie für sich daraus zieht, nämlich, dass sie die Gesellschaft kennenlernen müsse wie sich selbst, manifestiert den Unterschied zwischen verschiedenen Teilen der Gesellschaft. Die Mehrheitsgesellschaft wird hier zur Gesellschaft an sich und die Sprecherin ordnet sich einer Minderheit zu, die nicht noch einmal näher bestimmt wird. Sie selbst begibt sich mit ihrem Interesse an der Gesellschaft und an sich selbst als Teil der Minderheit in eine Vermittlungsposition, für die sie über die Absicht hinaus motiviert ist, etwas für die Gesellschaft zu tun.

Der Kennenlernprozess, den Zeynep hier beobachtet und fördern will, negiert die Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit nicht. Unterschiede werden eher affirmiert. Wie ambig die Konstruktion ist, wer zu dieser Gesellschaft dazu gehört, zeigt sich in der Aussage „dass wir hier schon eine Chance sind oder dass wir zumindest inzwischen ein Teil dieser Gesellschaft sind“. Hier wird eine Differenz verhandelt, die nicht abschließend ist. Mehr- und Minderheit erscheinen in diesem Interviewauszug also als zwei Seiten, die sich annähern und zusammenkommen können sowie sich unterscheiden und Abstand zueinander halten können. Ihre Differenz ist die Voraussetzung für ihren Dialog. Auch wenn Zeynep sich in der Minderheit verortet, so verortet auch sie die Interviewerin nicht in der Mehrheitsgesellschaft. Das sagt auch etwas über die Konstruktion von Differenz aus, mit der wir es hier zu tun haben: Sie ist prinzipiell offen – Anderen wird zugestanden, ihre Gründe zu haben, sich dieser nicht zuzuordnen, so wie eben der Interviewerin keine Position zugewiesen wird. Dies zeigt sich im weiteren Interviewverlauf auch für das „Wir“, das die Interviewte bereits anfangs hinterfragt hatte:

[E]rst neuerdings hat man eingesehen dass wir nicht mehr zurück gehen werden zum Beispiel dass wir jetzt hier sozialisiert sind und dass wir (.) auch ein Teil //I: mhm// Deutschlands sind sein wollen und ähnliches und dann hat es halt sowohl bei uns also (3) sowohl bei den Minderheiten als auch in der Mehrheitsgesellschaft klick gemacht und okay @wir müssen jetzt@ interagieren wir müssen zusammenarbeiten wir müssen was Gemeinsames ja deswegen brauch das noch seine Zeit find ich. (Biographisches Interview Zeynep)

Der Unterschied zwischen der Mehrheit und der Minderheit wird nun zu einem „Wir“, das zum Zweck der Suche nach Gemeinsamem unterschiedliche Seiten zusammenbringt. Das Klick-Machen beschreibt Einstellungs- und Wertehaltungsprozesse, die angestoßen werden und zur Zusammenarbeit führen sollen. Die Differenz ist an dieser Stelle nicht gleichbedeutend mit der Unterscheidung zwischen hegemonial und marginal, sondern es geht um Übereinstimmungen in der Differenz. Die Figur der Mehrheitsgesellschaft dient dem Ideal, das hier beschrieben wird: der Beschreibung zweier Seiten von Gesellschaft, die in einem Prozess ihre Gemeinsamkeiten finden sollen.

Die beiden Auszüge aus Interviews, in denen sich auf den politisch umkämpften Begriff „Mehrheitsgesellschaft“ selbstverständlich bezogen wird, können hier weder systematisch die Bandbreite von Verwendungsweisen abdecken, noch können sie auf andere Untersuchungsfelder übertragen werden. Im Kontext der hier erhobenen Interviews verhandeln die Sprecher*innen über den Begriff vor allem zugeschriebene und faktische Unterschiede zwischen den untersuchten Studiengängen und Motive für das Studium, die stark durch politische Debatten der Radikalisierung von Muslimen aufgeladen sind. Dennoch lässt sich für die Rekonstruktion festhalten: Differenzkonstruktionen enthalten auch in ihrer Negation Homogenisierungen. Sie implizieren im Falle des Begriffs „Mehrheitsgesellschaft“ ein Gesellschaftsbild, das oberflächlich durch quantitative Verteilung geprägt ist, jedoch letztlich hegemoniale von marginalen Positionen unterscheidet und die Mehrheit zum bestimmenden Faktor macht. Gesellschaft wird zu einer Alltagsrealität, die durch die Verteilung der Mehrheiten bestimmt ist. Doch enthält die Differenzkategorie auch methodologische Implikationen: Es fällt auf, dass der Interviewerin keine Position in diesem Gesellschaftsbild zugeschrieben wird. Zugleich könnte das Bild der Mehrheitsgesellschaft auch die Funktion haben, der Interviewerin zu erklären, wie es für die Interviewten ist, in der Minderheit zu sein. Die Interviewinteraktionen lassen sich abstrakt oder als Aushandlungen über Repräsentationen interpretieren. Wenn es sich um eine abstrakte Verwendungsweise handelt, geht es hier um eine Differenz in der Gesellschaft. Werden hier Bezüge aufgemacht, die auf die Beteiligten als Repräsentant*innen unterschiedlicher Gruppen abzielen, geht es um Humandifferenzierung – es werden Unterschiede zwischen den Interaktionsbeteiligten aufgerufen, so würden machttheoretisch betrachtet Subjektivierungsweisen vollzogen. Für Interaktionen in Interviews deutet die Ambivalenz eines Differenzbegriffs, wie der der Mehrheitsgesellschaft, darauf hin, dass Interviews keine Interaktionen sind, in denen Differenz schlicht reproduziert wird. Es kann sich – wie der exemplarische Bezug auf zwei Verwendungsweisen zeigt – affirmativ, aber auch negierend (vgl. Alby/Fatigante 2014), subjektivierend und abstrakt auf Differenz bezogen werden. Differenzkonstruktionen in Interviews sind weder zwingend relational noch reproduktiv bezüglich sozialer Ordnungen. Wie im Fall des Begriffs „Mehrheitsgesellschaft“ können sie auch eine Kritik an sozialen Ordnungen darstellen.

4. Die Funktion der Differenzkonstruktion „Mehrheitsgesellschaft“ in der Erhebungspraxis

In den rekonstruierten Verwendungsweisen des Begriffs der „Mehrheitsgesellschaft“ wird zum einen Differenz verhandelt und zum anderen die Möglichkeit der Selbst- und Fremdkategorisierung eröffnet. Dient diese Differenzkonstruktion der Gruppenbildung und geht über eine Identifikation hinaus, so kann sie Grundlage einer sozialen Differenzierung etwa in Interaktionen und Netzwerken sein. Subjektivierungstheoretisch (vgl. Mecheril 2014) ist jedoch in der Differenzkonstruktion selbst die soziale Ordnung bereits (re-)produziert.

Welche Art der Differenzen wird also anhand des Begriffs „Mehrheitsgesellschaft“ verhandelt? Die Differenzkonstruktion entspricht analytisch einerseits einer Unterscheidung zwischen Menschen (Humandifferenzierung), andererseits thematisiert sie soziale Differenz. In dieser Deutung zeigt sich eine Schwierigkeit, die in beiden diskutierten theoretischen Perspektiven auf Differenz enthalten ist: wie subjekt- und menschenbezogene Unterscheidungen mit sozialen Differenzen und sozialen Ordnungen verbunden sind. Aus der empirischen Analyse leitet sich ab, dass das Verhältnis von Mehrheit und Minderheit in der Gesellschaft, wie es über den Begriff „Mehrheitsgesellschaft“ beschrieben ist, keine Humandifferenzierung enthalten muss. Subjekttheoretisch gewendet heißt das: Soziale Ordnung kann auch thematisiert werden ohne subjektiven Bezug. Allerdings ist hier auch eine Grenze des Konzepts der Humandifferenzierung festzuhalten. Das Konzept der Humandifferenzierung setzt voraus, dass analytisch zwischen den Formen der Differenzierung unterschieden werden kann. In der Interviewpraxis zeigen sich die Ambivalenz von Differenzpraktiken und die Flexibilität ihrer affirmativen, negierenden und auch offengehaltenen Positionierung.

Das Sprechen im Interview scheint nicht allein durch hegemoniale und marginale Machtpositionen geprägt, sondern erlaubt gerade auch Widersprüchlichkeit und ein dynamisches Verständnis von einem „Wir“ und den Anderen. Ein Interview kann in diesem Sinne auch als Kommentar zur Gesellschaft verstanden werden, das über die Reproduktion von Gesellschaft hinausgeht. Die Kritik an sozialwissenschaftlicher Forschung, sie reproduziere und reifiziere Ungleichheit (siehe ausführlich Gabriel et al. 2021), ist vor dem Hintergrund genauer zu bestimmen. Im ersten empirischen Beispiel wird zwischen den Interviewbeteiligten aufgeteilt, wer Wissen über die Mehr- und wer Wissen über die Minderheit hat. Im zweiten Beispiel dahingegen zeigt sich, dass eine Positionierung innerhalb machtvoll aufgeladener Unterscheidungen auch ausbleiben kann. Es muss – anders als im politischen Sprechen – keine Zugehörigkeit in Interviews und keine Essentialisierung praktiziert werden.

Mit Blick auf andere Differenzen, die in dem Feld relevant sind, in dem die Interviews erhoben wurden – im Studiengang Islamische Theologie –, fällt auf, dass in dem Begriff Unterscheidungslinien zwischen muslimisch und nichtmuslimisch nur als eine Varianz enthalten sind und damit nicht priorisiert werden. Es wird eine andere Differenz gesetzt als sie im öffentlichen und medialen Diskurs leitend ist. Der im öffentlichen Diskurs wirkmächtige Unterschied könnte durch den Bezug auf den Begriff „Mehrheitsgesellschaft“ auch relativiert werden.

Der über den Begriff „Mehrheitsgesellschaft“ behauptete quantitative Unterschied verhandelt ein innen und außen, auch hegemoniale und marginale Positionen und – so zeigt die Rekonstruktion des Interviewauszugs mit Zeynep – auch, wer Teil der Gesellschaft ist und wer nicht. Die Funktion des Begriffs liegt folglich darin, eine Praxis der Vielen zu beschreiben, eine Masse, die sich gleicht, aber sich von der sogenannten Minderheit unterscheidet. Von daher handelt es sich bei dem Begriff „Mehrheitsgesellschaft“ um eine Humandifferenzierung, wie sie Hirschauer (2020) beschreibt, die aber zu einer sozialen Differenz hin gesteigert wird. Wie auch andere Differenzkonstruktionen enthält sie eine Homogenisierung – dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem stets reproduzierten Othering der Interviewten in Interviewinteraktionen. Für die sozialwissenschaftliche Diskussion um Positionalität in der Interviewerhebung lässt sich insofern schlussfolgern, dass in Hinblick auf ein für die Interviewten zentrales Gesellschaftsbild die Positionierung der interviewenden Person von nachgeordneter Relevanz ist.

Für die Untersuchung von Religion im Kontext von Migration zeigen die hier ausgeführten Überlegungen zur Mehrheitsgesellschaft erneut, dass sich unterschiedliche Marginalisierungen überschneiden. Für Zeynep scheint es fast auswechselbar, ob es nun um religiöse oder ethnische Minderheiten geht – der Bezugspunkt der Mehrheit bildet ein relationales Gegenüber für unterschiedliche Minderheiten. Von daher ist auch die Verwendung des Begriffs „Mehrheitsgesellschaft“ eine Differenzierungspraxis, die die Gesellschaft der Mehrheit überlässt, jedoch durch die Interviewten funktional genutzt wird, um deren geltende Werte, Praktiken und Normen in Frage zu stellen und zu relativieren.

Literatur

Alby, Francesca/Fatigante, Marilena (2014): Preserving the Respondent’s Standpoint in a Research Interview: Different Strategies of ‘Doing’ the Interviewer. In: Human Studies, 37 (2), 239–256.

Amir-Moazami, Schirin (2020): Minorities: Empirical and Political-Theoretical Reflections on a Cunning Concept. In Berg-Schlosser, Dirk/Badie, Bertrand/Morlino, Leonardo (Hrsg.): The SAGE Handbook of Political Science. Los Angeles: Sage, 1514–1529.

Dausien, Bettina (2012): Differenz und Selbst-Verortung – Die soziale Konstruktion von Geschlecht in Biographien als Forschungskonzept. In: Aulenbacher, Brigitte/Riegraf, Birgit (Hrsg.): Erkenntnis und Methode. Geschlechterforschung in Zeiten des Umbruchs. 2. Auflage, Wiesbaden: VS, 157–177.

Deutscher Bundestag (2023): Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. November 2023 eingegangenen Antworten. Drucksache 20/9462. Berlin: Deutscher Bundestag.

Deppermann, Arnulf (2013): Interviews als Text vs. Interviews als Social Interaction. In: Forum qualitative Sozialforschung/Forum: Qualitative Social Research, 14 (3). https://doi.org/10.17169/fqs-14.3.2064

DeSantis, Grace (1980): Interviewing as social interaction. In: Qualitative Sociology, 2 (3), 72-98. https://doi.org/10.1007/BF02390159 

DiMaggio, Paul (2012): Sociological Perspectives on the Face-to-Face-Enactment of Class Dinstinction. In: Fiske, Susan T./Markus, Hazel Rose (Hrsg.): Facing Social Class. How Societal Rank Influences Interaction. New York: Russell Sage Foundation, 15–38.

Digitales Wörterbuch der Deutschen Sprache (DWDS) (2025): Verlaufskurven – Basis: DWDS-Zeitungskorpus: „Mehrheitsgesellschaft“. Online verfügbar unter: https://www. dwds.de/r/plot/?view=1&corpus=zeitungenxl& norm=date%2Bclass&smooth=null&genres=0& grand=1&slice=1&prune=0&window=0&wbase=0&logavg=0&logscale=0&xrange=1946%3A2025&q1=mehrheitsgesellschaft (25.09.2025).

Dreier, Lena (2023): Der Islam als akademische Praxis: Von der biographischen Islamizität zum pluralen Islam. Baden-Baden: Ergon.

Foroutan, Naika/Hensel, Jana (2020): Die Gesellschaft der anderen. Berlin: Aufbau.

Gabriel, Sabine/Kotzyba, Katrin/Leinhos, Patrick/Matthes, Dominique/Meyer, Karina/Völcker, Matthias (2021): Differenz und ihre (Re-)Produktion als soziale Handlung und forschungspraktische Herausforderung – Einleitendes zu sozialer Differenz und Reifizierung sowie den Beiträgen des Sammelbandes. In: Gabriel, Sabine/Kotzyba, Katrin/Leinhos, Patrick/Matthes, Dominique/ Meyer, Karina/Völcker, Matthias (Hrsg.): Soziale Differenz und Reifizierung. Theoretische Zugänge und forschungspraktische Bearbeitungen. Wiesbaden: Springer, 1–16.

Gasterstädt, Julia/Rüger, Stella (2021): Differenzsetzung situieren? Möglichkeiten und Grenzen der Situationsanalyse am Beispiel der empirischen Auseinandersetzung mit Differenz. In: Gabriel, Sabine/Kotzyba, Katrin/Leinhos, Patrick/Matthes, Dominique/Meyer, Karina/Völcker, Matthias (Hrsg.): Soziale Differenz und Reifizierung. Theoretische Zugänge und forschungspraktische Bearbeitungen. Wiesbaden: Springer, 51–75.

Hametner, Katharina (2013): Wie kritisch ist die rekonstruktive Sozialforschung? Zum Umgang mit Machtverhältnissen und Subjektpositionen in der dokumentarischen Methode. In: Langer, Phil C./Kühner, Angela/Schweder, Panja (Hrsg.): Reflexive Wissensproduktion. Anregungen zu einem kritischen Methodenverständnis in qualitativer Forschung. Wiesbaden: Springer, 135–147.

Heintz, Bettina (2017): Kategoriale Ungleichheit und die Anerkennung von Differenz. In: Hirschauer, Stefan (Hrsg.): Un/doing Differences. Praktiken der Humandifferenzierung. Weilerswist: Velbrück Wissenschaft, 79–115.

Hirschauer, Stefan (2017): Humandifferenzierung. Modi und Grade sozialer Zugehörigkeit. In: Hirschauer, Stefan (Hrsg.): Un/doing Differences. Praktiken der Humandifferenzierung. Weilerswist: Velbrück Wissenschaft, 29–54.

Hirschauer, Stefan (2020): Undoing Differences Revisited. Unterscheidungsnegation und Indifferenz in der Humandifferenzierung. In: Zeitschrift für Soziologie, 49 (5–6), 318–334. https://doi. org/10.1515/zfsoz-2020-0027  

Hirschauer, Stefan (2021): Menschen unterscheiden. Grundlinien einer Theorie der Humandifferenzierung. In: Zeitschrift für Soziologie, 50 (3–4), 155–174.

Koopmans, Ruud/Orgad, Liav (2020): Majority-minority constellations: Towards a group-differentiated approach. WZB Discussion Paper: SP VI 2020-104. Berlin: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).

Lamont, Michèle/Molnár, Virág (2002): The Study of Boundaries in the Social Sciences. Annual Review of Sociology, 28 (1), 167–195.

Mecheril, Paul (2014): Subjekt-Bildung in der Migrationsgesellschaft. In: Mecheril, Paul (Hrsg.): Subjektbildung. Interdisziplinäre Analysen der Migrationsgesellschaft. Bielefeld: transcript, 11–26.

Mellor, Jody/Ingram, Nicola/Abrahams, Jessie/ Beedell, Phoebe (2014): Class matters in the interview setting? Positionality, situatedness and class. In: British Educational Research Journal, 40 (1), 135–149. https://doi.org/10.1002/berj.3035 

Neue Deutsche Medienmacher (2025): Glossar: „Mehrheitsgesellschaft“. Online verfügbar unter: https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/ mehrheitsgesellschaft-2/ (25.09.2025).

Öktem, Kerem Gabriel (2013): Signale aus der Mehrheitsgesellschaft. Auswirkungen der Beschneidungsdebatte und staatlicher Überwachung islamischer Organisationen auf Identitätsbildung und Integration in Deutschland. Online verfügbar unter: https://www.network-turkey. org/wp-content/uploads/2017/01/signale-aus-der-mehrheitsgesellschaft.pdf (25.09.2025).

Pickel, Susanne/Stark, Toralf (2022): Antiziganismus als eigenständige Form des Rassismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja: Ergebnisse einer Pilotstudie zur mehrdimensionalen Erfassung antiziganistischer Einstellungen in der Mehrheitsgesellschaft. Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) working papers + #03. Berlin: Deutsches Zentreum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM).

Roer-Strier, Dorit/Sands, Roberta G. (2015): Moving beyond the ‘official story’: when ‘others’ meet in a qualitative interview. In: Qualitative Research, 15 (2), 251–268. https://doi.org/10.11 77/ 1468794114548944

Römmele, Andrea (2022): Sprache und Kommunikation in der Politik. In: Kämper, Heidrun/Plewnia, Albrecht (Hrsg.): Sprache in Politik und Gesellschaft. Perspektiven und Zugänge. 1. Auflage, Berlin/Boston: de Gruyter, 35–40.

Scherr, Albert (2018): Minderheiten. In: Kopp, Johannes/Steinbach, Anja (Hrsg.): Lehrbuch. Grundbegriffe der Soziologie. Wiesbaden: Springer VS, 323–325.

Schneider, Jens (2002): Vom Persönlichen zum Allgemeinen: Diskursivität und Repräsentativität in Interviews. In: Forum Qualitative Sozialforschung/Forum: Qualitative Social Research, 3 (03). https://doi.org/10.17169/fqs-3.3.839

Schneider, Jens/Fincke, Gunilla/Will, Anne‑Kathrin (Hrsg.) (2013): Muslime in der Mehrheitsgesellschaft: Medienbild und Alltagserfahrungen in Deutschland. Policy Brief. Berlin: Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR). Online verfügbar unter: https://www.svr-migration. de/publikation/muslime-in-der-mehrheitsgesellschaft-medienbild-und-alltagserfahrungen-in-deutschland/ (25.09.2025).

Sølvberg, Lisa M. B./Jarness, Vegard (2019): Assessing Contradictions: Methodological Challenges when Mapping Symbolic Boundaries. Cultural Sociology, 13 (2), 178–197. https://doi. org/10.1177/1749975518819907

Strübing, Jörg (2024): Qualitative Sozialforschung: Eine komprimierte Einführung. Berlin: De Gruyter Oldenbourg.

West, Candace/Fenstermaker, Sarah (1995): Doing Difference. In: Gender & Society, 9 (1), 8–37. https://doi.org/10.1177/089124395009001002

[1] In dem Forschungsprojekt wurde die islamische Theologie als akademische Praxis einer religionssoziologischen Analyse unterzogen. In dem Zusammenhang wurden u. a. Interviews mit Studierenden geführt und objektiv-hermeneutisch ausgewertet (siehe Dreier 2023). Das verwendete Material wird mit dem verengten Fokus einer differenztheoretischen Perspektive in diesem Beitrag sekundäranalytisch ausgewertet. Dafür wurde deduktiv in den Interviews nach Bezugnahmen auf Mehrheit-Minderheit-Konstruktionen gesucht, nachdem induktiv in der Gesamtauswertung aufgefallen war, dass der Begriff der „Mehrheitsgesellschaft“ und damit potentiell verbunden eine Vorstellung von Gesellschaft und eigener Position in dieser in verschiedenen Beobachtungen und Interviews auftrat.

[2] Bei der Initiative Neue Deutsche Medienmacher handelt es sich um einen Verein, der sich für eine diverse Berichterstattung und Medienlandschaft wie auch eine diskriminierungsfreie Medienarbeit einsetzt.

[3] Zu einer differenzierten Betrachtung der Machtstrukturen in Interviews siehe Roer-Strier und Sands (2015, 252 ff.).

[4] Ein Beispiel für die Verweigerung oder Verneinung einer Differenz gibt Hirschauer (2020, 330). Er beschreibt, dass auf eine Kategorialfrage mit zwei Antworten (Sind Sie ein Mann oder eine Frau?) mit ja oder nein geantwortet werden könne, also die in der Frage implizierte Differenzbehauptung verweigert wird.